Ueble Nachrede durch Kunden an Supermarkt?

24. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Unik
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)
Ueble Nachrede durch Kunden an Supermarkt?

Hallo,

kann ein Kunde im Zweifel vor Gericht mit Kassenbeleg und Produkt beweisen, dass dieses über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus an ihm verkauft wurde, weil er sich öffentlich in einem Forum darüber beschwerte?

Mit freundlichen Grüßen
Unik

-- Editiert von Moderator topic am 25. Juli 2023 15:46

-- Thema wurde verschoben am 25. Juli 2023 15:46

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34 Antworten
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#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6009 Beiträge, 1451x hilfreich)

Das Gericht ist weitestgehend frei in seiner Beweiswürdigung.

Kassenbeleg und Produkt zusammen sind ein Indiz, kein Beweis. Es ist genauso gut möglich, daß der Kunde das Produkt bei sich zu Hause hatte, und nachdem er feststellte, daß das MHD überschritten ist, dann dasselbe Produkt erneut kaufte, und nun fälschlich behauptet, ihm sei das Produkt zu einem Zeitpunkt verkauft worden, an dem das MHD schon überschritten war.

Nur ganz am Rande außerdem:

"Mindestens haltbar bis ..." bedeutet genau das. Dieses Produkt ist mindestens bis zum genannten Datum haltbar.
Es kann auch noch Wochen und Monate später einwandfrei sein. Nur wird das dann nicht mehr als Produkteigenschaft zugesagt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Unik
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Man muss ja schon echt aufpassen, was man so sagt oder tut, sodass nicht hinterher klar wird, womöglich schon zu spät, das was entgegen Gesetze falsch lief...

Unternehmen dürfen aber auch abgelaufene Lebensmittel verkaufen, wie in diesem Artikel steht:
https://www.juraforum.de/news/darf-man-abgelaufene-lebensmittel-verkaufen_247383

Wäre es dann trotzdem üble Nachrede, wenn man das einfach so behauptet, ohne es beweisen zu können, bzw. auf die richtige Beweiswürdigung eines Gerichtes zu setzen, wenn es sich auch so zugetragen hat?

-- Editiert von User am 24. Juli 2023 16:31

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37557 Beiträge, 13798x hilfreich)

Ich verstehe die Problematik nicht so ganz. Es ist absolut legal, Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zu verkaufen. Deshalb müsste diese legale Aktion schon in ein Paket übelster Behauptungen eingepackt sein, um hier überhaupt zu dem Punkt zu kommen, ob etwas wirklich stattgefunden hat.

wirdwerden

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#4
 Von 
Unik
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde sagen die meisten, wenn nicht einfach nur viele Menschen wissen oder wollen keine abgelaufenen Lebensmittel essen, da sie zumindest nicht mehr ganz frisch schmecken.

Und das wiederum wissen die Händler, sodass sie solche Waren aus ihrem Sortiment nehmen und damit nicht in Verbindung gebracht werden wollen.

Nur meine Vermutungen!

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32415 Beiträge, 17078x hilfreich)

Und das wiederum wissen die Händler, sodass sie solche Waren aus ihrem Sortiment nehmen und damit nicht in Verbindung gebracht werden wollen. Sicher - darum ja auch das Phänomen der Warenwälzung: https://de.wikipedia.org/wiki/Warenw%C3%A4lzung

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37557 Beiträge, 13798x hilfreich)

Unik, ich denke mal, dass in unserem Land - dem Himmel sei Dank - relativ wenige absolute Analfabetisten gibt, also Menschen, die die Datumsangabe auf dem Deckel des Joghurt-Bechers nicht lesen können. Man hat die freie Auswahl im SB-Laden, kann jedes Teil nehmen oder es lassen. Warum nimmt man die falschen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Unik):
kann ein Kunde im Zweifel vor Gericht mit Kassenbeleg und Produkt beweisen, dass dieses über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus an ihm verkauft wurde, weil er sich öffentlich in einem Forum darüber beschwerte?


Zitat (von Unik):
Wäre es dann trotzdem üble Nachrede, wenn man das einfach so behauptet, ohne es beweisen zu können, bzw. auf die richtige Beweiswürdigung eines Gerichtes zu setzen, wenn es sich auch so zugetragen hat?


Ich nehme an, du bist der Kunde?

