Umbuchung alter Rechnung

19. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Jojomg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umbuchung alter Rechnung

Hallo.. ich habe heute ein Brief vom Grundversorger erhalten der mir mitteilt das eine ältere Rechnung von einer alten Wohnadresse auf das neue Stromkonto umgebucht wurde.. was er mir miteilen möchte ist das ich die Rechnung mit der neuen Ablagszahlung überweisen soll.. das alte Verstragskonto wurde nach dem Auszug Storniert...und ich habe ein en neuen Liefervertrag bekommen.
Meine Frage : darf der Stromversorger alte Rechnungen auf das neue Konto Umbuchen ?
Danke für jede Info

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116324 Beiträge, 39248x hilfreich)

Zitat (von Jojomg):
Meine Frage : darf der Stromversorger alte Rechnungen auf das neue Konto Umbuchen ?

Selbstverständlich.
Wie er sich intern organisiert, ist alleine seine Sache - insbesondere wenn sich wie hier für den Kunden nichts ändert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.069 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.348 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen