Unfall mit Firmenwagen, Kindersitz Garantie erloschen

12. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Anwender
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Firmenwagen, Kindersitz Garantie erloschen

Guten Tag,

ich habe ein Problem und hoffe auf eure Unterstützung.

Vor einiger Zeit hatte ich mit meinem Dienstwagen einen Streifschaden. An einer Ampel wurde mein Fahrzeug von einem Lkw (40 Tonnen) am Wagen beschädigt. Es entstand ein mittlerer bis größerer Blechschaden, der bereits repariert wurde und auch bezahlt ist – das war kein Problem. Doch um den Kindersitz geht es nun, und hier wird es echt ärgerlich!

Der Kindersitz war zum Zeitpunkt des Unfalls unbesetzt und an der Isofix-Station im Auto befestigt. Der Hersteller des Sitzes, Cybex, bestätigte mir auf Anfrage, dass der Sitz nach einem Unfall keine Garantie mehr aufweist. Daraufhin reichte ich eine Stellungnahme von Cybex bei der Versicherung des Unfallgegners ein. Doch diese wies meinen Antrag einfach ab! Daraufhin beauftragte ich einen Anwalt, der eine Zahlungsaufforderung an die Versicherung sendete – auch diese wurde jedoch abgelehnt!

Was mich besonders empört: Der Kindersitz hat einen Wert von etwa 500 Euro! Für mich ist es unverständlich, warum die Versicherung sich so querstellt und nicht bereit ist, diesen Betrag zu erstatten.

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt wurde mir geraten, nun Klage einzureichen. Es könnte auch nötig sein, ein Gutachten zum Kindersitz erstellen zu lassen. Doch was passiert, wenn das Gutachten bescheinigt, dass der Sitz keine Schäden davongetragen hat? Wer trägt dann die Kosten?

Nun stellt sich mir die Frage, ob sich eine Klage wirklich lohnt oder ob ich es erst einmal mit einem Vergleich versuchen sollte. Zudem frage ich mich, ob in diesem Fall nicht die Rechtsschutzversicherung meines Arbeitgebers (da der Unfall während der Arbeitszeit passierte) eingreifen sollte.

Ich wäre wirklich dankbar für eine fachliche Einschätzung und Empfehlung.

Vielen Dank im Voraus.

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29 Antworten
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#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2164 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von Anwender):
Ich wäre wirklich dankbar für eine fachliche Einschätzung und Empfehlung.

Dann solltest Du Deinen Anwalt fragen.

Nach der Unfallschilderung kann ich mir nicht vorstellen, dass dadurch der Kindersitz beschädigt wurde.
Zitat (von Anwender):
Der Hersteller des Sitzes, Cybex, bestätigte mir auf Anfrage, dass der Sitz nach einem Unfall keine Garantie mehr aufweist.

Wurde in der Anfrage der Unfallhergang bzw. der Schaden am PKW beschrieben oder nur pauschal nicht Unfall gefragt?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36485 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Anwender):
Der Hersteller des Sitzes, Cybex, bestätigte mir auf Anfrage, dass der Sitz nach einem Unfall keine Garantie mehr aufweist.
Was genau schreibt der Hersteller?
Zitat (von Anwender):
Doch diese wies meinen Antrag einfach ab!
Dazu gab es ganz sicher auch eine Begründung... wie wohl auch an den Anwalt.

Was hier warum abgelehnt/abgewiesen wurde...und auf welcher Grundlage... wäre wichtiger als deine Empörung.
Was hat das mit einer Garantie zu tun? Und woher weißt du den jetzigen Wert des Sitzes?

Zitat (von Anwender):
diesen Betrag zu erstatten.
Tja---warum? Wahrscheinlich nennt sie ihre Versicherungsbedingungen?
Zitat (von Anwender):
Doch was passiert, wenn das Gutachten bescheinigt, dass der Sitz keine Schäden davongetragen hat? Wer trägt dann die Kosten?
Geht es um Schäden oder Garantie?
Wer den Gutachter beauftragt, bezahlt diesen zunächst. Ob sich das im Klageverfahren dann ändert, bleibt abzuwarten.
Zitat (von Anwender):
Nun stellt sich mir die Frage, ob sich eine Klage wirklich lohnt
Wer soll das nach deinen Angaben beantworten können?
-Was sollte ein Vergleich als Ergebnis haben?
-RSV des Arbeitgebers soll eintreten... für was?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128192 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Anwender):
Wer trägt dann die Kosten?

