Hallo,
Ich habe eine Frage zur Rechnungsstellung im medizinischen Bereich, konkret zur Krankengymnastik.
Mein Hausarzt hatte mir ( Gesetzlich Versichert ) einige Behandlungen Krankengymnastik verschrieben.
Nachdem ich eine Praxis gefunden habe, die die Behandlungen durchgeführt hat, erhielt ich jetzt eine Rechnung dieser Praxis, über die volle Höhe der Behandlungskosten ( immerhin etwa 1000 Euro).
Nun ist mir überhaupt nicht klar gewesen, und ich wurde ( aus meiner Sicht ) auch nicht darüber aufgeklärt ob und wieviel ich selbst zahlen muss. Nach Rücksprache mit meiner KK handelt es sich bei der Rechnung um eine Privatleistung, daher zahlt die KK natürlich nicht.
Ich hätte natürlich nachfragen können, ob und wieviel ich etwas privat zahlen muss. Aber das ist mir aus dem medizinischen Bereich so nicht bekannt. Ich kenne es so, das vor der Behandlung gefragt bzw. schriftlich festgehalten wird, ob kostenpflichtige Zusatzleistungen durchgeführt werden sollen ( Bspw. Zahnbehandlung etc. ).
Meine Frage ist also, hat sich die Praxis korrekt verhalten, wenn mir die Kosten bzw. die Information nicht im Vorfeld dargelegt wurden und wer ist in der Beweispflicht? Mein subjetives Empfinden sagt mir, das ich bei solchen Beträgen eine schriftliche Form erwarte.
Ich danke euch für eine grobe Einschätzung.
Danke im voraus.
Unerwartete Rechnung nach Krankengymnastik
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Darf ich fragen, um welche Behandlung es sich genau handelt? Das erleichtert die Einschätzung.
Viele Grüße aus Bonn!
ZitatNach Rücksprache mit meiner KK handelt es sich bei der Rechnung um eine Privatleistung, daher zahlt die KK natürlich nicht. :
Wie kommt die KK denn zu der Annahme, normalerweise sind vom Hausarzt verschriebene Krankengymnastik Kassenleistungen (10 € pro Rezept und 10% Eigenbeteiligung).
ZitatMein Hausarzt hatte mir ( Gesetzlich Versichert ) einige Behandlungen Krankengymnastik verschrieben. :
Dafür schreibt er ja auch normalerweise ein Rezept, was war es denn für eines?
Etwa ein Privatrezept?
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Die Verordnung hieß wirklich Krankengymnastik?ZitatMein Hausarzt hatte mir ( Gesetzlich Versichert ) einige Behandlungen Krankengymnastik verschrieben. :
Ich meine, das ist heutzutage *Physiotherapie* und dann gibts in den Praxisteams sehr vielfältige Angebote diverser Anwendungen. Sowohl als Versicherungsleistung mit Eigenanteil als auch IGEL-Leistung mit Selbstzahlung.
Bestimmte Anwendungen werden von den KK nicht bezahlt.
OHH, doch. du warst evtl. lange nicht in dieser *Branche* unterwegs?ZitatAber das ist mir aus dem medizinischen Bereich so nicht bekannt. :
Der erste Schritt sollte ein Gespräch mit dem Behandler sein. allein schon um die relevanten Fakten zu erhalten.
Außerdem ist nicht ausgeschlossen dass es sich um einen Fehler handelt.
Auch das ist denkbar und nicht unüblich.ZitatDafür schreibt er ja auch normalerweise ein Rezept, was war es denn für eines? :
Etwa ein Privatrezept?
Berry
Habs gerade in meinem Umfeld erlebt: Massagen + Krankengymnastik bei GKV Versichertem verordnet. Wurde alles inkl. Hausbesuchen alles von der GKV bezahlt. War allerdings ein Patient, der von Zuzahlungen befreit war.
