Hallo,
einmal zu mir, ich bin 26 Gelernter Anlagenmechaniker und mache zurzeit eine Umschulug zum Techniker.
Ich habe mir vor 16 Jahren den rechten Arm, bei einer Schulfeier, gebrochen und kann nun mein gelernten Beruf nicht mehr ausüben, also habe ich vom JobCenter eine Umschulung finanziert bekommen.
Ich wusste nie das es somit ein "Arbeitsunfall" war und das eventuelle Ansprüche entstehen. in einem brief von vor 15 jahren habe ich entommen, dass ich mich mit der Rentenversicherung auseinander setzten sollte ( damals wusste ich von nichts). Ich habe leider auch jedem nachfolgendem arzt oder auch dem amt gesagt es wäre ein privat unfall, da ich mit 14.-15 nun mal nicht wusste dass es ein Arbeitsunfall/schulunfall war (da ich als "Privatperson" auf das schulfest ging). Nun wollte ich mal fragen ob ich z.b ansprüche hätte also quasi rückwirken?!
Unfall vor 16 Jahren
29. November 2016
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Frage vom 29. November 2016 | 12:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall vor 16 Jahren
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#1
Antwort vom 29. November 2016 | 13:16
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Die Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen weiterhin. Schwierigkeiten könnten dahingehend bestehen, dass die Unfallkasse nicht zu demselben Ergebnis kommt wie der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur/Jobcenters, nämlich dass die jetzige Berufsunfähigkeit eine Spätfolge des damaligen Unfalls sei. Bei einer Anerkennung würde man sich aber ggf. besser stellen und keine einfache ALG2-Maßnahme als Umschulung verkauft bekommen und ggf. noch eine geringe Rente erhalten. Hier ist professionelle Beratung dringend erforderlich. Ich würde einen Termin bei der Adresse machen, die in dem damaligen Brief genannt wurde. Gutachten, Arztberichte, Bescheide mitnehmen.
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