Unfall Haftpflicht oder privat regeln?

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)
Unfall Haftpflicht oder privat regeln?

Meinem Cousin ist folgendes passiert:

Er ist 19 Jahre alt und hat seit 2 Jahren seinen Führerschein. Am Haus hat er einen Parkplatz und direkt dahinter auf der anderen Straßenseite parkt sein Nachbar. Das ist so erlaubt, oder?

Er fuhr dann rückwärts raus und hat das Auto gerammt. Eine kleine Delle an der Fahrertür und die Tür geht nun nicht mehr auf und ein Stück Plastik hat es auch erwischt (Richtung Motorhaube). Nun wollte mein Cousin den Schaden selbst bezahlen, damit er in der Versicherung nicht steigt. Mit welchem Betrag für den Schaden muss er wohl rechnen? Sein Nachbar war einverstanden und hat gleich den Überweisungsbeleg geholt und die gewünschte Summe genannt. Ein Vertrag wurde aufgesetzt, dass keine Polizei eingeschalten wird und auch die Versicherung außen vor bleibt und er ihm das Geld überweisen muss.

Nun frage ich mich, ob der Betrag berechtigt ist (möchte jetzt keine Summe nennen, vielleicht kann sich jemand vorstellen, wie viel Euro der Schaden betragen kann) oder ob quasi Schweigegeld mitberechnet wurde.

Wäre es günstiger, die Versicherung einzuschalten? Wie ist das, wenn man selbst Schuld hat? Bezahlt die Versicherung den fremden und/oder den eigenen Schaden oder überhaupt nichts? Kenne mich da leider nicht aus.

Danke euch schon mal für jede Antwort, besonders im Namen meines Cousins, der nun überlegt, ob er das Geld wirklich überweisen soll oder den Weg der Versicherung gehen sollte.

Grüße Winterschnee

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Am Haus hat er einen Parkplatz und direkt dahinter auf der anderen Straßenseite parkt sein Nachbar. Das ist so erlaubt, oder?

Kommt auf die Beschilderung und die Reststraßenbreite an. Da das vermutlich Ihre nächste Frage ist: Den Schaden muss der Cousin trotzdem bezahlen (außer der Nachbar kam just in der Sekunde mit Karacho angesaust).

Zitat (von Winterschnee):
Eine kleine Delle an der Fahrertür und die Tür geht nun nicht mehr auf

Eine kleine Delle und die Tür geht nicht mehr auf ... sehr plausibel

Zitat (von Winterschnee):
Mit welchem Betrag für den Schaden muss er wohl rechnen?

283,61 € inkl. Mehrwertsteuer
Mal ernsthaft, woher sollen wir das wissen? Wenn der Nachbar eine 800 € Schrottkiste fährt, sieht es anders aus, als wie bei einem A8. Prinzipiell sind Lackschäden schnell vierstellig.

Zitat (von Winterschnee):
Ein Vertrag wurde aufgesetzt, dass keine Polizei eingeschalten wird

Reinschreiben kann man viel.

Zitat (von Winterschnee):
Wäre es günstiger, die Versicherung einzuschalten?

Dazu müssten Sie uns die Summe sowie den Wagen des Nachbarn nennen.

Zitat (von Winterschnee):
Wie ist das, wenn man selbst Schuld hat? Bezahlt die Versicherung den fremden und/oder den eigenen Schaden oder überhaupt nichts?

Das hängt davon ab, welchen Tarif man hat.

-- Editiert von teador am 18.09.2017 22:00

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
vielleicht kann sich jemand vorstellen, wie viel Euro der Schaden betragen kann



Irgendwas zwischen 500 und 100.000 EUR wäre die mögliche Spanne. Je nach Alter und Typ des Autos.



Zitat (von Winterschnee):
Nun frage ich mich, ob der Betrag berechtigt ist

Vermutlich schon, denn
Zitat (von Winterschnee):
Ein Vertrag wurde aufgesetzt, dass keine Polizei eingeschalten wird und auch die Versicherung außen vor bleibt und er ihm das Geld überweisen muss.




Zitat (von Winterschnee):
ob quasi Schweigegeld mitberechnet wurde.

Wäre grundsätzlich legal.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Ein Vertrag wurde aufgesetzt, dass keine Polizei eingeschalten wird und auch die Versicherung außen vor bleibt und er ihm das Geld überweisen muss.


Der Vertrag ist einzuhalten.

Natürlich kann er die Versicherung einschalten, aber das vereinbarte Geld muss er trotzdem überweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Ja, es war eine kleine Delle an der Tür. Nicht in der Mitte, sondern da, wo sie aufgeht, also am Gelenk, nicht an derTürgriffseite, ich hoffe, ihr versteht, was ich meine. Und angeblich geht sie nicht mehr auf. Kann wahr sein, oder Theater. Er fährt einen Kleinwagen, nach der Marke müsste ich heute Abend meinen Cousin nochmal befragen. Macht die Größe/Marke des Autos wirklich einiges aus?