Der Kläger, also Du.
Am Ende derjenige den das Gericht bestimmt - meist der Verlierer.



Zitat (von Anwender):
Ich wäre wirklich dankbar für eine fachliche Einschätzung und Empfehlung.

Zitat (von Nutzungsbedingungen):
Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar




Zitat (von Anwender):
Doch diese wies meinen Antrag einfach ab!

Verständlich, so ganz ohne Schaden.



Zitat (von Anwender):
Für mich ist es unverständlich, warum die Versicherung sich so querstellt und nicht bereit ist, diesen Betrag zu erstatten.

Ganz einfach, es gibt keinen Schaden. Schadenersatz setzt aber einen Schaden voraus.



Zitat (von Anwender):
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt wurde mir geraten, nun Klage einzureichen.

Ich habe keine Ahnung, worauf der Anwalt seinen Optimismus stützt das man da was gewinnen könnte.
Wie hoch schätzt er denn die Erfolgsaussichten ein und worauf konkret stützt er diese?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anwender
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Hersteller des Sitzes, Cybex, bestätigte mir auf Anfrage, dass der Sitz nach einem Unfall keine Garantie mehr aufweist.


„…können wir nicht mehr gewährleisten, dass sich Ihr Sitz in einem 100%ig einwandfreiem Zustand befindet und ausreichend Schutz bietet."
„…wird dieser im Falle eines weiteren Unfalls nicht mehr die notwendige Schutzleistung erbringen können."
„Leider ist durch die Unfallbeteiligung der Sitze auch der Garantieanspruch erloschen."

Mir geht es darum das die Garantie erloschen ist. Selbst wenn dieser Sitz nicht beschädigt ist, sollte man ihn laut Cybex nicht benutzen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anwender
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ganz einfach, es gibt keinen Schaden. Schadenersatz setzt aber einen Schaden voraus.


Ich würde Garantieverlust schon als Schaden sehen. Oder zumindest als ein Nachteil.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anwender
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Wurde in der Anfrage der Unfallhergang bzw. der Schaden am PKW beschrieben oder nur pauschal nicht Unfall gefragt?


Den Unfallhergang habe ich den Hersteller ausführlich beschrieben. Dieser rät aber immer im Falle eines Unfalls den Sitz zu tauschen. Sie beziehen sich hierbei auf Haarrisse die man mit den Augen nicht immer sehen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36485 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Anwender):
Mir geht es darum das die Garantie erloschen ist. Selbst wenn dieser Sitz nicht beschädigt ist, sollte man ihn laut Cybex nicht benutzen.
Das leuchtet ein. Der Hersteller wird sich doch solch eine blinde *Haftung* nicht ans Bein binden.
Zitat (von Anwender):
Dieser rät aber immer im Falle eines Unfalls den Sitz zu tauschen. Sie beziehen sich hierbei auf Haarrisse die man mit den Augen nicht immer sehen kann.
Und sichert sich damit gegen evtl. Ansprüche ab.
Damit erledigen sich mE auch die Fragen nach Gutachten, Vergleich und der RSV deines AG.

Woher weißt du den aktuellen Wert des Sitzes?

-- Editiert von User am 12. Februar 2025 13:39

-- Editiert von User am 12. Februar 2025 13:41

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anwender
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was hier warum abgelehnt/abgewiesen wurde...und auf welcher Grundlage... wäre wichtiger als deine Empörung.
Was hat das mit einer Garantie zu tun? Und woher weißt du den jetzigen Wert des Sitzes?


Die Begründung ist das es nur ein Streifschaden war.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anwender
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Woher weißt du den aktuellen Wert des Sitzes?


Der Sitz war zum Zeitpunkt des Unfalls noch nie in Gebrauch gewesen. Mein Sohn kam erst eine Woche nach den Unfall auf die Welt.
Den Sitz hatten wir zum Zeitpunkt des Unfalls erst ca zwei Wochen. Ich habe ihn deshalb vorsorglich schonmal eingebaut, falls es losgeht.

-- Editiert von User am 12. Februar 2025 13:45

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128192 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Anwender):
Ich würde Garantieverlust schon als Schaden sehen. Oder zumindest als ein Nachteil.

