Hallo, meine Frage: Wir haben ein Gebäude, das mit einer Wand auf der Grenze zum Nachbarn steht. Darf der Nachbar auf seiner Seite einfach ungefragt Gegenstände (in diesem Fall einen Kabelkanal) an der Wand befestigen?
Ungefragt Gegenstände befestigen an Gebäudewand auf Grenze?
17. Juli 2026
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Frage vom 17. Juli 2026 | 08:53
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 6x hilfreich)
Ungefragt Gegenstände befestigen an Gebäudewand auf Grenze?
#1
Antwort vom 17. Juli 2026 | 09:06
Von
Status: Student (2752 Beiträge, 657x hilfreich)
Es kommt auf Details an.
Zitat :Wir haben ein Gebäude, das mit einer Wand auf der Grenze zum Nachbarn steht.
Handelt es sich tatsächlich um eine "Nachbarwand" dann ja, sonst nein.
vgl. BGH V ZR 25-21
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2021/V_ZR__25-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
#2
Antwort vom 17. Juli 2026 | 12:37
Von
Status: Unbeschreiblich (130597 Beiträge, 41548x hilfreich)
Zitat :Darf der Nachbar auf seiner Seite einfach ungefragt Gegenstände (in diesem Fall einen Kabelkanal) an der Wand befestigen?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Es kommt halt darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Da ist dann auch die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes relevant, die geben aber in der Regel nur den groben Rahmen vor.
Entscheidend sind regelmäßig die regionalen Gesetze, Verordnungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen, Bebauungsplan etc. der Gemeinde und vertragliche Vereinbarungen die sich mit dem Grundstück und den Nachbargrundstücken beschäftigen (Kaufvertrag, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …), Brandschutz und Lärmschutz können auch relevante Elemente sein.
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten sowie Hochwasserschutz können ebenfalls noch relevant sein.
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