Das die Antwort mit der Glaskugel kommt, darauf habe ich ihn schon vorbereitet. Weil ich diese Antwort so oft hier lese. Er soll 1000 Euro bezahlen und mir kam das viel zu teuer für die kleine Delle vor. Ich hatte den Betrag nicht genannt, damit ihr nicht beeinflusst werdet.

Dann habe ich die Antwort wohl überlesen. Seine Versicherung, bezahlt sie den Schaden am Auto des Nachbarn oder auch den eigenen Schaden. Er hat (bitte legt mich nicht darauf fest) Teilkasko mit € 150 Selbstbeteiligung. Da er selbst Schuld hat, bekommt der dann dennoch den Schaden für das Nachbarauto abzlg. der Selbstbeteiligung, bezahlt? Er ist noch in der Ausbildung und seine Eltern haben auch nicht so viel Geld. Daher die Überlegung, ob er es melden soll, auch wenn er dann im Beitrag steigen wird. Der Nachbar erhält dann sein Geld und er müsste nur € 150 bezahlen. Das wäre für ihn eine große Entlastung oder muss er alles selbst bezahlen?

Da fällt mir noch etwas ein. Wie erwähnt, die Delle ist da, wo die Tür aufgeht und wohl nicht geht. Sein Auto selbst hat eine Delle ganz unten auf der linken Seite. Also da, wo das Blech endet. Das passt doch überhaupt nicht zusammen oder doch? Der Nachbar hat die Delle höher als mein Cousin.

Kann das möglich sein oder hat er das junge Alter und den Schock von meinem Cousin ausgenutzt. Ich weiß nicht, mir und seinen Eltern kommt das alles nicht passend vor und ich würde ihnen am liebsten vorschlagen, sie sollen die Dellen mal ausmessen, ob das überhaupt passen kann oder ob die Delle des Nachbarn schon länger da war. Irgendetwas stimmt da nicht und der Nachbar drängte ihn auch zum Vertrag, so nach dem Motto, wir sind Nachbarn, wir regeln das ohne Polizei und du steigst nicht bei deiner Versicherung. Vielleicht hätte die Polizei den Fehler bemerkt. Weshalb drängte der Nachbar so darauf und setzte einen Betrag ein. Mein Cousin dachte, da er selbst in dieser Werkstatt arbeitet, dass es günstiger wird.

Also das mit dem Ausmessen schlage ich ihm auf jeden Fall vor. Wenn es doch stimmt, was ich nicht so Recht glauben kann, dann ist es eben so.

Dann bleibt die Frage, welchen Schaden bezahlt seine Versicherung? Beide, seine, die des Nachbarn?

Danke für jede weitere Hilfe.

-- Editiert von Winterschnee am 19.09.2017 09:10

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#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Um Himmelswillen :augenroll:
Die Teilkasko hat hiermit nix zu tun eine SB gibt es in der Haftpflicht nicht.
Ohne Vollkasko geht er für sein Fahrzeug leer aus.

Der "Cousin" hat also selbstständig eine Regulierungsvereinbarung unterschrieben - das interessiert die Versicherung geschätzt zwischen 0.0 und 0.00, im Gegenteil sogar, es ist explizit untersagt eine solche Vereinbarung zu treffen ohne die Versicherung vorher zu informieren. Leistungen über die gesetzl. Haftpflicht hinaus leistet die V ohnehin nicht. Ob die V hier iwas leistet ist also mehr als fraglich und wenn dann keinesfalls blind 1000€, zu denen sich der "Cousin" verpflichtet hat.

Wenn der Vertrag schon geschlossen ist, bringt dieses ausmessen und anzweifeln eher wenig.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Mein Gott, ich wollte da weiterhelfen und bekomme ein Augenrollen zur Antwort.

Zahlt die Teilkasko die Kosten für das andere Auto?

Mehr möchte ich nicht wissen.

Den Cousin brauchst du auch nicht in Anführungszeichen zu setzen. Ich wurde da in der Dunkelheit von meiner Tante dazu gerufen. So schlimm, wenn ich jemandem helfen möchte bzw. Tipps weitergeben möchte? Ich war es jedenfalls nicht, falls du darauf hinaus möchtest. Nicht alle Beteiligten melden sich gleich in einem Forum an. Das liegt nicht jedem. Also spare dir diese Anspitzelungen.

Dann lasse ich es eben bleiben und gebe weiter, dass hier nur die typischen Glaskugeln und das Augenrollen kamen. Und Häme, mehr nicht.

Man kann doch eine Frage beantworten, ohne seinen Frust bei anderen los zu lassen, oder?

Ein Bekannter studiert Jura und er meinte, wenn der Vertrag unter einem Schockzustand geschrieben wurde, hat er keinerlei Gültigkeit. Zumal es schon dunkel war und wenn der Schaden nicht zusammenpasst, dann kommt er da dennoch nicht raus.

Hier wird mal behauptet, mein Cousin muss bezahlen, dann wieder, die Versicherung interessiert der Vertrag überhaupt nicht.