Garantieberlust ist relevant, wenn der Garantiefall eintritt. Erst dann wäre es ein Schaden. Da noch kein Garantiefall eigetreten ist, gibt es keinen Schaden.



Zitat (von Anwender):
Dieser rät aber immer im Falle eines Unfalls den Sitz zu tauschen. Sie beziehen sich hierbei auf Haarrisse die man mit den Augen nicht immer sehen kann.

Korrekt, damit sichern sie sich ab.
Bei einem geringfügigen Streifschaden sind Haarrisse sehr unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.



Zitat (von Anwender):
Leider ist durch die Unfallbeteiligung der Sitze auch der Garantieanspruch erloschen.

Findet sich das so in den Garantiebedingungen?
Mit welchem Wortlaut?

Garantiebedingungen sind recht frei formulierbar, aber wenn sie wie hier genutzt werden, sind es AGB, unterliegen somit auch den Restriktionen der AGB gegenüber Verbrauchern.
Kann also gut sein, das ein solcher Ausschluss nichtig wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anwender
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Findet sich das so in den Garantiebedingungen?
Mit welchem Wortlaut?


Folgendes steht in der Garantie:
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch
Fehlgebrauch, äußere Einflüsse (Wasser, Feuer, Unfälle
o.ä.), normalen Verschleiß oder durch Behandlung und
Benutzung entstanden sind, die im Gegensatz zu den
Instruktionen dieser Gebrauchsanweisung stehen.
Die Garantie wird nur gewährt, wenn Reparaturen
oder Veränderungen ausschließlich durch Personen
vorgenommen wurden, die hierzu befugt waren und stets
nur Original Bau und Zubehörteile verwendet wurden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36485 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Anwender):
Der Sitz war zum Zeitpunkt des Unfalls noch nie in Gebrauch gewesen.
Danke für die späte Info. :sad:
Ich halte die Begründung des Herstellers trotzdem für korrekt.

Es bleibt wohl ausschließlich dein Risiko, diesen *garantielosen* neuen Kindersitz in Gebrauch zu nehmen.
Das Risiko einer *Vorschädigung* kannst du nicht mit einem Vergleich beseitigen und ein Gutachten, was zum Schluss kommt, es liegt KEIN Schaden vor, zahlst du selbst. Die *Hersteller-Garantie* lebt dadurch nicht auf.

p.s.
mir sind etliche junge Eltern bekannt, die den Kindersitz vom ersten Kind auch nach >3 Jahren noch fürs 2.Kind nutzen. Und auch welche, die einen guten gebrauchten kaufen und nutzen. Alle haben keine Garantie mehr---und von Unfall ist nichts bekannt.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 13x hilfreich)

Der Hersteller empfiehlt, den Sitz auszutauschen, weil seiner Ansicht nach nicht auszuschließen ist, dass der Sitz aufgrund des Unfallgeschehens im Ernstfall seine Schutzfunktion nicht mehr vollständig erfüllen kann. Entscheidet man sich, den Kindersitz gegen diesen Rat weiterzuverwenden, muss man sich eventuell sogar eine Mitschuld ankreiden lassen, sollte es bei einem weiteren Unfall zu Sach- oder Personenschäden kommen, weil aufgrund von Vorschädigungen aus dem ersten Unfall der Schutz vermindert ist und/oder Trümmer durchs Auto fliegen.

Insofern ist der Kindersitz meiner Meinung nach als Totalverlust zu bewerten. Ich sehe die Versicherung des Unfallverursachers in der Pflicht, entweder fachkundig zu beweisen, dass der Kindersitz unbeschädigt ist (was sie nicht wollen wird, weil ein entsprechendes Gutachten teurer wäre als der teuerste Kindersitz), oder ihn zu bezahlen.

-- Editiert von User am 12. Februar 2025 15:15

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Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36485 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Insofern ist der Kindersitz meiner Meinung nach als Totalverlust zu bewerten
Nach Meinung der Versicherung gerade nicht. Wir lesen hier nur noch nicht, wie die Versicherung ihre Ablehnung begründet.
Es geht ja gerade NICHT um einen evtl. Schaden an dem Sitz. Erst recht nicht um Totalverlust.

Im übrigen gibts ja einen Anwalt, der den TE vertritt...der wohl auch alles Geschriebene lesen kann.