Wenn du ein MHD überschrittenes Produkt gekauft hast, das nicht mehr genießbar war, hättest du die Ware einfach beim Supermarkt reklamieren können.

Warum beschwert man sich stattdessen in einem öffentlichen Forum und riskiert damit womöglich eine Anzeige wegen übler Nachrede?

Zitat (von Unik):
Ich würde sagen die meisten, wenn nicht einfach nur viele Menschen wissen oder wollen keine abgelaufenen Lebensmittel essen, da sie zumindest nicht mehr ganz frisch schmecken.


Das ist so pauschal völliger Unsinn.

Zitat (von wirdwerden):
Unik, ich denke mal, dass in unserem Land - dem Himmel sei Dank - relativ wenige absolute Analfabetisten gibt, also Menschen, die die Datumsangabe auf dem Deckel des Joghurt-Bechers nicht lesen können. Man hat die freie Auswahl im SB-Laden, kann jedes Teil nehmen oder es lassen. Warum nimmt man die falschen?


Mir passiert das auch, weil ich meistens gar nicht auf das MHD achte.

Ich gehöre allerdings nicht zu den Menschen, die sich vor abgelaufenen Lebensmitteln ekeln bzw. so was nicht essen. ;)

Deshalb hast du vollkommen recht: Wenn man gesteigerten Wert drauf legt, nichts abgelaufenes zu kaufen, muss man drauf achten...ist eigentlich ganz simpel.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Unik):
kann ein Kunde im Zweifel vor Gericht mit Kassenbeleg und Produkt beweisen, dass dieses über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus an ihm verkauft wurde, weil er sich öffentlich in einem Forum darüber beschwerte?


Zitat (von Unik):
Wäre es dann trotzdem üble Nachrede, wenn man das einfach so behauptet, ohne es beweisen zu können, bzw. auf die richtige Beweiswürdigung eines Gerichtes zu setzen, wenn es sich auch so zugetragen hat?


Ich nehme an, du bist der Kunde?

Wenn du ein MHD überschrittenes Produkt gekauft hast, das nicht mehr genießbar war, hättest du die Ware einfach beim Supermarkt reklamieren können.

Warum beschwert man sich stattdessen in einem öffentlichen Forum und riskiert damit womöglich eine Anzeige wegen übler Nachrede?

Zitat (von Unik):
Ich würde sagen die meisten, wenn nicht einfach nur viele Menschen wissen oder wollen keine abgelaufenen Lebensmittel essen, da sie zumindest nicht mehr ganz frisch schmecken.


Das ist so pauschal völliger Unsinn.

Zitat (von wirdwerden):
Unik, ich denke mal, dass in unserem Land - dem Himmel sei Dank - relativ wenige absolute Analfabetisten gibt, also Menschen, die die Datumsangabe auf dem Deckel des Joghurt-Bechers nicht lesen können. Man hat die freie Auswahl im SB-Laden, kann jedes Teil nehmen oder es lassen. Warum nimmt man die falschen?


Mir passiert das auch, weil ich meistens gar nicht auf das MHD achte.

Ich gehöre allerdings nicht zu den Menschen, die sich vor abgelaufenen Lebensmitteln ekeln bzw. sie nicht essen. ;)

Deshalb hast du vollkommen recht: Wenn man gesteigerten Wert drauf legt, nichts abgelaufenes zu kaufen, muss man drauf achten...ist eigentlich ganz simpel.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Unik
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Warum beschwert man sich stattdessen in einem öffentlichen Forum und riskiert damit womöglich eine Anzeige wegen übler Nachrede?


Und was soll schon passieren, wenn man ja im Recht ist, weil es sich so zugetragen hat? Aber gibt ja auch unschuldige Gefängnisinsassen. Wahrscheinlich können sie ihre Unschuld auch nicht beweisen. Ja, man muss als Bürger alles beweisen können, was eigentlich die Aufgabe des Staates sein sollte.

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#10
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1220 Beiträge, 232x hilfreich)

Also Moment mal.. Bevor wir uns hier in Stammtischparolen verrennen (was ich übrigens etwas unfair finde ggü. den Vorrednern, die sich ja teils sehr viel Mühe mit ihren Antworten gegeben haben).