Zahlt nun die Versicherung den Betrag für das andere Auto? Ja oder nein reicht! Ohne kindisches Augenrollen oder die langweilige Glaskugel. Wir sind hier erwachsene Menschen und nicht im Kindergarten.

Dachte, hier hilft jeder jedem, habe mich wohl getäuscht. Wer mir die EINE Antwort beantworten kann ohne kindisch zu werden, vielen Dank schon jetzt. Den anderen: Lasst es gut sein.



-- Editiert von Winterschnee am 19.09.2017 11:58

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Dann lasse ich es eben bleiben und gebe weiter, dass hier nur die typischen Glaskugeln und das Augenrollen kamen. Und Häme, mehr nicht.


Vielleicht sollten Sie sich nicht so auf den Schlips getreten fühlen, sondern auch mal die Informationen aus den angeblich kindischen Antworten aufnehmen. Denn jede der von Ihnen als "kindisch" empfundenen Antworten, hatte einen richtigen sachlichen Inhalt.

Es fehlten nunmal Informationen, sodass man rein gar nicht einschätzen konnte, was denn nun berechtigt wäre oder nicht. Und Ihr Vorschlag zum weiteren Vorgehen, liegt wirklich jenseits der Rechtswirklichkeit und zeigt nunmal Ihre Unkenntnis (was nicht böse gemeint ist, sondern schlicht nur eine Feststellung).

Zitat (von Winterschnee):
Ein Bekannter studiert Jura und er meinte, wenn der Vertrag unter einem Schockzustand geschrieben wurde, hat er keinerlei Gültigkeit


Nicht jeder der Jura studiert hat auch die erforderlichen Rechtskenntnisse. Denn die Antwort des Bekannten dürfte doch sehr theoretischer Natur sein und muss auch nicht unbedingt richtig sein.

Zwar ist eine Willenserklärung, die im Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird nach § 105 Abs. 2 BGB nichtig (womit dann auch ein Vertrag nicht zustande gekommen wäre), aber die große Frage ist, ob der Cousin dies für sich in Anspruch nehmen kann. Maßgeblich ist, ob der Zustand die freie Willensbestimmung ausgeschlossen hat. Das ist der Fall, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Entscheidungen unbeeinflusst von der Geistesstörung zu bilden und von vernünftigen Überlegungen abhängig zu machen. Da Ihr Cousin aber nach Ihren eigenen Angaben noch imstande war daran zu denken, dass bei einer Selbstregulierung seine Einstufung in der Versicherung nicht steigt, dürfte die vorübergehende Störung der Geistestätigkeit eher fern liegen.

Wenn man sich wirklich streiten will (vor Gericht), muss schon intensiv dazu vorgetragen werden, worin sich diese vorübergehende Störung der Geistestätigkeit denn geäußert haben soll. Ein einfaches "Ich stand unter Schock.", wird da nicht reichen. Dann stellt sich noch die Frage, wie man das denn beweisen will. Wenn es ganz blöd läuft, muss dann auch noch ein medizinisches Gutachten her und dann werden allein die vorzuschießenden Kosten bereits teurer als die geforderten 1.000,00 €.

Zitat (von Winterschnee):
Da fällt mir noch etwas ein. Wie erwähnt, die Delle ist da, wo die Tür aufgeht und wohl nicht geht. Sein Auto selbst hat eine Delle ganz unten auf der linken Seite. Also da, wo das Blech endet. Das passt doch überhaupt nicht zusammen oder doch? Der Nachbar hat die Delle höher als mein Cousin.


Evtl. stammt die Delle im Pkw des Cousin gar nicht von dem Unfall. Nach der Unfallschilderung müsste das Nachbarsauto eigentlich von dem äußersten Teil des Pkw des Cousins getroffen worden sein und dass ist eigentlich im Regelfall die Stoßstange. An dieser muss man aber nicht unbedingt Unfallspuren direkt sehen.

Zitat (von Winterschnee):
Mein Cousin dachte, da er selbst in dieser Werkstatt arbeitet, dass es günstiger wird.


Der Nachbar hat Anspruch auf fachmännische Reparatur. Wenn er seinen Pkw immer in die Vertragswerkstatt bringt, dann sind auch die Preise dort anzusetzen. Wenn sogar, weil die Tür nicht mehr aufgeht, ein Tausch notwendig sein sollte, dann ist der Cousin mit 1.000,00 € vermutlich noch gut bedient. Aber das kann man auch nur ansatzweise beantworten, wenn man genau weiß, welches Auto der Nachbar fährt.

Zitat (von Winterschnee):
Zahlt nun die Versicherung den Betrag für das andere Auto?


Dazu müsste man zunächst die Bedingungen der Haftpflichtversicherung für den Pkw des Cousins kennen. Die schließen nämlich schon mal eine Leistungspflicht aus, wenn der Versicherungsnehmer ein Schuldanerkenntnis abgibt, also derlei Verträge unterschreibt wie Ihr Cousin.

Ansonsten würde eine Versicherung nur die notwendigen Reparaturkosten übernehmen. Wie hoch die tatsächlich wären, wissen wir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Zahlt die Teilkasko die Kosten für das andere Auto?


