Folgender fiktiver Fall:
Mandant M beauftragt Anwalt A da er Beklagter in einer Zivilsache ist. A meckert bereits zu Anfang dass der Streitwert sehr niedrig ist und A zur Zeit 60 weitere Fälle bearbeiten muss weshalb er ausgelastet ist. M macht das Angebot erhöhte Gebühren festzulegen woraufhin A einfach ohne Absprache die gesetzlichen Anwaltsgebühren um 75 Prozent anhebt.
Der Richter setzt Frist zum abschließenden Sachvortrag auf den 18.04. Zwei Wochen vorher sagt A dass er ab dem 14.04 im Urlaub ist und bittet M ihm bis dahin noch Beweisangebote/Stellungnahme/Zeugen in einem Dokument zu senden. Am 11.04 schreibt A jedoch dass M die Sachen bis zum 13.04 um 17 Uhr ranschaffen soll, setzt somit eine Frist. M bemerkt dies zu spat un sender A erst am 14.04 um 9 Uhr eine 10-Seitige Stellungnahme.
A beschwert sich danach bei M dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit so nicht möglich ist. A macht sich auch nicht die Mühe die 10 Seiten zu lesen, wodurch wichtige Beweisangebote und Zeugen nicht mehr in den Prozess eingebracht werden können.
M erkennt erst nachdem die richterliche Frist vom 18.04 abgelaufen ist das A seine 10 Seiten überhaupt nicht durchgearbeitet hat.
Fragen:
1.Kann M erwarten weil er 75 Prozent zusätzlich zahlt dass A mal 1 Stunde länger in der Kanzlei sitzt um die 10 Seiten vor dem Urlaub gewissenhaft durchzuarbeiten?
2. Wenigstens hätte A bescheid sagen können, dass er die 10 Seiten nicht durchgearbeitet hat, dann hätte M selber einem Schriftsatz erstellen können mit Zeugenadressen/Stellungnahme weil es waren noch 4 Tage Zeit nachdem A in Urlaub gefahren ist.Oder nicht?
3.Ist dies eine anwaltliche Pflichtverletzung von A oder ist M selber Schuld weil er die Frist von A nicht eingehalten hat? Wenn der Prozess aufgrund der nicht eingereichten Informationen ( Präklusion) verloren geht, ist A gegenüber M dann Schadensersatzpflichtig? Anwaltshaftung?
Unmotivierter Anwalt ignoriert Beweisangebot
Zitat :M bemerkt dies zu spat
Irrelevant, er wusste ja schon lange vorher, das A am 14. in Urlaub ist.
A hätte ihn überhaupt nicht daran erinnern müssen.
Zitat :1.Kann M erwarten weil er 75 Prozent zusätzlich zahlt dass A mal 1 Stunde länger in der Kanzlei sitzt um die 10 Seiten vor dem Urlaub gewissenhaft durchzuarbeiten?
Erwarten kann man viel. Nur Hat nicht jeder die Pflicht diese Erwartungen zu erfüllen.
Ein gewissenhaftes durchzuarbeiten von 10 Seiten des M dürfte weit mehr als eine Stunde dauern.
Und der A ist nicht verpflichtet seien Urlaub zu verschieben nur weil M erst am 13. in die Pötte kommt.
A muss auch nicht am 14. - wenn er schon in Urlaub ist - irgendwelche Nachrichten abrufen.
Zitat :2. Wenigstens hätte A bescheid sagen können, dass er die 10 Seiten nicht durchgearbeitet hat,
Das ergibt sich doch schon durch einfaches nachdenken? A ab 14. in Urlaub, M sendet erst am 14 ...
Zitat :3.Ist dies eine anwaltliche Pflichtverletzung von A oder ist M selber Schuld weil er die Frist von A nicht eingehalten hat?
Nach bisheriger Schilderung läuft es erst mal auf "selber Sschuld" hinaus.
Ich sehe das auch als springenden Punkt.
A hat von Anfang an durchblicken lassen, dass er sehr ausgelastet ist, daher hätte M schon längst auf die Idee kommen können, dass er nicht der einzige Mandant der Praxis ist. Und dann noch an dem Tag, ab welchem der Anwalt im Urlaub ist, eine 10-seitige Erklärung zu schicken und dann auch noch zu erwarten, dass die durchgeackert wird, das ist schon bodenlos frech . Sowas schickt man dann Tage(!) vorher!