Zitat (von Unik):
Aber gibt ja auch unschuldige Gefängnisinsassen.
..z.B. sämtliche Untersuchungsgefangene, denn die sind mind. bis zum Urteilsspruch unschuldig. Dann gibt es auch noch Verurteilte, die bis zur erfolgreichen Wiederaufnahme erstmal "schuldig" sind. Es ist nicht alles so einfach wie am Stammtisch nach zwei Glas Weizen.


Zitat (von Unik):
Ja, man muss als Bürger alles beweisen können, was eigentlich die Aufgabe des Staates sein sollte.
Das ist eigentlich derjenige Satz, an dem ich mich in diesem Thema am meisten anstoße. Nein! Es ist nicht Aufgabe des Staates zu beweisen, dass Sie mit ihren Hasskommentaren i.S.v. "Der Laden XYZ verkauft verdorbene Lebensmittel!" recht haben! Im Gegenteil müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie durch Ihre Veröffentlichungen niemanden zu Unrecht in Misskredit bringen - das ist aber doch auch nur durchweg nachvollziehbar oder nicht? Nichts anderes verlangt 186 f. StGB von Ihnen.

Anstatt für eine einfache und kostenlose Reklamation bei Ihrem nächsten Einkauf haben Sie sich dazu entschieden, der Öffentlichkeit von Ihren Erfahrungen zu berichten. Das ist zunächst völlig legitim (@Nana71 hat ja bereits ausgeführt, dass das nicht unbedingt die sinnvollste Wahl war). Nun haben Sie uns bislang leider nicht mitgeteilt, was genau da gepostet wurde.

Nehmen wir an, Sie hätten einen Kassenbon vom Tag X und ein Lebensmittel, das zu dem Zeitpunkt bereits seit Wochen das MHD überschritten hatte. Beim Kauf ist es Ihnen nicht aufgefallen, das Geschäft wollten Sie im Nachhinein auch nicht höflich darauf aufmerksam machen - meinetwegen. Nun schreiben Sie also in sozialen Netzwerken: "Schaut her, der Laden verkauft Lebensmittel über MHD!" - was auch immer einem das bringen mag.

Alles in allem: Menschlich weniger nachvollziehbar, dass die Azubis zum Mindestlohn jetzt im Feierabend beim Einräumen der Regale noch einen Peitschenhieb mehr bekommen sollen, strafrechtlich aber soweit nicht von Belang.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39242x hilfreich)

Zitat (von Unik):
kann ein Kunde im Zweifel vor Gericht mit Kassenbeleg und Produkt beweisen, dass dieses über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus an ihm verkauft wurde

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Ale erstes sollte man sich mal darüber Gedanken machen, wie man denn überhaupt einen Zusammenhang zwischen Kassenbeleg und Produkt herstellen will.



Zitat (von DeusExMachina):
Nun schreiben Sie also in sozialen Netzwerken: "Schaut her, der Laden verkauft Lebensmittel über MHD!" - was auch immer einem das bringen mag.

Ich habe darüber mal eine interessante Abhandlung eines Psychiaters gelesen ... Langeweile, Geltungsdrang, "Rache" in unterschiedlicher Gewichtung / Mischung mit ein paar anderen Zutaten (Befriedigung niederer Gelüste).



Da mein Vorposter wie gewohnt geantwortet hat, bleibt mir nur noch ein kleiner Exkurs ins zivilrechtliche über.
Die zivilrechtlichen Folgen solcher "Verleumdung" können gravierender sein, als die strafrechtlichen. Mag die strafrechtliche Seite magerer sein als manches Pariser Model, kann zivilrechtlich je nach Formulierungen einiges zusammen kommen.
Rechtanwaltskosten, strafrechtlichen Unterlassungserklärung, Unterlassungsklage ... da sind 4stellige Kosten schon fast sicher, je nach Unternehmen kann dann auch der 5stellige Bereich erreicht werden.
Da sollte die Kasse des Posters gut gefüllt sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1220 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich habe darüber mal eine interessante Abhandlung eines Psychiaters gelesen ... Langeweile, Geltungsdrang, "Rache" in unterschiedlicher Gewichtung / Mischung mit ein paar anderen Zutaten (Befriedigung niederer Gelüste).
Ja, da klingelt etwas bei mir.. Und ich selbst habe einmal laienhaft eine Abhandlung über das Instrument der Projektion verfasst, deren Intensität bei abnehmender Selbstreflexion zunimmt. Und der Strahl mag teils gebündelt sein gg. Individuen, teils streuend gg. alles anderes.. muss ich nochmal raussuchen. Aber vielleicht könnte man beides hier miteinander verschmelzen.