Nein, niemals.
Völlig egal, ob mit oder ohne diesem Vertrag.

Zitat (von Winterschnee):
Mehr möchte ich nicht wissen.

Anscheinend doch, weil weiter unten stellst du ja eine andere Frage.

Zitat (von Winterschnee):
Ein Bekannter studiert Jura und er meinte, wenn der Vertrag unter einem Schockzustand geschrieben wurde, hat er keinerlei Gültigkeit.

Ich hoffe, es liegt ein ärztliches Gutachten über den Schockzustand vor.
DAS ist nämlich das Problem an der Sache, wenn man sich darauf berufen möchte.

Zitat (von Winterschnee):
Zahlt nun die Versicherung den Betrag für das andere Auto?


Ja, das ist ihre Aufgabe.
Das reduziert aber die Zahlung des Cousins zunächst um genau 0 EUR, da er sich ja anscheinend vertraglich zur Zahlung eines Betrages verpflichtet hat. Ob man die gezahlte Reparatur der Versicherung auf diesen Betrag anrechnen kann, ist unklar, dazu müsste man den genauen Vertragstext kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Macht die Größe/Marke des Autos wirklich einiges aus?

Naja, wenn man sich mal den Preisunterschied bei den Kleinwagen anschaut - die sind schon ganz ordentlich.



Zitat (von Winterschnee):
Das die Antwort mit der Glaskugel kommt, darauf habe ich ihn schon vorbereitet.

Naja, wenns am Faken mangelt ...



Zitat (von Winterschnee):
Er soll 1000 Euro bezahlen und mir kam das viel zu teuer für die kleine Delle vor.

Zitat (von Winterschnee):
Wie erwähnt, die Delle ist da, wo die Tür aufgeht und wohl nicht geht.

Tür, Schließanlage beschädigt (Zentralverriegelung?), eventuell Holm der noch gerichtet werden muss.
Da sind 1000 EUR schnell zusammen.



Zitat (von Winterschnee):
Ein Bekannter studiert Jura und er meinte, wenn der Vertrag unter einem Schockzustand geschrieben wurde, hat er keinerlei Gültigkeit.

Damit hat er ja auch Recht.
Nur fehlt es hier an der Glaubwürdigkeit bezüglich des Schockzustandes.



Zitat (von Winterschnee):
Sein Auto selbst hat eine Delle ganz unten auf der linken Seite. Also da, wo das Blech endet. Das passt doch überhaupt nicht zusammen oder doch?

Oder doch oder eventuell auch nicht - können wir hier nicht wissen.
Möglich wäre es je nach Stellung der Fahrzeuge. Müsste ein Gutachter prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Was heißt nun wieder, wenns an Faken mangelt? Fakten?

Er hat wohl einen Opel Corsa und hat ihm erzählt, dass er selbst in der Werkstatt arbeitet. Und wie hier erwähnt wurde, ein Glasbunker, der auch Autos verkauft (neu und gebraucht). Er hatte gehofft, dass es dann günstiger wird, weil der was von Nachbarn müssen zusammenhalten und blablabla. Meine Tante möchte jetzt einen Anwalt einschalten, ich weiß nicht, was ich von allem halten soll. Wenn hier erwähnt wird, dass der Preis stimmen kann. Und Schockzustand, ich war nicht dabei, ich weiß nur, dass er wohl kreidebleich war und stammelte, aber ja, er sprach auch um die Angst wegen der Versicherung, dass er da steigt. Aber ist es nicht günstiger, der Versicherung den Schaden zu melden, anstatt soviel Geld zu bezahlen? Er verdient nicht viel und das ist jede Menge Geld für ihn.

Wie der Schaden bei ihm ganz unten sein kann und beim Nachbarn um einiges weiter oben kommt mir wirklich sehr suspekt vor und es würde eher passen, dass er auf die Mauer gefahren ist, doch er sagt selbst, dass es das Auto war.

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#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Was heißt nun wieder, wenns an Faken mangelt? Fakten?


Fakten = Plural von Faktum
Faktum = etwas, was tatsächlich, nachweisbar vorhanden, geschehen ist; [unumgängliche] Tatsache
Synonyme = Fakt, gegebener Umstand, Gegebenheit, Realität, Sachverhalt, Tatbestand, Tatsache, Wirklichkeit
[siehe Homepage des Dudenverlags www.duden.de]

Ihre Sachverhaltsschilderung reichte schlicht nicht aus, damit die aufgeworfenen Fragen abschließend beantwortet werden konnten. (Das hatten wir jetzt aber bereits mehrfach erörtert.)

Zitat (von Winterschnee):
Aber ist es nicht günstiger, der Versicherung den Schaden zu melden, anstatt soviel Geld zu bezahlen?


Der Cousin hat sich doch durch Vertrag zur Zahlung von 1.000,00 € verpflichtet. Der Vertrag steht erstmal, es sei denn der Cousin könnte, wie oben von mir beschrieben, den Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit beweisen. Dass der Nachbar auch einen Anspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen kann, beseitigt den Vertrag nicht.