Erst mal klären, was für ein Rezept das überhaupt war. Wenn mein Hausarzt die Rezepte alleine ausstellt (seine tüchtigen Mädels nicht da sind), dann kommt das auch schon mal vor, dass er aus versehen ein Privatrezept ausstellt. Ich weiss das inzwischen, weise ihn dann gleich darauf hin. Einmal ist es mir durchgegangen, da hat mich dann die Apotheke drauf hingewiesen, bekam trotzdem die Medis, die Azubine aus der Apotheke hat das Rezept zum Arzt gebracht, wurde dort ausgetauscht. War kein Akt.
wirdwerden
ZitatNach Rücksprache mit meiner KK handelt es sich bei der Rechnung um eine Privatleistung, daher zahlt die KK natürlich nicht. :
Ich hätte natürlich nachfragen können, ob und wieviel ich etwas privat zahlen muss. Aber das ist mir aus dem medizinischen Bereich so nicht bekannt. Ich kenne es so, das vor der Behandlung gefragt bzw. schriftlich festgehalten wird, ob kostenpflichtige Zusatzleistungen durchgeführt werden sollen ( Bspw. Zahnbehandlung etc. ).
Dafür ist man in der GKV. Man zahlt Beiträge und dazu noch Arzt- und Krankenkosten. Denn die Kassen übernehmen die Kosten nicht oder nur z.T. Das ist leider gang und gäbe. Aber da gibt es von Kasse zu Kasse Unterschiede. Muß man sich aber selber schlau machen. Möglicherweise ist ein Kassenwechsel hilfreich.
Ja gut, sogen. Grüne Rezepte sind Privatrezepte. Diese werden vom Arzt ausgestellt, wenn der beipielsweise sein Budget überschritten hat. Die Vergütungen für den Arzt werden von den Kassen ja gedeckelt. Also werden notwendige Kosten auf den Versicherten abgewälzt.
Daß der Versicherte dann später mal im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung diese Aufwendungen nach Abzug einer sogen. "Zumutbaren Belastung" als Aussergew. Belastungen ansetzten kann, ist zwar richtig.
Für viele aber "Blabla Info a la Card", denn der Effekt ist = Null.
Alternativ kann man, wenn man seine Risiken kennt, sich z.B. bei Allianz & co. zusätzlich krankenversichern. Da zahlt man aber auch zusätzlich. .
-- Editiert von Spejbl am 28.05.2019 16:19
Und wer zahlt die 1000,- €?ZitatMöglicherweise ist ein Kassenwechsel hilfreich. :
Ein grünes Rezept?
Der Arzt hat doch ne Verordnung ausgestellt. Er hat Krankengymnastik verschrieben. So stehts oben jedenfalls.
Er hat keine Empfehlung für etwas gegeben, was die KK nicht zahlt.
Was schlägst du vor?
Ich warte, ob der/die TE die paar Fragen beantwortet, die hier gestellt wurden. Dann sieht man weiter. Dann könnte man evtl. weiter vorschlagen.ZitatWas schlägst du vor? :
Erst mal den Physiotherapeuten befragen!
Kommt mir insgesamt recht seltsam vor, da ich bei meinen bisherigen Erfahrungen in dem Bereich immer über Zuzahlungen informiert wurde. Und zwar immer VOR der Behandlung. Daher könnte es sich um einen Fehler handeln.
Bei einer Rechnung von 1000 € müssen (wenn ich mal den durchschnittlichen Wert der GKV´s nehme) ca. 50 Behandlungen stattgefunden haben (es sein denn es wurde privat abgerechnet, dann können´s auch weniger, vielleicht um die 30 sein). Mit einer Verordnung dürfte der Therapeut aber nicht privat abrechnen.
So eine hohe Rechnung habe ich bisher nur für Patienten erstellt, die Hausbesuche und spezielle Therapien bekommen und dann auch noch einige KM weit weg wohnen und die privat versichert sind.
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