Untätiger Anwalt - was tun?

20. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Oktopus50
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Untätiger Anwalt - was tun?

Hallo,

bisher dachte ich, Anwälte setzen sich für ihre Mandanten ein.

03,04. Anwalt erhält Mandat wegen Sanktion der Krankenkasse 2019, nimmt es an und stellt gleich eine Rechnung aus und wird am gleichen Tag tätig. Allerdings nicht für das betroffene Jahr, sondern 2021-2023, was nie Thema war.
04.04. Anruf beim Anwalt, das es um das Jahr 2019 geht. Drohung der Mandatsniederlegung, weil er keinen Einwand gewohnt ist. Nach meinem versprechen, das es nicht wieder vorkommt, sagt er zu, dass er ein Schreiben aufsetzt und mir per Mail zuschickt.
18.04. Nachdem keine Mail angekommen ist, und per Mail ebenfalls auf Nachfrage keine Antwort kam, Anruf mit Nachfrage. Er lacht mich aus, weshalb ich Panik habe, sobald ein Brief der Krankenkasse käme und wenn ich es wünsche, wird er ein Schreiben aufsetzen. (Hat er also am 04.04. nicht gemacht). Er wollte es mir am gleichen Tag per Mail geben.
20.04. Möchte nicht ungeduldig sein, aber es kam wieder nichts und ich rechne auch nicht damit, dass er was macht. Im Mai wird im Widerspruchsverfahren über mich entschieden (Nach Rücksprache mit anderen Betroffenen wird wohl gegen mich entschieden).

Was soll ich nun machen? Bin nervlich am Ende, da es um viel Geld geht, das unberechtigt gefordert wird. Da mein Gewerbe seit der Corona Zeit nicht mehr gut läuft, habe ich einen Beraterschein erhalten. Diesen kann ich wohl nicht für einen anderen Anwalt einsetzen, oder?

Was mache ich jetzt?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128517 Beiträge, 40998x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
habe ich einen Beraterschein erhalten.

Wundert mich, dass man überhaupt eine gefundenhat, der sich für das Trinkgeld damit besxhäftigt ...



Zitat (von Oktopus50):
Diesen kann ich wohl nicht für einen anderen Anwalt einsetzen, oder?

Nö, den wird der Anwalt nicht mehr hergeben, er hat ja schon abgerechnet.



Zitat (von Oktopus50):
Was soll ich nun machen?

Abwarten. Mehr bleibt nicht.

Und für eine Klage gegen die KK dann einen anderen Anwalt nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36793 Beiträge, 6197x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
Anwälte setzen sich für ihre Mandanten ein.
Wenn es erfolgreich erscheint...und sie nicht getreten werden...
Zitat (von Oktopus50):
Was soll ich nun machen?
Mein Vorschlag: Abwarten, bis die KK etwas schreibt.
Zitat (von Oktopus50):
weshalb ich Panik habe, sobald ein Brief der Krankenkasse käme und wenn ich es wünsche, wird er ein Schreiben aufsetzen.
Also möchte der Anwalt nach seiner Büro-und Arbeitsorganisation keine unnützen Schreiben versenden.
Zitat (von Oktopus50):
Mandat wegen Sanktion der Krankenkasse 2019,
Keine Sanktion,sondern---> Ach, ich lese nach:
Seit 2020 schon macht die KK Theater zu Beiträgen, die du nicht gezahlt hast und auch dein Fast-Nichts-Einkommen nicht nachweisen kannst.
Nun nach ca. 3 Jahren soll der gewählte Anwalt sofort mit großer Maschinerie bei der KK vorfahren?
Vermutlich wird der Anwalt so gut es geht UND soweit es nötig ist, deine Interessen vertreten.
Zitat (von Oktopus50):
Diesen kann ich wohl nicht für einen anderen Anwalt einsetzen, oder?
Nein, wenn dieser Anwalt ihn schon *verbraucht* hat, oder?
Wenn nicht, wirst du auch keinen auf die Schnelle finden, der so hüpft, wie du es in deiner unnötigen Panik möchtest.

Im übrigen ist ein Widerspruchsbescheid der KK noch nicht die letzte Entscheidung. WER hat denn WANN Widerspruch erhoben?

Und es ist iaR kein Verfahren, sondern nur ein ca 1,5-seitiges Schreiben---eben der ablehnende Bescheid zum Widerspruch.
Andere Betroffene haben entweder geklagt oder ihre Nachweise noch gefunden/beschafft oder mit der KK für den ausstehenden Betrag eine Ratenzahlung vereinbart.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Oktopus50
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn selbst die Krankenkasse mir schreibt, dass mein Anwalt nur für die Jahre 2021 bis 2023 tätig sein möchte (was unnötig ist) und sie deshalb davon ausgehen, dass ich mich selbst wegen der Sache von 2019 vertreten möchte, läuft was schief.