Was lernt man daraus? Nächstes Mal nicht auf den allerletzten Drücker, berücksichtigen, dass es auch andere Menschen oder Mandanten auf dieser Welt gibt.
A ist selbst schuld. A ist auch nicht schadensersatzpflichtig. Die Anwaltshaftung erstreckt sich nicht auf dumme Mandanten.Zitat :1.Kann M erwarten weil er 75 Prozent zusätzlich zahlt dass A mal 1 Stunde länger in der Kanzlei sitzt um die 10 Seiten vor dem Urlaub gewissenhaft durchzuarbeiten?
Nein
2. Wenigstens hätte A bescheid sagen können, dass er die 10 Seiten nicht durchgearbeitet hat, dann hätte M selber einem Schriftsatz erstellen können mit Zeugenadressen/Stellungnahme weil es waren noch 4 Tage Zeit nachdem A in Urlaub gefahren ist.Oder nicht?
A war schon weg.
3.Ist dies eine anwaltliche Pflichtverletzung von A oder ist M selber Schuld weil er die Frist von A nicht eingehalten hat? Wenn der Prozess aufgrund der nicht eingereichten Informationen ( Präklusion) verloren geht, ist A gegenüber M dann Schadensersatzpflichtig? Anwaltshaftung?
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Danke für eure Antworten!
Der fiktive Fall wurde etwas unglücklich beschrieben. A hat M zwei Wochen vor dem 14.04 gesagt, dass M die Sachen noch bis zum 14.04 schicken kann, also arbeitet A auch am 14.04 noch, war auch in der Kanzlei, hat anstatt aber den Schriftsatz zu schreiben dem M einfach nur ein langes Beschwerdeschreiben geschickt, anstatt die Zeit für die Erstellung des Schriftsatzes zu verwenden. Die 10-Seitige Stellungnahme hat A also auf jeden Fall erreicht, und A muss auch keinen Urlaub verschieben da er noch am 14.04 gearbeitet hat.
Wie oben beschrieben hat A die Frist bis zum 14. am 11.04 einfach vorverlegt auf den 13.04 bis 17Uhr. Diese Emai hat M aber erst am Abend des 13.04 geöffnet.
M fühlt sich von A abgezockt, weil dieser 75 Prozent auf die gesetzlichen Anwaltsgebühren draufgeschlagen hat ohne dies mit ihm abzusprechen. M hätte sich für 75 Prozent mehr einen zweiten Anwalt kaufen können, der dann vielleicht nicht so faul gewesen wäre.
Zitat :Die 10-Seitige Stellungnahme hat A also auf jeden Fall erreicht, und A muss auch keinen Urlaub verschieben da er noch am 14.04 gearbeitet hat.
Und wieder: warum wurde bis zum letzten Tag der Frist gewartet? Was hätte M gemacht, wenn A erkrankt wäre oder es hätte einen Poststreik gegeben oder... Wie schon gesagt wurde, alles selbst gemacht, das Problem.
Zitat :Wie oben beschrieben hat A die Frist bis zum 14. am 11.04 einfach vorverlegt auf den 13.04 bis 17Uhr. Diese Emai hat M aber erst am Abend des 13.04 geöffnet.
Wieso schaut M nur alle 2-3 Tage in seine Emails, wenn er andererseits erwartet, daß sein Anwalt zugegangene Schriftstücke noch am selben Tag nicht nur liest, sondern auch noch bearbeitet?
Zitat :M fühlt sich von A abgezockt, weil dieser 75 Prozent auf die gesetzlichen Anwaltsgebühren draufgeschlagen hat ohne dies mit ihm abzusprechen. M hätte sich für 75 Prozent mehr einen zweiten Anwalt kaufen können, der dann vielleicht nicht so faul gewesen wäre.
Wo wurde das denn einvernehmlich vereinbart? Nur weil M sagt "ich zahle gerne mehr", wird daraus ja noch keine Vereinbarung über 75% Aufschlag.
Und jetzt?
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