Hallo,
bei meinem Auffahrunfall http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=19216 hat sich neues ergeben:
Ich habe mittlerweile einen Verkehrsrechts-Rechtsanwalt aus meiner näheren Umgebung mit dem Fall beauftragt.
A B E R:
Nach dem er bereits ein Schreiben an die gengerische Versicherung geschickt hatte stellte sich heraus, daß die Unfallverursacherin (meine Gegnerin) bei "meinem" Rechtsanwalt ihre Lehre macht. Sie ist also bei meinem Rechtsanwalt angestellt. Er hatte mich darüber nicht informiert. Als ich eine seiner Angestellten darauf ansprach meinte diese, daß er ein sehr schlechtes Namensgedächtnis habe. Sie wisse nicht mal, ob er ihren Namen weiß! zzzzz....
Also, ich habe jetzt den Anwalt gewechselt, da ich das für einen unmöglichen Zustand halte.
Fragen:
- kann mir mein ursprünglicher Rechtsanwalt seine bisherigen Leistungen in Rechnung stellen?
- ist das überhaupt erlaubt, auch wenn sie evtl. in der Gemeinschaftskanzlei für einen anderen Anwalt arbeitet (was ich aber nicht weis)?
- könnte das für mich Nachteile haben
- war die Entscheidung meinen Rechtsanwalt zu wechseln richtig?
- darf er meine Unfallgegnerin und "seine" Angestellt jetzt noch vertreten?
- sont irgendwelche Bemerkungen?....
Grüße,
Josef_W
Unfallgegnerin arbeitet bei meinem Anwalt!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Also vertreten geht nicht, damit wäre der Straftatbestand des "Parteienverrats" gegeben.
Also zum stillshweigenden Anwaltswechsel reicht meiner Meinung nach der Sachverhalt nicht aus. Zumindest was die Kostentragungspflicht betrifft.
Daß die Unfallgegnerin in der Kanzlei eine Lehre absolviert, reicht nicht aus, um das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant zu beeinträchtigen. Von Befangenheit kann ja sowieso keine Rede sein, auch nicht von Interessenkollission.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
.... aber wie kann er sicher stellen, daß sie nicht meine Unterlagen in die Hände bekommt?
Was ist dann davon zu halten, daß er mich über den Sachverhalt von sich auch gar nicht informiert hat? Ich habs schließlich selbst rausgefunden, bzw. 1 und 1 zusammengezählt.
Gruß, Josef_W
-- Editiert von Josef_W am 28.05.2004 23:30:07
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also geh mal davon aus, daß der Anwalt durchaus in der Lage ist, seine Akten so zu verwalten, daß die Vertraulichkeit gesichert ist.
Warum sollte er über den Sachverhalt informieren. Es ist nicht üblich, daß die Anwälte irgendwelche bekanntschaftlichen Beziehungen preisgeben, auch wenn es sich um einen Prozeßgegner handelt.
Gehe mal von den Verhältnissen in einer Kleinstadt aus, wo jeder jeden kennt und der Anwalt mit vielen bekannt ist und persönlich durch Vereine und gesellschaftliche Kontakt in Beziehung steht.
Oder wenn ich von dem Gebiet ausgehe, in dem ich tätig bin - nicht als Anwalt -, dem Gesundheitswesen. Da gibt es eine Handvoll Anwälte, mit denen man immer wieder zu tun hat und von den Beteiligten kennt auch jeder Hinz und Kunz und alle hängen irgendwo und immer wieder verschachtelt zusammen. Da hat das eine wirklich nichts mit dem anderen zu tun.
Also keine Gespenster vermuten, wenn nur mal eben die Treppe knarrt.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Hi, na ja ich hatte halt bisher nur ein mal mit einem Rechtsanwalt zu tun (und das war vor mehrern Jahren).
Wenn man dann als Laie bei einem Fall der nicht ganz eindeutig ist dann auch noch auf so etwas stößt, macht man sich halt sein Gedanken....