Zitat (von Winterschnee):
Er hat wohl einen Opel Corsa und hat ihm erzählt, dass er selbst in der Werkstatt arbeitet. Und wie hier erwähnt wurde, ein Glasbunker, der auch Autos verkauft (neu und gebraucht). Er hatte gehofft, dass es dann günstiger wird, weil der was von Nachbarn müssen zusammenhalten und blablabla.


Da hier nur mit er und ihm operiert wird, ist es schwer herauszufinden, wer nun jeweils gemeint ist.

Ich würde das wie folgt interpretieren:

Der Nachbar fährt einen Opel Corsa und Arbeitet in der Werkstatt eines Opel Autohauses. Aufgrund dieses Umstand hatte der Cousin gehofft, dass es günstiger wird.

Wenn das nicht richtig sein sollte, bitte noch mal verständlich klar stellen. Wenn man meine Interpretation zugrunde legt, dann stellt sich für mich als 1. die Frage, ob der Cousin meint, aufgrund der Tätigkeit des Nachbarn in einer Opel-Werkstatt wird es billiger als die vereinbarten 1.000,00 € oder meinte der Cousin, dass die 1.000,00 €, zu deren Zahlung er sich vertraglich verpflichtet hat, günstiger wären, als eine durch die Werkstatt wie für jeden Kunden auch durchgeführte Reparatur?

Letzten Endes kommt es aber nicht darauf an. Denn der Unfallgeschädigte hat Anspruch auf Kostenersatz in der Höhe, die eine Reparatur in einer Vertragswerkstatt kosten würde. (Das hatte ich aber auch bereits erwähnt.) Dieser Anspruch würde im Übrigen selbst dann bestehen, wenn der Nachbar den Schaden gar nicht reparieren lassen würde oder diesen selbst durchführt. Bei einer unterbliebenen Reparatur könnte der Nachbar nur nicht die MwSt. ersetzt verlangen, weil diese nicht angefallen ist. Bei der Selbstreparatur dann nur für die Teile. Weiter würde zudem noch ein Anspruch auf evtl. Ausgleich einer Wertminderung bestehen.

Und wie teuer eine fachmännische Reparatur würde, können wir alle nicht wissen. Die 1.000,00 € halte ich nicht für völlig abwegig. Evtl. wird es sogar teurer.

Zitat (von Winterschnee):
Meine Tante möchte jetzt einen Anwalt einschalten,


Dann fallen noch mehr Kosten an. Den darf man nämlich selbst bezahlen.

Zitat (von Winterschnee):
Wie der Schaden bei ihm ganz unten sein kann und beim Nachbarn um einiges weiter oben kommt mir wirklich sehr suspekt vor und es würde eher passen, dass er auf die Mauer gefahren ist, doch er sagt selbst, dass es das Auto war.


Wie bereits gesagt, evtl. stammt der Schaden am Kfz des Cousins gar nicht von dem Unfall sondern war schon vorher da. Oder war der Cousin vor der Kollision um sein Auto herumgegangen und hat festgestellt, dass da kein Schaden war.

Ich hatte bereits erwähnt, dass aufgrund der Unfallschilderung die mitgeteilte Beschädigung am Kfz des Cousin nicht passend erscheint, weil das Blech unten nunmal eigentlich nicht die Stelle eines Autos ist, die numal am weitesten herausragt. Das müsste die Stoßstange sein.

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#12
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Augenrollen bezog sich auf die Kenntnisse zu KFZ Versicherungen deinerseits, wodurch die eh schon komplexe Darstellung des Sachverhalts nicht einfacher wird
Kurz; Die Teilkasko hat hier NIX zu tun

Zitat (von Winterschnee):
Hier wird mal behauptet, mein Cousin muss bezahlen, dann wieder, die Versicherung interessiert der Vertrag überhaupt nicht.


schließt sich überhaupt nicht aus oder stünde im Gegensatz zueinander.
Dein Cousin (ohne "" wenns dich so sehr stört, wie erwähnt aber besser als er und er) hat sich vertragliche verpflichtet was zu den Geschädigten zu leisten, hier endet das ganze erstmal.
Natürlich wäre es noch interessant über den genauen Inhalt des Vertrags zu sprechen - denn das ganze bedeutet nicht automatisch, dass damit auch der gesamte Sach- und/oder Sachfolgeschaden als abgegolten gilt.

Die Versicherung kann sich auf ganz verschiedene Standpunkte stellen, die ich hier nicht alle erläutern werde (Stichwort: z.B. Obliegenheitsverletzung) - in der Konsequenz kann so ziemlich alles rauskommen, außer dass die V einfach 1000€ an den Geschädigten aufgrund des Vertrags auszahlt.