...hier gibts ja nur *Meinungen*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich habe keine Ahnung, worauf der Anwalt seinen Optimismus stützt das man da was gewinnen könnte.
Wie hoch schätzt er denn die Erfolgsaussichten ein und worauf konkret stützt er diese?


Wenn klar ist, dass die Kosten gedeckt sind wird er sich sagen "Naja, wir könnten da noch was probieren..." Ob er wirklich zur Klage geraten hat oder ob er nur gesagt hat, dass dies möglich wäre und man ggf. gewinnen kann ist ja immer schwierig zu bewerten.

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#16
 Von 
Anwender
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wir lesen hier nur noch nicht, wie die Versicherung ihre Ablehnung begründet.


Folgend begründet die Versicherung (Schreiben vom 18.11.2024):

Anhand der vorliegenden Unterlagen gehen wir nicht davon aus, dass ein Austausch des Kindersitzes erforderlich ist. Es liegen streifende Anstoßstellen am Fahrzeug vor.
Gegebenfalls übersenden Sie uns bitte eine entsprechende Stellungnahme des Herstellers des Kindersitzes, welche darlegt, dass ein Austausch erforderlich ist.

Dies habe ich natürlich gemacht wie veranlasst. Darauf kam ein neues Schreiben (Vom 13.01.2024) darin stand:

Nach erneuter Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen ist eine unfallbedingte Beschädigung des Kindersitzes bzw. der Station weiterhin nicht nachgewiesen.
Diesbezglich verweisen wir weiterhin auf unser Schreiben vom 20.12.2024 davon aus, dass der Kindersitz zum Unfallzeitpunkt nicht besetzt war.

Warum sie darauf verweisen weiß ich auch nicht. Hatte der Versicherung dies ja auch so geschildert.

Ob der Kindersitz nun defekt oder nicht defekt ist, ist in meinen Augen nebensächlich. Denn ab den Zeitpunkt des Unfalls konnte ich diesen Kindersitz nicht mehr guten Gewissens benutzen, zudem die Garantie erloschen ist.
Wie sie letztendlich geprüft haben das der Sitz nun nicht beschädigt ist (Haarrisse) ist mir außerdem Schleierhaft.

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#17
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es geht ja gerade NICHT um einen evtl. Schaden an dem Sitz. Erst recht nicht um Totalverlust.

Doch, genau darum geht es, sonst würde der TE den Sitz ja nicht ersetzt haben wollen. Er hatte vorher einen Kindersitz, der nach allem, was er sagen kann, voll funktionsfähig war. Jetzt hat er einen Kindersitz, der nicht mehr nutzbar und damit wertlos ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17728 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Anwender):
Mir geht es darum das die Garantie erloschen ist. Selbst wenn dieser Sitz nicht beschädigt ist, sollte man ihn laut Cybex nicht benutzen.
:bang:

Zitat (von Anwender):
Oder zumindest als ein Nachteil.
Warum?

Zitat (von Anwender):
Dieser rät aber immer im Falle eines Unfalls den Sitz zu tauschen.
Selbstverständlich muss ein Hersteller so reagieren. Er kann gar nichts anderes anraten.

Zitat (von ReBo123):
Insofern ist der Kindersitz meiner Meinung nach als Totalverlust zu bewerten.
Deine Meinung zählt aber nicht. Es zählt das was von einem Gutachter festgestellt wurde. Was steht denn bezüglich Kindersitz im Gutachten?

Wenn du kein Vertrauen mehr in den Sitz hast, dann kannst du diesen, nach aktueller Schilderung, auf deine Kosten austauschen.

Eines sollte klar sein: Der Anwalt gewinnt hier immer, egal wie die Streitigkeit ausgehen wird. Warum also sollte es der Anwalt nicht versuchen?

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#19
 Von 
Anwender
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es zählt das was von einem Gutachter festgestellt wurde. Was steht denn bezüglich Kindersitz im Gutachten?


Es gibt kein Gutachten über den Kindersitz, da dieser nicht dort war.

Zitat (von -Laie-):
Wenn du kein Vertrauen mehr in den Sitz hast, dann kannst du diesen, nach aktueller Schilderung, auf deine Kosten austauschen.


Habe ich ja getan.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Deine Meinung zählt aber nicht.

Vielen Dank auch. Ich korrigiere Dich nur ungern, aber hier darf jeder seine Meinung äußern. Dass keine dieser Meinungen in einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung der strittigen Frage herangezogen werden wird, ist mir klar.

Zitat (von -Laie-):
Es zählt das was von einem Gutachter festgestellt wurde. Was steht denn bezüglich Kindersitz im Gutachten?

Ich lesen nirgends etwas von einem bereits vorliegenden Gutachten. Der TE hat die Kosten für den Kindersitz von der gegnerischen Versicherung eingefordert, sie hat abgelehnt. Solange der TE hier nichts anderes dazu bekannt macht, kann ich nur davon ausgehen, dass die Versicherung aufgrund des ihr bekannten Unfallhergangs und Schadensbilds nicht sieht, wie der Kindersitz Schaden genommen haben sollte.

Was wirklich interessant wäre, wäre die genaue Angabe des Herstellers zur weiteren Nutzung des Kindersitzes. Es ist ein Unterschied, ob er "nur" die weitere Garantie verweigert (weil bei einem jetzt oder später auffallenden Sachmangel der Unfall als Ursache zumindest nicht auszuschließen wäre), oder ob er explizit von der weiteren Verwendung abrät. Im zweiten Fall bleibe ich bei meiner Ansicht, dass ein Schaden vorliegt, für den die Versicherung des Unfallverursachers aufkommen muss.

Nachtrag: "Anwender" hat seine Antwort, in der er auf die Frage nach dem Gutachten eingeht, eingestellt, während ich noch getippt habe.

-- Editiert von User am 12. Februar 2025 16:21

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anwender
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
explizit von der weiteren Verwendung abrät


Folgend rät der Hersteller davon ab:
Während eines Aufpralls werden enorme Kräfte frei, die von einem Kindersitz absorbiert werden
müssen.
Diese Kräfte können zu Haarrissen und Deformationen führen, die man mit bloßem Auge nicht erkennen
kann. Solche Schäden müssen als Sicherheitsrisiko angesehen werden, deshalb raten wir generell davon
ab, einen Unfallsitz weiterhin zu verwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anwender
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anwender):
Zudem frage ich mich, ob in diesem Fall nicht die Rechtsschutzversicherung meines Arbeitgebers (da der Unfall während der Arbeitszeit passierte) eingreifen sollte.


Kann es also sein das dieses Verfahren und die Gutachterkosten eventuell die Rechtschutzversicherung meines AG dies bezahlen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17728 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Vielen Dank auch. Ich korrigiere Dich nur ungern, aber hier darf jeder seine Meinung äußern.
Selbstverständlich darf das jeder hier. Habe ich denn irgendwo etwas anderes behauptet???

@Anwender
Warum hast du denn den Sitz denn nicht mit begutachten lassen? Im Nachhinein einen Schaden durch den Unfall feststellen lassen, das wird kaum möglich sein. Evtl. nun vorhandene Schäden könnten ja auch nach dem Unfall passiert sein. Ich denke, das war ein klassisches Eigentor.



-- Editiert von User am 12. Februar 2025 16:38

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36485 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Anwender):
welche darlegt, dass ein Austausch erforderlich ist.
Ein Austausch ist lt. Hersteller NICHT erforderlich. Er gibt nur keine Garantie. Er rät zum Austausch...
Die Versicherung erkennt keine unfallbedingte Beschädigung ... weder des Sitzes noch des Kindes.

Zitat (von Anwender):
Ob der Kindersitz nun defekt oder nicht defekt ist, ist in meinen Augen nebensächlich.
Nein, das ist nicht nebensächlich. Es geht nicht um Defekte oder Schäden.

Zitat (von Anwender):
Denn ab den Zeitpunkt des Unfalls konnte ich diesen Kindersitz nicht mehr guten Gewissens benutzen, zudem die Garantie erloschen ist.
JAAA, jetzt kommen wir zu des Pudels Kern.
Eine gegnerische Versicherung versichert kein schlechtes Gewissen.

Zitat (von Anwender):
Wie sie letztendlich geprüft haben das der Sitz nun nicht beschädigt ist (Haarrisse) ist mir außerdem Schleierhaft.
Haben sie doch nicht. Lies bitte: Dieser rät aber immer im Falle eines Unfalls den Sitz zu tauschen. Sie beziehen sich hierbei auf Haarrisse die man mit den Augen nicht immer sehen kann. Ein guter Rat, ohne jede Prüfung deines Sitzes.