Die Unfallgegnerin ist ja nicht nur eine private Bekanntschaft sondern seine Angestellte. Ich denke mal daß ein guter Chef zu seinen Leuten hält und diese wenn möglich unterstützt (natürlich innerhalb von Gesetz und "Kodex" ....). Zwischen nur "kennen" und von jemandem der Vorgesetzte oder der Angestellte zu sein ist in meinen Augen schon ein großer Unterschied.
Ich bin einfach der Meinung, daß er mich darüber hätte informieren sollen. Wenn so etwas hinten rum "rauskommt" wirft das immer ein schlechtes Licht drauf.
-- Editiert von Josef_W am 29.05.2004 00:30:33
"Also vertreten geht nicht, damit wäre der Straftatbestand des "Parteienverrats" gegeben."
Was, lieber WolfgangL, ist denn bitte der Straftatbestand des "Parteiverrats"?
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"fiat justitia et pereat mundus..."
>>Daß die Unfallgegnerin in der Kanzlei eine Lehre absolviert, reicht nicht aus, um das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant zu beeinträchtigen.<<
Das würd ich als Mandant aber ganz anders sehen.
Schließlich hat die Angestellte jederzeit die Möglichkeit zur Akteneinsicht.
>>Also geh mal davon aus, daß der Anwalt durchaus in der Lage ist, seine Akten so zu verwalten, daß die Vertraulichkeit gesichert ist.<<
Wozu braucht der Gute dann Angestellte?
Zum Kaffeekochen?
§ 356 StGB
Parteienverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
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Eine Auszubildende hat bei keinem Anwalt Zugang zu den Akten. Insofern kann davon nicht ausgegangen werden.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Vielen Dank für die Aufklärung!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Danke für die Diskussion,
aber was ist dann die Aufgabe einer Auszubildenden in einer Kanzlei? Ich weiß, eigentlich gehts hier nicht um die Tätigkeiten einer Auszubildenden, aber steht diese dann nur vor der Kaffeemaschine oder erledigt den Telefondienst, ...?
-> Bitte nicht falsch verstehen, da ist eine ernst gemeint Frage!
Ich bin trotzdem immer noch der Meinung, daß er mich darüber hätte in Kenntinis setzen sollen. Er hätte mir ja die Gründe welche Wolfgang angeführt hat nennen und mir damit die Entscheidung einer weiteren Vertretung überlassen können. Bei mir hat die in meinen Augen "fehlende" Information auf alle Fälle ein schlechtes Bild auf den Anwalt geworfen. Ich glaube auch, daß nahezu jeder "Bürger" eine natürliche Abneigung gegen eine solche Situation hat.
Es währe noch interessant wie andere Formumsteilnehmer zu meiner Meinung stehen?
Hallo,
Ich möchte an dieser Stelle keine Kollegenschelte betreiben, bin aber der Meinung, dass „Ihr“ Anwalt Sie auf jeden Fall darüber hätte aufklären sollen, dass Ihre Gegnerin seine Mitarbeiterin ist. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie da kein vertrauen haben und den Anwalt gewechselt haben.
Dass eine Auszubildende in einer Rechtsanwaltskanzlei keinen Zugriff auf die Akten hat, wäre mir neu. Mir ist keine Kanzlei bekannt, in der die Akten weggesperrt werden, wenn die Auszubildende im Haus ist („schnell, schnell die Schränke zu – die Auszubildende kommt“) So ein Blödsinn würde den Kanzleibetrieb auch nahezu lahm legen. Das genaue Gegenteil dürfte der Fall sein: Von herausgehenden Schriftsätzen des Anwalts (z.B. Schreiben an die Versicherung) werden gewöhnlich Kopien für die Akte gefertigt. Die Kopien werden üblicherweise von den Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. den Auszubildenden angefertigt. Die Rechtsanwaltsfachangestellten / Auszubildenden übernehmen üblicherweise auch die Aktenführung. Kurzum: das Tagesgeschäft der RA-Fachangestellten /Auszubildenden ist u.a. die Aktenführung und nicht das Erlernen der hohen Kunst des Kaffee kochens.