-- Editiert von Lazyboy am 20.09.2017 13:12

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Nun frage ich mich, ob der Betrag berechtigt ist
Vor ein paar Jahren ist die Tür eines neben mir parkenden Fahrzeuges, dessen Fahrer durch Wind aus der Hand gerissen und gegen meine Tür geschleudert worden (Renault Scenic) der Schaden belief sich (eine kleine Delle) auf ca. 1300€

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#14
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Neue Ergebnisse. Ich habe das mit der Tür wohl falsch verstanden. Der Nachbar erwähnte wohl nur die Delle, die aber nicht von meinem Cousin ist (wunderte mich über den Höhenunterschied).

Der Opel Corsa ist 21 Jahre alt, laut Angabe des Nachbarn. Mein Cousin hat meiner Tante nun den Brief von der Werkstatt gezeigt. Er war ohne Briefkopf, nur mit dem PC geschrieben. Das heißt wohl, die Werkstatt hat das Auto nie gesehen oder gibt es noch solche Rechnungen ohne diesen Kopf?

Zudem hat meine Tante gestern gesehen, wie der Nachbar in den Hof gefahren ist und den Kotflügel (nur um den geht es wohl) selbst repariert hat.

Leider hat mein Cousin aus Angst vor Folgen das Geld bereits überwiesen und wurde auch schon abgebucht. Wie kommt er an sein Geld oder wie viel sollte er zurück bekommen?

Das ist doch Betrug oder nicht? Meine Tante ist nur noch am weinen und ich meinte, da gibt es sicher eine Lösung.

Und an den Herren weiter oben, der Anwalt muss nicht bezahlt werden, wenn er das Geld dafür nicht hat, bekommt er, bei Aussicht auf Erfolg, Prozesskostenbeihilfe. Falls nicht, ich kenne eine Anwältin, das dürfte somit kein Problem sein.

Der Kerl holt sich von einem jungen Mann 1000 Euro und spricht von guter Nachbarschaft und dann kommt so etwas dabei heraus.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Dann meldet es doch einfach der Versicherung. Wo ist das Problem?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Das Problem ist dass der Nachbar das Geld schon auf seinem Konto hat und die Rechnung von ihm gefälscht wurde.

Mit einer Meldung bei der Versicherung erhält er dann noch mehr Geld und mein Cousin hat sein Geld dennoch los.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Zudem hat meine Tante gestern gesehen, wie der Nachbar in den Hof gefahren ist und den Kotflügel (nur um den geht es wohl) selbst repariert hat.
Ja und? das ist sein gutes Recht! Der Schädiger hat für den Schaden zu bezahlen. Was der Geschädigte nachher macht ist dessen Angelegenheit und geht den Schädiger überhaupt nichts an.

Zitat (von Winterschnee):
Wie kommt er an sein Geld oder wie viel sollte er zurück bekommen?
Es ist nicht mehr sein Geld und er sollte auch nichts mehr zurück bekommen.

Zitat (von Winterschnee):
Das ist doch Betrug oder nicht?
Nein, das ist kein Betrug. Man hat sich auf eine Regulierung geeinigt und von beiden Seiten ist das so akzeptiert worden. Das ist ein ganz normaler Vertrag gewesen.

Zitat (von Winterschnee):
Meine Tante ist nur noch am weinen und ich meinte, da gibt es sicher eine Lösung.
Was hat deine Tante mit der Geschichte zu tun???

Zitat (von Winterschnee):
Und an den Herren weiter oben, der Anwalt muss nicht bezahlt werden, wenn er das Geld dafür nicht hat, bekommt er, bei Aussicht auf Erfolg, Prozesskostenbeihilfe.
Ähm, Prozesskostenhilfe ist nur ein Darlehen! Das muss auch wieder zurückbezahlt werden!


Zitat (von Winterschnee):
Der Kerl holt sich von einem jungen Mann 1000 Euro und spricht von guter Nachbarschaft und dann kommt so etwas dabei heraus.
Stimmt, da meint es der Nachbar gut mit deinem Cousin und dann muss er sich mit solch einem Quatsch befassen! Dein Cousin ist hier wirklich gut aus der Sache rausgekommen. Der Nachbar hätte es auch der Versicherung deines Cousin melden können. Durch die Höherstufung wäre dein Cousin, deutlich schlechter gestellt worden als es nun geschehen ist. Dein Cousin hätte den Schaden dann der Versicherung natürlich rückerstatten können, aber sei sicher, das wären dann mehr als 1000€ gewesen!
Dein Cousin soll sich nicht beschweren, wie es gelaufen ist war gut für ihn! Und natürlich auch für den Nachbarn. Eine Win-Win Situation. Jeder der Beiden hat davon profitiert.

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#18
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Die Tante ist die Mutter meines Cousins und leidet mit an der Sache.

Hier muss man einmalig 15 oder 20 Euro bezahlen und nichts zurückzahlen. Mag sein, dass es bei euch anders ist, hier ist das so geregelt.

Hier habe ich viel gelernt. Verkäufer bei Ebay dürfen betrügen, andere dürfen betrügen usw.

Und ich finde es Betrug, wenn der Herr die Rechnung fälscht. Aber ich halte mich ab sofort raus. Wollte für meinen Cousin da sein, da er für mich wie ein kleiner Bruder ist.. Jetzt sollen es er und seine Mutter regeln. Ich brauche meine Kraft für mich selbst.