Zitat (von Harry van Sell):
Da mein Vorposter wie gewohnt geantwortet hat, bleibt mir nur noch ein kleiner Exkurs ins zivilrechtliche über.
Dem zivilrechtlichen Exkurs des Vorredners ist nichts hinzuzufügen, außer: Sobald sich mein Lebensabend dem Ende zuneigt, wirst Du eine PN mit einer Einladung vorfinden. Und dann sitzen wir zusammen auf der Veranda einer Finca am Strand und sinnieren bei einer guten Zigarre/Tasse Tee/Glas Whisky/xyz über diejenigen Dinge, die unser Leben beeindruckt haben - und lachen uns schlapp ob der Dinge, die kaum jemand anderes verstehen könnte.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#13
 Von 
Unik
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Post im sozialen Netzwerk ging so:

Supermarkt XYZ hat mir ein abgelaufenes Lebensmittel XYZ verkauft, welches ich bis zur Hälfte konsumierte, als ich feststellte, das es nicht ganz bekömmlich ist. Was tun?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39242x hilfreich)

Zitat (von Unik):
Supermarkt XYZ hat mir ein abgelaufenes Lebensmittel XYZ verkauft,

Da würde man wohl gleich 2 Dinge beweisen müssen
1. das das Produktntatsächlich von dort stammt
2. in Supermärkten kauft man in der Regel selber, das Behauptete wäre also zu beweisen



Zitat (von Unik):
als ich feststellte, das es nicht ganz bekömmlich ist.

Damit hat man sich dann irgendwie selber disqualifiziert


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Unik
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja gemeint war, der Supermarkt hat ein abgelaufenes Lebensmittel angeboten.

Kann vorkommen? Ist jedenfalls nicht beweisbar. Also kann man nicht alles behaupten, was der Wahrheit entspricht, weil es schlicht weg nicht zu beweisen ist, unbeweisbar.

Aber rechtlich dennoch problematisch, richtig?

-- Editiert von User am 25. Juli 2023 08:27

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37557 Beiträge, 13798x hilfreich)

Volle Zustimmung, meinen beiden Vorschreibern. Noch in Ergänzung: der Staat soll dafür sorgen, dass @Unik beim Einkaufen liest. Ist schon stark, diese Vorstellung. Denn der Supermarkt tut ja nichts, was verboten ist. Wie soll denn der Staat eingreifen, mit welchen Maßnahmen, um erlaubte Sachen zu unterbinden? Das würde mich jetzt wirklich interessieren.

Wie man nun die Weigerung, im Supermarkt auch nur ein paar Zahlen zu lesen, in psychologischer Hinsicht deutet, keine Ahnung. Ich erlebe immer wieder, dass sich Leute durch so Ergüsse wichtig machen bzw. sich wichtig vorkommen - und man muss ja nicht irgend etwas, was kompliziert ist, verinnerlichen bzw. erfassen. Und allgemeines Rumnörgeln, da bewegt man sich in sicherem Terrain.

Also, Supermarkt hat nichts falsch gemacht, deshalb muss auch gar nichts bewiesen werden. Weder durch Kassenzettel, noch durch sonst irgend was. Wenn man dann trotzdem straffällig wird, durch Verleumdung oder sonst wie, tja, auch dann besteht noch Hoffnung, dass es nicht so übel ausgeht.

Ein Wiener Strafgericht hat um 1900 mal ein Dienstmädchen wegen excuisiter Dummheit freigesprochen. Das Mädchen hatte versucht, die Gnädige durch das Legen von Zündplättchen unter die Bettpfosten umzubringen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3311 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat (von Unik):
Was tun?


So etwas nicht Posten, weil sie damit zeigten, dass sie nicht in der Lage waren, auf das Ablaufdatum zu schauen.

Der Fehler lag bei ihnen, andere dafür verantwortlich machen, kann sich als Bumerang erweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Unik
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum aber, darf man nicht behaupten, der Supermarkt verkaufe abgelaufene Sachen, wenn das ja nicht illegales vom Supermarkt ist? Und wie beweist man das, um immer die Wahrheit sagen zu dürfen?