Der Auffassung, dass diese Umstände nicht ausreichen sollen, das Vertrauensverhältnis zu beeinträchtigen, kann ich mich beim besten Willen nicht anschließen. Im Gegenteil: Ein Anwalt, der seinem Mandanten verschweigt, dass die Gegnerin seine Mitarbeiterin ist, darf sich nicht wundern, wenn man ihm nicht mehr über den Weg traut. Irgendeinen Grund muss die „Heimlichtuerei“ des Anwalts ja haben. Es wäre interessant zu erfahren, welchen Grund der Anwalt hier benennen wird, wenn man ihn darauf anspricht.
Die telefonische Auskunft der Kanzlei-Mitarbeiterin, dass der Anwalt den Namen seiner eigenen Mitarbeiterin angeblich nicht kennt, möchte ich gar nicht erst kommentieren. In Großkanzleien mit 100 oder mehr Mitarbeitern mag das denkbar sein. In kleineren Kanzleien (weniger als 10 Mitarbeiter) halte ich so was für absurd.
MfG
RA Lamottke
...was das Thema "Aktenführung" angeht, kann ich dem Kollegen Lamottke nur zustimmen! (Zumal das Kaffeekochen als Aufgabe wegfällt, wenn man so einen "tollen" modernen Kaffeeautomaten in der Kanzlei hat, der 10 verschiedene Kaffeearten auf Knopfdruck zubereiten kann, die merkwürdigerweise alle gleich schmecken...)
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Hallo,
Sie hätten, bevor Sie einen neuen Anwalt damit beauftragen, Ihre Interessen zu vertreten, die Sachlage mit dem alten Anwalt klären müssen.
Sie hätten ihn für "befangen" erklären müssen. Ich vermute, daß Sie jetzt dem alten Anwalt etwas zahlen müssen.
zu ra lamottke: stimmt!
zu bob vila: so eine kaffeemaschine kenne ich auch ...
wenn der kollege tatsächlich etwas abrechnen sollte, würde ich den fall der ra-kammer mit der bitte um stellungnahme zuleiten. meines erachtens besteht die ernsthafte gefahr eines interessenkonflikts und der gefährdung der verschwiegenheitsverpflichtung. es ist ja nicht nur auf den anwalt, sondern auch auf die anderen mitarbeiter und deren kenntnis und evtl. informationsweitergabe abzustellen.
ureta
Hallo zusammen und schön, daß es zu dem Thema doch noch andere Meinungen auch von RA gibt.
Der Stand der Dinge:
Mein neuer RA hat mit dem alten RA telefoniert und folgende Aussage erhalten. "Er habe übersehen, daß meine Unfallgegnerin bei ihm arbeite und ist selbstverständlich mit einem Mandatswechsel einverstanden. Auf mich werden keine Kosten zukommen."
Es hat sich also soweit schon mal das Thema erledigt.
Jetzt hoffe ich nur noch, daß die restliche Unfallabwicklung gut ausgeht.
Manche Sachen könnten problematisch für mich verlaufen...
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" "
nachdem die Herren RAe hier Humor zeigten, testen wir jetzt mal die Schmerzgrenze:
Gehe ich recht in der Annahme, das vor Gericht die Beteiligten mit "Zeuge, -in", "Kollege, -in", "Richter, -in". usw. angesprochen werden, weil RAe grundsätzlich über ein extrem schlechtes Namensgedächtnis verfügen? Oder ist ein "schlechtes Namensgedächtnis sogar notwendige Qualifizierung?
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"Peter
http://www.tunesien4you.com"
Der Klarstellung durch RA Lamotte war
sehr hilfreich nach den doch recht wagen Äußerungen und Annahmen in diesem Ordner.
Gruß
odil
Und jetzt?
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