"Ungeplante" Abbuchung.

1. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Rolaand
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
"Ungeplante" Abbuchung.

Hallo, ich habe leider ein Problem.
Ich habe mein deutschlandticket beim mvg abonniert.

Seit der Umstellung wurden keine Beiträge (seit 4 monaten) mehr von meinem Konto abgebucht.

Im kundenportal besteht der vertag jedoch und das sepa Mandat ist auch hinterlegt. (Davor wurde alles korrekt abgbeucht).

Also habe ich mich bereits vor Monaten an den mvg gewandt, per Mail.
Jedoch kam Bis auf eine automatische eingangsbestägiung, mit der Bitte um Geduld keine weitere Antwort.

Nach langer Zeit im Kundenventer wurde ich lediglich auf die Telefon Hotline verweisen, da die Kollegen vor Ort nicht machen könnten.

Nach mehreren Telefonaten mit sher langer Wartezeit wurde mir lediglich mitgerilt es gabe ein Problem mit meinem Kundendaten und man müsse dies an eine Fachabteilung weiterleiten, dies könne dauern aber ich würde schriftlich informiert werden.

Dennoch könnte ich das Ticket weiter nutzen da es ja nicht mein Fehler ist.

Daher habe ich die Beiträge die nicht abgebucht wurden 4 Monate selber überweisen.

Trotz mehreren telefonischen Nachfragen wurde ich immer nur um mehr geduld für eine Klärung gebeten, mit dem vermerkt ich werde schriftlich informiert.

Auch eine erneute Erinnerung per Mail blieb leider unbeantwortet.

Also habe ich den aktuellen Beitrag auch wieder selber überweisen. Nin habe ich jedoch im online banking gesehen, das die aktuelle Abbuchung doch durchgeführt wird. Die wertstellung ist kommenden monatg.

Ich habe dem mvg heute erneut eine Mail geschickt und den Eingang automatisch bestätigt bekommen.

Ich habe die gesamte Situation wie oben beschreiben erklärt, und mitteilt das ich keine Rückmeldung erhalten hatte und die Buchung trotz meiner Zahlung erfolgt.

Ich bat um Bearbeitung und Erstattung innerhalb 1 Woche.

Ich habe aber die Ahnung das dies wahrscheinlich deutlich länger als 1 Woche dauern wird.

Vorallem das die laststschrift in diesem Fall ja nicht "angekündigt " wurde.
Also die Rückmeldung aus der Fachabteilung das wieder abgebucht wird.

Bevor ich nun einem Fehler mache wollte ich mal hier nachfragen. Darf ich die Abbuchung nach der Woche zurückholen ?
Bzw. Müsste ich in diesem Fall mit Konsequenzen rechnen (mahngebühren etc.) ?

Wie sollte ich hier am besten weiter agieren?

PS. Ich vermute da der Feiertag dazwischen liegt hatt sich die Abbuchung wohl überschritten.
Das Geld wurde am Donnerstag bereits überweisen und war am Freitag bereits beim mvg.

Schon mal vielen Dank für die Antworten.

-- Editiert von User am 1. November 2024 14:50




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129851 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Rolaand):
Daher habe ich die Beiträge die nicht abgebucht wurden 4 Monate selber überweisen.

Warum?
Woher kam die Anweisung und die dazu notwendigen Daten wie Verwendungszweck etc.?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rolaand
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Überweisen habe ich von mir aus, ich will dort nicht in der Kreide stehen.

Da die Karte meiner Frau weiterhin korrekt vom selben Konto abgebucht wurde habe ich daher die nötige iban.
Der Verwendungszweck wurde Mit meiner kundenummer korrigiert, welche auch im kundencenter ersichtlich ist.

Beispiel Abbuchung frau: Abo x 4737574
Korrigiert zu Abo x 4833774

Und angekommen und verbucht wurde das Geld auch korrekt, dies hatte mir eine Mitarbeiterin am Telefon bestätigt.
Nur zur Abbuchung und den restlichen Daten konnte man niemand Auskunft geben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129851 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Rolaand):
Und angekommen und verbucht wurde das Geld auch korrekt, dies hatte mir eine Mitarbeiterin am Telefon bestätigt.

Na, das ist doch schon mal was, das läuft als.



Zitat (von Rolaand):
Ich bat um Bearbeitung und Erstattung innerhalb 1 Woche.

Bitten muss man grundsätzlich nicht beachten, im übrigen ist diese Frist viel zu kurz.



Zitat (von Rolaand):
Ich vermute da der Feiertag dazwischen liegt hatt sich die Abbuchung wohl überschritten.

Vermutlich, insofern sollte man da einfach nichts mehr machen und das System arbeiten lassen.



Zitat (von Rolaand):
Bzw. Müsste ich in diesem Fall mit Konsequenzen rechnen (mahngebühren etc.) ?

Die üblichen Folgen wären nicht nur die Sperrung des Tickets, sondern auch Inkasso nebst allen anfallenden Kosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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