Schade, dass ich zu ehrlich bin und nie betrügen könnte. Da schreibt man, dass ein Verkäufer im Recht wäre, wenn er Steine versendet usw. Das soll gerecht sein?

Der Nachbar stellt eine gefälschte Rechnung aus, die er selbst verfasst hat und auch das ist erlaubt.

Ich fasse es nicht. Armes Deutschland.

Bitte keine Kommentare mehr.

Wer dennoch schreiben möchte, kann dies tun, ich werde dieses Forum meiden. Hier werden Täter beschützt (Ebay Verkäufer, ein Mann, der sich seine Rechnung selbst schreibt und das Geld einkassiert usw.). Deshalb werdet ihr mich hier nicht mehr finden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Hier muss man einmalig 15 oder 20 Euro bezahlen und nichts zurückzahlen. Mag sein, dass es bei euch anders ist, hier ist das so geregelt.

Achso, es geht gar nicht um Deutschland?
In Deutschland ist das nämlich bundesweit so geregelt.



Zitat (von Winterschnee):
Das soll gerecht sein?

Nö.
Aber darum geht es nicht, sondern darum was man beweisen kann.



Zitat (von Winterschnee):
Ich fasse es nicht.

Ja, das fürchte ich auch.
Du erfasst es einfach nicht trotz mehrfacher Erklärungen.



Zitat (von Winterschnee):
Da schreibt man, dass ein Verkäufer im Recht wäre, wenn er Steine versendet

Bestes Beispiel.
So einen Unfug hat nämlich keiner geschrieben.



Zitat (von Winterschnee):
und den Kotflügel (nur um den geht es wohl) selbst repariert hat.

Echt?
Oder ist es morgen der Kofferaum deckel?

Das mit den Fakten hat man wohl noch nicht ganz verstanden ...



Zitat (von Winterschnee):
Das ist doch Betrug oder nicht?

Was genau?

Präziser Sprachgebrauch erwünscht ...



Zitat (von Winterschnee):
Der Nachbar stellt eine gefälschte Rechnung aus, die er selbst verfasst hat und auch das ist erlaubt.

Warum sollte die Rechnung gefälscht sein? Welche Fakten gibt es dafür?

Und ja, es ist tatsächlich erlaubt das auch Privatpersonen Rechnungen ausstellen. Auch wenn das die Vorstellungskraft mancher sprengt.





-- Editiert von Harry van Sell am 21.09.2017 12:42

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Hier muss man einmalig 15 oder 20 Euro bezahlen und nichts zurückzahlen
Dann solltest du einfach den ganzen Sachverhalt hier in einem Forum deines Landes einstellen. Gesetze sind durchaus von Land zu Land unterschiedlich. Hier geht es um Deutschland.

Zitat (von Winterschnee):
Hier werden Täter beschützt
Ganz klar: Nein! Wie kommst du auf diesen Unsinn???

Klipp und klar: Hier wurde eine Lösung gefunden der beide Seiten zugestimmt haben. Wo ist das Problem? Verträge sind einzuhalten. Und ja, das war ein Vertrag der da geschlossen wurde.



-- Editiert von -Laie- am 21.09.2017 13:04

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#21
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Das mit den Steinen bei Ebay stimmt. Ich hatte damals ein Problem mit dem Verkäufer. Und ich fragte ironisch nach, ob der Verkäufer Steine versenden kann. Dann kam, erstmal müsste ich als Käufer beweisen, dass da wirklich Steine drin lagen und nicht ich diese hineingelegt hätte. Erst denken, dann schreiben.

Und der gute Mann hat die Rechnung nicht in seinem Namen geschrieben, sondern im Namen seiner Firma. Das ist definitiv NICHT erlaubt. Er hat sich als seinen Arbeitgeber ausgegeben, nur hat er kein Formular seines AG genommen, sondern nur ein Stück Papier mit dem Absender der Firma (ohne Logo, welches uns allen bekannt ist).

Und ich musste damals nicht einen Cent zurück bezahlen. Ich musste nachweisen, dass ich zu wenig verdiene und das reichte für den Schein aus. Das ist jetzt 10 Jahre her, vielleicht ist es heute anders, aber Fakt ist, damals war es so. Es kam auch nie eine Rechnung oder ein Vertrag über ein Darlehen noch sonst etwas.

Das war es nun wirklich von meiner Seite. Wollte nur nicht als Lügnerin am Ende dastehen und alles nochmal richtig stellen. Muss jetzt ins reale Leben zurück.

Bye

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#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Also das

Zitat (von Winterschnee):
Ich hatte damals ein Problem mit dem Verkäufer. Und ich fragte ironisch nach, ob der Verkäufer Steine versenden kann. Dann kam, erstmal müsste ich als Käufer beweisen, dass da wirklich Steine drin lagen und nicht ich diese hineingelegt hätte.

ist ja nun was ganz anderes wie das
Zitat (von Winterschnee):
Da schreibt man, dass ein Verkäufer im Recht wäre, wenn er Steine versendet




Wenn man alles Sachverhalte so versteht / verdreht, dann frage ich mich langsam wieviel % an dem geschliderte Sachverhalt aus den Eingangsposting mit der Realität übereinstimmen.



