Hallo,
ich habe bis letztes jahr im November Architektur an einer Uni studiert. Diese Uni stellt ihren Architekturstudenten Räume zum Arbeiten zu Verfügung. Ende Oktober letzten Jahres wurde einer dieser Räume von einen Tag auf den anderen gesperrt. Anscheinend gab es eine Inspektion und der Zustand des Raumes soll nicht mehr den brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechen. Genaueres wurde uns nicht mitgeteilt. Jedenfalls standen wir plötzlich vor einer verschlossenen Tür, bei der die Schlüssel aller Studenten nicht mehr funktionierten. Eine Warnung gab es nicht. Genauso wenig wie eine Frist in welcher wir unsere Besitztümer aus dem Raum hätten entfernen können. Versuche meinerseits, für eine kurze Zeit Zugang zu bekommen, um doch noch meinen Platz räumen zu können, da ich kurz danach mein Studium abschließen konnte, sind bisher gescheitert.
Meinen Recherchen nach müsste dieser Sachverhalt unter den §858 BGB(Verbotene Eigenmacht) fallen. Dort wird aber auch beschrieben, dass das Gesetz die Entziehung oder Störung des Besitzes gestatten kann. Aber ist das Ergebnis der Brandschutzinspektion ausreichend Grundlage um mir den Zugang zu meinem Besitz so weit zu verwehren, dass ich noch nicht mal den Besitz aus dem Raum entfernen kann? Kann ich in einem Brief, an die Uni, den oben genannten Paragraph anführen, um mir ein bisschen mehr Gehör verschaffen zu können?
Vielen Dank für euren Rat
Uni enzieht Besitz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was genau haben Sie denn da noch in dem Raum stehen? Wer ist der Eigentümer (nicht Besitzer!) dieser Sachen?
Verweigert die Uni auch die Herausgabe oder dürfen Sie sich das zeug nur nicht selber abholen (weil Sie nicht in den Raum dürfen)?
Setzen Sie der Uni nachweisbar eine angemesse Frist zur Herausgabe und dann sehen wir weiter. In dem Breif können SIe vor allem gerichtliche Schritte androhen, wenn Sie das denn für ratsam halten. Mit einzelnen Paragrafen würde ich eher nicht winken. Insbesondere nicht mit dem von Ihnen genannten Paragrafen.
-- Editiert von Zuckerberg am 25.01.2021 19:20
ZitatEine Warnung gab es nicht. :
Manchmal ist dafür keine Zeit mehr.
ZitatKann ich in einem Brief, an die Uni, den oben genannten Paragraph anführen, um mir ein bisschen mehr Gehör verschaffen zu können? :
Naja, davon lässt sich der Beamten-Zoo nicht beeindrucken.
Einfach einen gerichtsfesten Einzeiler schreiben, das reicht.
Danach - je nach Antwort - ab zum Anwalt und sich einen Gerichtsbeschluss erwirken lassen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWas genau haben Sie denn da noch in dem Raum stehen? Wer ist der Eigentümer (nicht Besitzer!) dieser Sachen? :
Modelle, Modellbaumaterialien, Werkzeug und spezielle Stifte. Also nichts von so großem Wert dass ich darüber unbedingt einen Rechtsstreit anfangen möchte aber ärgerlich ist es trotzdem.
ZitatVerweigert die Uni auch die Herausgabe oder dürfen Sie sich das zeug nur nicht selber abholen (weil Sie nicht in den Raum dürfen)? :
Bisher ging es nur darum das ich selbst die Sachen abhole. Die Herausgabe durch jemand anderen stelle ich mir eher schwierig vor, da ich nicht alleine in dem Raum war und nicht ausreichend eindeutig ist was mir gehört und was einer KommolitonIn. Ich hab auch keine genaue Liste was sich noch dort befindet.
ZitatInsbesondere nicht mit dem von Ihnen genannten Paragrafen. :
Aus Interesse: Warum nicht?
ZitatEinfach einen gerichtsfesten Einzeiler schreiben, das reicht. :
Was genau versteht man unter einem "gerichtsfesten" Einzeiler?
Hallo,
die grosse Frage ist doch erstmal, kannst du überhjaupt beweisen, dass dort Dinge von Dir drin waren! Wie könntest du dein Eigentum an den Sachen rein grundsätzlich beweisen?
Zitat:Die Herausgabe durch jemand anderen stelle ich mir eher schwierig vor, da ich nicht alleine in dem Raum war und nicht ausreichend eindeutig ist was mir gehört und was einer KommolitonIn. Ich hab auch keine genaue Liste was sich noch dort befindet.
Wenn Sie die Materialien einsehen können sollte es doch kein Problem sein. Dazu werden die Sachen aus dem Raum geholt und an anderer Stelle gelagert. Und Sie holen die Sachen genau an der anderen Stelle ab.
Aber auf rechtlicher Schiene ist nichts zu machen, wenn man keine Liste von Sachen hat, die man haben will.
In einem etwaigen Prozess müsste man die Gegenstände genau bezeichnen können. Eine Klage auf "alle meine Sachen" ist unzulässig. Deshalb sollte man vorsichtig sein, das ganze auf die juristische Ebene zu ziehen.
ZitatZitat (von Zuckerberg): :
Insbesondere nicht mit dem von Ihnen genannten Paragrafen.
Aus Interesse: Warum nicht?
Weil man hier nur Fehler machen kann, ohne daß es einen Nutzen hat.
Wenn sie sich zB auf eine Anspruch festlegen kann es sein das andere nicht mehr oder nur verzögert geltend gemacht werden können etc. pp.
Edit: Man sollte in solchen Schreiben nur aufführen, was wichtig ist. Im Kern:
Was will man und bis wann will man es.
Zum praktischen: Sie sind doch kaum der einzige mit dem Problem. Was sagt denn die studenten Vertretung?
-- Editiert von kalledelhaie am 26.01.2021 09:54
Je nachdem, wie viele Modelle und welche Materialien (Styropor, Pappkarton, Holz, Klebstoff, etc.) in dem Raum lagern, könnte ein Hinweis auf die daraus resultierende Brandlast zur Beschleunigung der Sache führen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten