Unfall oder versuchter Mord?

2. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 203x hilfreich)
Unfall oder versuchter Mord?

ch habe hier mal eine Frage, die mich seit gestern ziemlich nachdenklich macht:
hatte ja mal erzählt, dass meine Frau Im Altenheim schafft. Sie ist Asiatin und spricht deutsch recht gut. Halt bissle holprig, es genügt aber um sie zu verstehen. Sie war vor gut 10 Jahren auch öfters Dolmetscherin bei der Kripo und ab und an noch auf Hochzeiten.

Jedenfalls hat sie mir gestern erzählt, dass sie vor längerer Zeit auch eine Asiatin (ca 40 Jahre) als Pflegekraft hatte, die sich immer vertrauensvoll an meine Frau gewand hatte und gesagt, dass ihr Mann sie öfters schlägt und übels beschimpft, wenn sie mal zu spät kommt usw.

Irgendwann verlies diese Asiatin dann das Pflegeheim und arbeitet wo anders (wie viele andere).
Gestern kam die Chefin zu meiner Frau und teilte ihr mit, dass sie einen neuen Pflegefall zugewiesen bekommt, von einer Dame, die im Koma liegt und nicht mehr ansprechbar ist.
Wäre ein Unfall im Urlaub auf der Eisbahn gewesen....

Als meine Frau sie dann sah, traute sie ihren Augen nicht! Es war die Asiatin von damals!

Ich sagte ihr sofort, dass sie das doch besser der Kripo mitteilen soll. Sie meinte aber, dass sie den Unfall nicht beweisen kann und es deshalb nicht tun wird. (Ich:) Du musst den Unfall auch nicht beweisen. Das ist Aufgabe der Kripo...

Natürlich wird ja dieser Unfall nach dem geschehen von Ärzten und Polizei aufgenommen. Daher meine Frage an Euch: Soll man das der Kripo melden oder nicht?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie sollte auf jeden Fall alles, was sie weiß, unverzüglich der Polizei mitteilen und es der überlassen zu erkennen, was zu tun ist.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6879 Beiträge, 1585x hilfreich)

Die Schweigepflicht, der die Pflegerin hinsichtlich der neuen Patientin unterliegt, darf "im wohlverstandenen Interesse des Patienten" gebrochen werden, was z.B. der Fall ist, wenn der Arzt (oder ein Pfleger etc.) zu der Einschätzung kommt, daß der Patient Opfer einer Straftat geworden ist und dies nicht selbst der Polizei mitteilen kann.

Insofern: ja, sie darf es in diesem Fall, und wäre vermutlich auch im Interesse der Patientin.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37132 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Natürlich wird ja dieser Unfall nach dem geschehen von Ärzten und Polizei aufgenommen.
Das wird natürlich gemacht werden. Es wird auch festgestellt werden, ob es ein Unfall war.
Ich meine: Deine Frau kann ihrer vorgesetzten Pflegedienstleitung gern mitteilen, was sie über diese Frau weiß.

Zitat (von Daskalos):
Wäre ein Unfall im Urlaub auf der Eisbahn gewesen....
Und das weiß deine Frau von wem? Es sind offenbar bereits mehrere involviert, die hoffentlich wissen, was zu tun ist.

Das Forum kann gewiss nicht beantworten, was du als Überschrift hier fragst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 203x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und das weiß deine Frau von wem? Es sind offenbar bereits mehrere involviert, die hoffentlich wissen, was zu tun ist.


von der Chefin, die sie ihr zugeteilt hatte

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40812 Beiträge, 14419x hilfreich)

Bei einem so schweren Unfall oder was immer das war, ist doch die Polizei längst involviert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37132 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
von der Chefin, die sie ihr zugeteilt hatte
Also kann deine Frau ihrer Chefin doch mitteilen, was deine Frau so im Hinterkopf hat. Die Chefin wird ja auch die disziplinarisch Vorgesetzte sein und hat dann zu entscheiden, ob und wer noch informiert werden müsste.
Passiert ein Unfall auf der Eisbahn, wird der Betreiber iaR als erster das tun, was zu tun ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Sie meinte aber, dass sie den Unfall nicht beweisen kann

Der Unfall ist doch bereits bewiesen ...



Zitat (von Daskalos):
Natürlich wird ja dieser Unfall nach dem geschehen von Ärzten und Polizei aufgenommen.

Eben.



Zitat (von Anami):
Und das weiß deine Frau von wem?

Es steht da, einfach mal lesen und verstehen ...



Zitat (von Daskalos):
Soll man das der Kripo melden oder nicht?

Das dürfte wohl sinnlos sein ...
Man kann allenfalls die Aussage über die Gewalt in der Beziehung machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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