Hallo liebe Community,
ich stehe vor folgender Situation:
* Umzug zum 29.07. mit fristgemäßer Kündigung des Vertrags mit dem damaligen Energieversorger. Zählerstand wurde gemeldet, die Schlussrechnung erhielten wir am 16.08., das darin ausgewiesene Guthaben wurde kurz darauf auch überwiesen.
* Anfang September: Postalische Benachrichtigung, dass wir für die Wohnung in die Grundversorgerung fallen würden. Telefonische Reklamation ergab, dass es hier zu einem Problem kam (Nachmieter hatte keinen Vertrag abgeschlossen); seither keine Forderungen mehr.
* 18.10.: Abbuchung von Rund 500€ mit der Angabe des früheren Vertragskontos. Rückfrage ergab, dass es sich laut System um eine einzelne (!) Abschlagszahlung aus dem Mai 2023 handle. Kontext: Unser Abschlag betrug damals rund 180€. Man wolle die Sache nun prüfen.
Mir stellt sich die nun Frage, ob eine solche Abschlagsforderung nach einer Schlussrechnung rechtens ist (unabhängig von der Höhe der Forderung und der Frage, wie das technisch möglich ist, da wir ja den Zählerstand gemeldet hatten und hierfür eine Bestätigung erhielten)?
Ungewöhnlich hohe Abschlagsforderung nach Schlussrechnung
(Vorab: Ich bitte um Entschuldigung – leider habe ich es nicht geschafft, auf dem iPad einen Textabschnitt zu zitieren).
Genau – der Umzug erfolgte bereits Ende Juli, aber die Forderung bezieht sich auf einen Zeitraum, in dem wir noch in der Wohnung wohnten. Seinerzeit haben wir den normalen Abschlag gezahlt und eine Rückforderung kann ich mir auch nicht erklären, da der Schlussrechnung der zum Auszugspunkt aktuelle Zählerstand zugrunde lag. Zudem sprach man mir gegenüber explizit von einem Monatsabschlag.
Ich habe nun vor, erst einmal über die Bank die Abbuchung rückgängig zu machen, frage mich aber grundsätzlich (da der Versorger in der Vergangenheit mitunter sehr unzuverlässig war), ob es überhaupt eine rechtliche Grundlage für eine solche nachträgliche Abschlagszahlung geben kann.
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Zitat :frage mich aber grundsätzlich (da der Versorger in der Vergangenheit mitunter sehr unzuverlässig war), ob es überhaupt eine rechtliche Grundlage für eine solche nachträgliche Abschlagszahlung geben kann.
Ich sehe da keine Rechtsgrundlage - oder findet sich der Abschlag in der Schlussrechnung?
Zitat :mit fristgemäßer Kündigung des Vertrags mit dem damaligen Energieversorger.
Wurde auch die Erlaubnis zur Abbuchung gekündigt / widerrufen?
Ich würde auch mal sagen, dass in der Schlussrechnung geprüft werden sollte, ob alle Abschläge berücksichtigt wurden.
Denn eigentlich gleicht sich tatsächlich ein "vergessener" Abschlag spätestens in der Schlussrechnung wieder aus.
Da ist zur Klärung definitiv mehr notwendig als eine Abbuchung ohne die notwendige Pre-Notivication. Alleine die fehlende Pre-Notification macht das Mandat für die Abbuchung ungültig.
Vielen Dank für die Antworten!
In der Schlussrechnung gibt es keinen Hinweis auf einen ausstehenden Abschlag; vielmehr wurde der gesamte Verbrauch (Zählerstand zum Auszug – Zählerstand der letzten Jahresrechnung) berechnet. Die monatlichen Abschläge sind alle aufgelistet und wurden so auch abgebucht. Die Erlaubnis für die Abbuchung per Lastschriftverfahren wurde in der Kündigung widerrufen und daraufhin bestätigt.
Mich irritiert hier insbesondere die Tatsache einer fehlenden Rechnung/Benachrichtigung. Die bisherigen Antworten bestätigen mich allerdings darin, die Abbuchung morgen rückgängig zu machen (mir wurde versprochen, dass ich bis Freitagvormittag eine Antwort erhalten).
Vielen Dank in die Runde!
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