Umbettung einklagen erneut nach über 6 Jahren - sinnvoll oder zu früh?

4. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)
Umbettung einklagen erneut nach über 6 Jahren - sinnvoll oder zu früh?

Hallo,

mein Bruder ist im September 2010 gestorben. Er wohnte weit weg. Seine Freundin, die uns nie leiden konnte, hat die Beerdigung veranlasst. Wir wurden erst informiert über seinen Tod, als sie schon alles fest gemacht hatte. Als wir dann endlich dort waren am nächsten Tag war das Grab schon ausgehoben, alle eingeladen. Wir hätten es pietätlos gefunden, da dann alles zu stoppen. Und waren auch unter Schock natürlich, wenn man kurz vorher gehört hat, dass ein Angehöriger vom Auto überfahren wurde.
Wir haben geklagt, da dieser Bestatter von dieser Dame den Auftrag gar nicht wirklich hätte annehmen dürfen. Es gab schließlich Angehörige, stand auch so in allen Versicherungen etc - da waren überall wir eingetragen als Begünstigte. Bei der ersten Verhandlung haben wir verloren, der Richter fand, wir hätten zwar das Recht zur Totenfürsorge gehabt und war alles irgendwie ungut, aber: die Totenruhe geht über alles. Sprich, der hat geurteilt: Sie haben zwar Recht, das hätte so alles nie gemacht werden dürfen, aber nun muss der Tote eben für immer in der Mördergrube liegen (mit lauter Menschen, naja, deren Überresten, die er nie leiden konnte; alles Familie der Freundin)
Macht es Sinn jetzt nach den Jahren erneut zu klagen wegen einer Umbettung? Oder ändert das noch nichts an der Totenruhe? Oder bestehen jetzt, da ja ein paar Jahre vergangen sind, bessere Chancen?

LG
Yogi

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nö, was sollte sich geändert haben? Totenruhe wird normalerweise definiert als eine Zeitspanne von 20-30 Jahren. Mitunter auch kürzer, aber da müssen schon massive Gründe vorliegen, und die sehe ich hier nicht mal im Ansatz. Wenn die Freundin allerdings zustimmt, könnte es eventuell anders aussehen, aber sehr wahrscheinlich nicht.

wirdwerden

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

In diesem Fall wird sich auch nichts mehr ändern.

Es gibt ein rechtskräftiges Urteil, das nicht Umgebettet wird.

Was sollte sich denn jetzt grundlegend ändern, damit ein neues Verfahren durchgeführt werden kann?

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#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Na ja, ich dachte halt, wenn ein paar Jahre um sind und man an einen neuen Richter gerät, dass es dann auch ein anderes Urteil geben könnte. Denn der Richter damals hat ja im Grunde uns in allem Recht gegeben. Und nur leider unberücksichtigt gelassen, dass die Dame überall gelogen hat - beim Bestatter: es gibt keine Familie - , uns zu spät informiert etc. Dieser Richter war der Ansicht, die Totenruhe geht über alles. Der hat sinngemäß geurteiltIL Sie haben in allem Recht, aber da es nun passiert ist, haben Sie Pech. Ich dachte, wenn man neu klagt, kommt man vielleicht an einen Richter, der das anders sieht? Aber die Möglichkeit besteht nicht? Zumal ich weiß, die ist nun verheiratet. Meinen Bruder wollte sie 10 Jahre lang nicht heiraten. Vielleicht versteht das ja jemand, dass ich möchte, dass er hier beerdigt ist und nicht bei der in ihrem Familien-Massengrab. Zumal sie uns auch wirklich ausgetrickst hat damals.

-- Editiert von Yogi1 am 05.02.2017 07:29

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nochmals: es ist derselbe Streitgegenstand, und der ist ausgeurteilt. Es sollte Dir doch einleuchten, dass rechtskräftige Urteile rechtskräftig bleiben und nicht willkürlich durch neue Verfahren abgeändert werden können. So unter dem Motto "mal schauen, ob wir jemand anderes finden, der anders urteilt." Das geht doch überhaupt nicht.

Mach Dir das doch mal an nachfolgendem Beispiel klar: nehmen wir an, ich wäre verurteilt worden, an Dich 10.000 € Schadensersatz zu zahlen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Und jetzt warte ich ein wenig zu, und versuche dann, die rechtskräftige Entscheidung durch ein neues Urteil zu kippen. Da wärst Du völlig zu Recht empört. Oder?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 05.02.2017 08:41

3x Hilfreiche Antwort

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