Ich weiß jetzt nicht, ob ich hier richtig bin mit meiner Frage. Kurz zu meiner Problematik:
Ich bin seit 13 Jahren geschieden, habe seinerzeit Unterhalt bezogen, der dann, als ich berufstätig wurde, wegfiel. Durch eine chronische Erkrankung ist mein Exmann jedoch vom Amtsgericht verurteilt worden, mir einen mtl. Unterhalt zu zahlen, da ich lt. Gutachten nur 30 Stunden die Woche arbeite. Ebenso bin ich meinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, seit sie 18 sind.
Mein Exmann ist natürlich, auch verständlich, sauer auf mich. Da wir auch keinen Kontakt mehr pflegen, da dies nicht auf einer Ebene passieren kann, die gut tut, versucht er mit allen Mitteln immer wieder meine Aufmerksamkeit zu erlangen, um zu kränken, zu verletzen.
So steht nun immer auf dem Überweisungsdruck bei meiner Bank, sobald er den Unterhalt zahlt: Unterhalt wg. psychischer Erkrankung (meine chron. Erkrankung sind schwerste Depressionen). Zu Anfang war es mir egal, merke jedoch, wie sehr mich das kränkt, dass er mit meiner Krankheit hausieren geht.
Gibt es eine Möglichkeit, das zu untersagen oder darf er einfach so handeln?
Danke schon im voraus für evtl. Antworten.
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Üble Nachrede?
7. Dezember 2006
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Frage vom 7. Dezember 2006 | 11:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede?
#1
Antwort vom 7. Dezember 2006 | 13:33
Von
Status: Schüler (347 Beiträge, 193x hilfreich)
Zivilrechtlich können sie auf Unterlassung klagen. Es dürfte auch der Tatbestand der Beleidigung erfüllt sein. Wenn er regelmäßig den genannten oder einen sinngemäß ähnlichen Vermerk als Verwendungszweck angibt. Der Unterhalt ist nicht für die psychiatrische Behandlung bestimmt, der genannte Vermerk darum nicht zutreffend, der beleidigende Charakter offensichtlich.
-- Editiert von Leon6 am 07.12.2006 13:44:53
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