Zitat (von ReBo123):
Jetzt hat er einen Kindersitz, der nicht mehr nutzbar und damit wertlos ist.
NÖ, so ist es ganz einfach nicht. Jetzt hat der TE ein schlechtes Gewissen, einen vielleicht unbeschädigten Kindersitz und kann selbst entscheiden, ob er den Sitz ersetzt --- in einen mit Garantie.
Selbst dann ist weder Auto noch Sitz noch Kind vor einem Unfall sicher.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Anami):
NÖ, so ist es ganz einfach nicht. Jetzt hat der TE ein schlechtes Gewissen, einen vielleicht unbeschädigten Kindersitz

Der TE hat den Kindersitz dem Rat des Herstellers folgend ersetzt, weil vielleicht unbeschädigt im Sinne der Sicherheit nicht ausreichend ist, nicht nur, um sein Gewissen zu beruhigen.

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17728 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Der TE hat den Kindersitz dem Rat des Herstellers folgend....
Der Hersteller KANN gar nichts anderes anraten ohne den Sitz selbst begutachtet zu haben!
Solange kein auf den Unfall zurückzuführender Schaden festgestellt wurde wird es auch keinen Schadenersatz geben.

Signatur:

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#27
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Hersteller KANN gar nichts anderes anraten ohne den Sitz selbst begutachtet zu haben!

Das ist richtig. Es ändert aber nichts daran, dass es grob fahrlässig wäre, den Sitz weiter zu nutzen, ohne dass er zuvor fachmännisch begutachtet wurde, um unsichtbare Beschädigungen auszuschließen.

Damit bleibt es für mich dabei: Der TE hatte vor dem Unfall einen Kindersitz, auf dessen Schutzfunktion er sich nach menschlichem Ermessen verlassen konnte. Nach dem Unfall (und als Folge dessen!) hat er den nicht mehr, denn durch die möglichen Haarrisse im Material kann er sich eben nicht mehr darauf verlassen, dass der Sitz den intendierten Schutz bietet. Das ist der Schaden, der dem TE entstanden ist.

Er hat zwei Möglichkeiten, wiederzubekommen, was er vorher hatte: a) Er ersetzt den Sitz oder b) er lässt den Sitz von einem Gutachter prüfen, um ihn anschließend weiterzuverwenden - vorausgesetzt, der Gutachter findet nicht tatsächlich Hinweise auf Beschädigungen. Die Versicherung kann entscheiden, was sie lieber bezahlt, der neue Kindersitz käme sie vermutlich billiger.

Signatur:

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#28
 Von 
TobiM78
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von Anwender):
Vor einiger Zeit hatte ich mit meinem Dienstwagen einen Streifschaden. An einer Ampel wurde mein Fahrzeug von einem Lkw [...] beschädigt. [...] Blechschaden

Zitat (von Anwender):
Während eines Aufpralls werden enorme Kräfte frei, die von einem Kindersitz absorbiert werden müssen.


Jetzt sehen sie sich itte einmal ihre beiden Aussagen an.
Wenn an einer Ampel das stehende Fahrzeug beschädigt wird werden keine "enormen Kräfte frei".
Hat sich das Fahrzeug beim Unfallhergang bewegt? Hatten sie körperliche Einwirkungen, die zu evtl. Schmerzen führten?
Wenn Sie diese Fragen mit "nein" beantworten können, war dies kein "Unfall" wie in der Kindersitzhersteller definiert. Das schlechte Gewissen eines werdenden Elternteils wecken die Hersteller gerne - bringt schließlich Umsatz in die eigene Kasse.


-- Editiert von User am 12. Februar 2025 17:45

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anwender
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TobiM78):
Wenn an einer Ampel das stehende Fahrzeug beschädigt wird werden keine "enormen Kräfte frei".


Das kann nur jemand schreiben der noch nie von ein vierzig-Tonner geschrammt wurde.

Wenn wir nun hier anfangen darüber zu diskutieren was als Unfall oder nicht als Unfall gewertet wird dann sitzen wir hier noch länger.

Dieser Beitrag diente mir lediglich als Einordnung wie meine Chancen sind. Diese wurden mir nun aufgezeigt und damit schließe ich den Beitrag. Vielen Dank für die Antworten. :smile:

0x Hilfreiche Antwort

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