-- Editiert von User am 25. Juli 2023 08:33

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37557 Beiträge, 13798x hilfreich)

Immer noch nicht verstanden. Es kommt auf die Art und Weise an, wie man eine Aussage verpackt. Etwa so: "Prima, dass der Supermarkt auch die gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausnutzt und intakte Lebensmittel nicht wegschmeißt und somit kein Umweltsünder ist, sondern verantwortungsvoll mit einem unserer höchsten Lebensgüter umgeht." Wird niemand etwas dagegen haben. Jetzt verstanden?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 124x hilfreich)

Zitat (von Unik):
kann ein Kunde im Zweifel vor Gericht mit Kassenbeleg und Produkt beweisen, dass dieses über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus an ihm verkauft wurde,


Das können wir ja nicht wissen, welche Beweise Sie dafür haben. Bzw. vielleicht kann der Supermarkt anhand der Losnummer dies nachvollziehen oder zumindest die betreffenden Märkte eingrenzen. Allerdings ist es immer kontraproduktiv, wenn man in einem Gerichtsprozess auf die Mithilfe des Gegners angewiesen ist.

Wie bereits geschrieben wurde, sind die meisten Supermärkte auch sehr kulant und tauschen Ware über dem MHD einfach um. Wegen einem abgelaufenen Joghurt lohnt es sich nicht, vor Gericht zu ziehen. Bis der Gerichtsprozess dann tatsächlich ansteht, wird der Joghurt auch tatsächlich ungenießbar sein.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Unik):
Der Post im sozialen Netzwerk ging so:

Supermarkt XYZ hat mir ein abgelaufenes Lebensmittel XYZ verkauft, welches ich bis zur Hälfte konsumierte, als ich feststellte, das es nicht ganz bekömmlich ist. Was tun?


Das kann ja wohl nicht dein Ernst sein.

Ich muss es noch mal fragen: Warum bist du nicht einfach in den Supermarkt und hast das (deiner Beschreibung nach anscheinend verdorbene?) Produkt reklamiert?

Warum konsumiert man die Hälfte einer Ware, die nicht mehr genießbar ist?

Ich hab den Eindruck, du willst uns verarschen und es geht dir einzig und alleine um das abgelaufene MHD.

-- Editiert von User am 25. Juli 2023 13:34

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Unik
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

"Warum bist du nicht einfach in den Supermarkt und hast das (deiner Beschreibung nach anscheinend verdorbene?) Produkt reklamiert?"

Wieso sollte man sich die Mühe machen? Vielleicht wäre Magen auspumpen lassen sinnvoller?

"Warum konsumiert man die Hälfte einer Ware, die nicht mehr genießbar ist?"

Wenn sie nicht genießbar wäre, würde man sie nicht zur Hälfe konsumieren.
Die Ware hat ja vielleicht einfach nicht mehr gut geschmeckt.
Aber statt hier wilde Vermutungen mit der Realität gleichgesetzt zu unterstellen, einfach vorher alle Grundinformationen erfragen.
Zumal es darum mir hier einfach nicht geht, denn:

"Ich hab den Eindruck, du willst uns verarschen und es geht dir einzig und alleine um das abgelaufene MHD."

Mir geht es einzig und alleine darum, ob die Frage im Forum von rechtlichen Belang ist, siehe Post Nummer 13 von mir.


-- Editiert von User am 25. Juli 2023 14:07

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von Unik):
Unternehmen dürfen aber auch abgelaufene Lebensmittel verkaufen
Nein. Lebensmittel deren MHD überschritten ist dürfen noch verkauft werden. Abgelaufene Lebensmittel hingegen aber nicht.
Es gibt Lebensmittel mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und es gibt Lebensmittel mit Ablaufdatum. Dies sollte man nicht verwechseln. Man sollte sich insbesondere nicht darüber beschweren, dass ein Unternehmen abgelaufene Lebensmittel verkauft wenn lediglich das MHD überschritten wurde. Das wäre dann nämlich eine glatte Lüge mit evtl. entsprechenden Konsequenzen.

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#24
 Von 
Unik
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es gibt Lebensmittel mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und es gibt Lebensmittel mit Ablaufdatum.


Was der Durchschnittsdeutsche nicht weiß. Daher gilt umgangssprachlich, dass abgelaufene Lebensmittel solche sind, die das MHD überschritten haben.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von Unik):
Was der Durchschnittsdeutsche nicht weiß
Unsinn.