Zitat (von Winterschnee):
Und der gute Mann hat die Rechnung nicht in seinem Namen geschrieben, sondern im Namen seiner Firma. Das ist definitiv NICHT erlaubt.

Auch wenn Du es vermutlich nicht verstehst: natürlich ist das erlaubt. Unsere 3 Leute aus der Buchhaltung versenden jedes Jahr Tausende Rechnungen im Namen der Firma.

Nicht erlaubt wäre es, wenn er das ohne Erlaubnis machen würde.



Zitat (von Winterschnee):
sondern nur ein Stück Papier mit dem Absender der Firma (ohne Logo, welches uns allen bekannt ist).

Und? Absender reicht doch. Also in der Realität. Obs in Deiner Welt reicht ist irrelevant.



Zitat (von Winterschnee):
Erst denken, dann schreiben.

Super Idee.
Ich fürchte nur bei Dir würde es nicht wirklich helfen ...



Ach ja, wenn man sich doch so sicher ist, das da alles gefälscht und sowieso Betrug ist, dann kann der Cousin das ja bei der Polizei anzeigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Dann kam, erstmal müsste ich als Käufer beweisen, dass da wirklich Steine drin lagen und nicht ich diese hineingelegt hätte.
Ist ja auch richtig.

Du hast aber behauptet:
Zitat (von Winterschnee):
Da schreibt man, dass ein Verkäufer im Recht wäre, wenn er Steine versendet
Das hat hier sicherlich niemand behauptet!

Zitat (von Winterschnee):
Und der gute Mann hat die Rechnung nicht in seinem Namen geschrieben, sondern im Namen seiner Firma.
Warum sollte er nicht im Namen seiner Firma eine Rechnung schreiben dürfen. Wenn es seine Firma ist, dann halte ich das für völlig in Ordnung. Ich bezweifle aber, dass es eine Rechnung war, ich denke eher, es war wohl ein Kostenvoranschlag oder einfach nur eine interne Kostenaufstelung.

Zitat (von Winterschnee):
ohne Logo, welches uns allen bekannt ist
Ein Logo ist nicht vorgeschrieben.

Zitat (von Winterschnee):
Muss jetzt ins reale Leben zurück.
Ja, unbedingt, denn aktuell scheinst du noch nicht zu realisieren wie es da zugeht.

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#24
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Zudem hat meine Tante gestern gesehen, wie der Nachbar in den Hof gefahren ist und den Kotflügel (nur um den geht es wohl) selbst repariert hat.


Ich hatte Ihnen doch bereits in Antwort # 11 erklärt, dass selbst wenn der Geschädigte den Schaden selbst repariert er Anspruch auf Zahlung des Betrages als Schadenersatz hat, der bei einer Reparatur in der Werkstatt angefallen ist, nur halt ohne MwSt. soweit diese nicht angefallen ist. Es wäre hilfreich, wenn Sie die Antworten, die man Ihnen gibt auch vollständig lesen und zumindest versuchen zu verstehen.

Zitat (von Winterschnee):
Das ist doch Betrug oder nicht?


Nein, siehe oben. Und da Sie das Wort Betrug hier noch häufig weiter verwendet haben, sollten Sie mal ganz schnell davon ablassen. Sie werfen dem Nachbarn nämlich eine Straftat vor, die er nicht begangen hat. Das kann für Sie dann auch mal ganz schnell nach hinten losgehen in Form eines Strafverfahrens wegen üblicher Nachrede.

Zitat (von Winterschnee):
Und an den Herren weiter oben, der Anwalt muss nicht bezahlt werden, wenn er das Geld dafür nicht hat, bekommt er, bei Aussicht auf Erfolg, Prozesskostenbeihilfe. Falls nicht, ich kenne eine Anwältin, das dürfte somit kein Problem sein.


Falls ich damit gemeint gewesen bin, nur der Hinweis, ich bin kein Mann. (Obwohl ich mich jetzt doch mal langsam ernsthaft frage, wie man anhand meiner Posts auf mein angebliches Geschlecht schließen kann. Aber das ist ein anderes Thema.)

Aber um bei den Fakten zu bleiben. Sowohl Beratungshilfe, das ist das mit den 15 € und vor dem Gerichtsverfahren, als auch für Prozesskostenhilfe darf keine Mutwilligkeit gegeben sein. Bei Prozesskostenhilfe darf dann die Sache auch nicht ohne Erfolgsaussicht sein. Von daher kann man hier zumindest mit einer gewissen Ungewissheit bzgl. der Bewilligung rechnen. (Mal abgesehen davon, dass hier keiner die wirtschaftliche Situation kennt und hier also auch noch eine Ungewissheit herrscht.) Außerdem wollte ja die Tante zum RA gehen und nicht der Cousin und diese bekommt definitiv weder BerH noch PKH.

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