Zitat (von Unik):
Daher gilt umgangssprachlich, dass abgelaufene Lebensmittel solche sind, die das MHD überschritten haben.
Und das ist schlicht falsch und kann zu entsprechenden Konsequenzen führen. Falsche Aussagen sind und bleiben falsche Aussagen.

Signatur:

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#26
 Von 
Unik
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich versteh euch auch nicht.

Einigt euch doch mal auf eine Tatsache:

Ist es nun erlaubt immer die Wahrheit zu sagen, oder nur dann, wenn sie erwiesen ist?

Dann bringt aber bitte euren Kindern nicht bei, dass Ehrlichkeit am längsten währt ;)



-- Editiert von User am 25. Juli 2023 14:29

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von Unik):
Ist es nun erlaubt immer die Wahrheit zu sagen
Definitiv ja!
Zitat (von Unik):
oder nur dann, wenn sie erwiesen ist?
Wenn man die Wahrheit beweisen kann, dann braucht man zumindest keine negativen Folgen zu befürchten.

Wenn man, ohne es beweisen zu können, Wahrheiten verbreitet die negativ für andere sind, dann sollte man diese immer auch beweisen können. Kann man das nämlich nicht, kann es zu sehr negativen Folgen für denjenigen führen der die Wahrheit behauptet hat.
Im Zweifel für den Angeklagten. Also im Zweifel für denjenigen über den schlecht gesprochen wird, dem man ein Fehlverhalten

-- Editiert von User am 25. Juli 2023 15:26

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#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von Unik):
Ist es nun erlaubt immer die Wahrheit zu sagen, oder nur dann, wenn sie erwiesen ist?


Dann vereinfachen wir die Antwort.
Es ist immer erlaubt die Wahrheit zu sagen.
Je nach Art und Inhalt der Wahrheit, sollte man diese aber beweisen können, insbesondere wenn mit der Wahrheit andere Personen/Unternehmen geschädigt werden können.

Zitat (von eh1960):
Es kann auch noch Wochen und Monate später einwandfrei sein. Nur wird das dann nicht mehr als Produkteigenschaft zugesagt.

Aber nur seitens des Herstellers.
Auch geht die Haftung, falls doch etwas mit dem Produkt sein sollte, vollständig auf den Händler über.

Zitat (von wirdwerden):
Es ist absolut legal, Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zu verkaufen.

So pauschal ist diese Aussage falsch.

Zitat (von wirdwerden):
Warum nimmt man die falschen?

Weil diese nicht zwischen den anderen Artikeln versteckt, zwischensortiert, oder vergessen werden dürfen.

Lebensmittel dessen MHD überschritten sind, dürfen nur verkauft werden, wenn

1.) Der Kunde auf das überschrittene MHD hingewiesen wurde
2.) Der Händler die Produktsicherheit festgestellt hat

vorher dürfen solche Lebensmittel nicht verkauft werden.


-- Editiert von User am 25. Juli 2023 15:22

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
So pauschal ist diese Aussage falsch.
Nö, die Aussage ist ganz pauschal richtig. Abgelaufenes MHD bedeutet keinen Verkaufsstop. Wie du richtig geschrieben hast ist der Händler für die Ware verantwortlich. Er braucht lediglich darauf hinzuweisen, dass das MHD überschritten wurde und wie er kontrolliert, dass die Ware noch in Ordnung ist, das ist dessen Angelegenheit. Anschauen und beurteilen reicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Abgelaufenes MHD bedeutet keinen Verkaufsstop.


Zitat (von spatenklopper):
Lebensmittel dessen MHD überschritten sind, dürfen nur verkauft werden, wenn

1.) Der Kunde auf das überschrittene MHD hingewiesen wurde
2.) Der Händler die Produktsicherheit festgestellt hat

vorher dürfen solche Lebensmittel nicht verkauft werden.


Was daran missverständlich ist musst Du mir dann aber bitte erklären.
Wie Du sogar aus deinen nachfolgenden Punkten selbst herleiten kannst, bedeutet ein überschrittenes MHD, bis zu dem Zeitpunkt zu dem der Händler alle erforderlichen Maßnahmen erfüllt hat, genau das.

Und wenn wir nun weiter denken, ist es eben nicht pauschal erlaubt Lebensmittel mit überschrittenem MHD zu verkaufen, wenn daran besondere Bedingungen und Pflichten des Händlers gebunden sind.

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