Ich möchte nicht, dass der Anwalt unnötiges Zeug schreibt. Es würde reichen, wenn er E I N M A L ein Schreiben für die Krankenkasse schreibt, dass er für 2019 Klage oder Widerspruch oder was auch immer einreicht. Das überlasse ich ihm.

Unfug editiert

Hier komme ich nicht weiter, es kann doch nicht sein, dass man einen Anwalt beauftragt, sich für den Fall einzusetzen und er nichts macht, überhaupt nichts.

Unfug editiert

Ich kann gegen den Anwalt Beschwerde einreichen, wenn er weiterhin untätig bleibt. Ich warte noch zwei Wochen ab, dann werde ich das tun. Und sollte er nicht tätig werden, kann es sein, dass er dafür in Haftung kommt und mich entschädigen muss.

-- Editiert von Moderator am 21. April 2023 19:04

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
Ich kann gegen den Anwalt Beschwerde einreichen, wenn er weiterhin untätig bleibt. Ich warte noch zwei Wochen ab, dann werde ich das tun.


Das hat fuer den Anwalt aber allerhoechstens einen Rueffel von der Anwaltskammer zur Folge.

Zitat (von Oktopus50):
Und sollte er nicht tätig werden, kann es sein, dass er dafür in Haftung kommt und mich entschädigen muss.


Dafuer muesstest du ihn dann verklagen und beweisen, dass ohne seine mutmassliche Untaetigkeit ein Schaden eingetreten waere, und in welcher Hoehe. Das ist in der Regel alles andere als einfach.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36793 Beiträge, 6197x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
Wenn selbst die Krankenkasse mir schreibt, dass mein Anwalt
Ahh, danke für die späte Info.
Zitat (von Oktopus50):
Ich möchte nicht, dass der Anwalt unnötiges Zeug schreibt.
dann sollte das am 3.4. so vereinbart worden sein.
Zitat (von Oktopus50):
und er nichts macht, überhaupt nichts.
Das ist ja nicht so. Er hat mit dir eine Vereinbarung getroffen, hat schon eine Rechnung geschickt, hat schon 1x an die KK geschrieben, hat dir am Telefon 2x mal was erklärt.
Es scheint, als sähe er bisher noch keine Notwendigkeit für weiteres Vorgehen. Ob er sich wegen der Jahreszahlen geirrt hat, wird er dir gegenüber nicht zugeben...
Ich lese das so, als will er dann gegen den Widerspruchsbescheid der KK juristisch vorgehen.
Zitat (von Oktopus50):
kann es sein, dass er dafür in Haftung kommt und mich entschädigen muss.
Ja, oder auch nicht.

Wer hat dir denn woanders solche vagen Hoffnungen gemacht?
Wer hat dich hier beleidigt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18065 Beiträge, 9825x hilfreich)


Aus den vorherigen Beiträgen und dem aktuellen entnehme ich folgendes:
Für 2019 und 2020 gibt es schon einen Bescheid der KK.
Für 2021 und danach nicht.
Gegen die Bescheide von 2019 und 2020 wurde bereits Widerspruch eingelegt, bevor der Anwalt kontaktiert wurde.

Dann ist es eine sehr sinnvolle Strategie:
- für 2019 und 2020 das Ergebnis des Widerspruchs abzuwarten und dann ggf. zu klagen
- für 2021 und später einen Bescheid zu hinauszuzögern bis 2019 und 2020 entschieden sind.

Wenn der Widerspruch für 2019 und 2020 schon eingereicht wurde, dann kann der Anwalt jetzt gar nichts machen und sollte es auch nicht. Erst wenn das Widerspruchsverfahren "durch" ist, besteht Handlungsbedarf für 2019+2020.
Für die Jahre 2021 und später könnte dagegen schon jetzt Handlungsbedarf bestehen.

Ich vermag keine Untätigkeit zu sehen - ganz im Gegenteil: Der Anwalt verhält sich so, wie ich es erwarten würde und wie es sinnvoll erscheint.

(Was mich viel mehr wundert, ist, dass überhaupt Beratungshilfe bewilligt wurde, obwohl das Widerspruchsverfahren bei der KK noch läuft. Bei mir hätte der für Beratungshilfe zuständige Rechtspfleger gesagt "Beratungshilfe wird erst bewilligt, wenn die KK den Widerspruch abgelehnt hat - vorher nicht".)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128517 Beiträge, 40998x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
es kann doch nicht sein, dass man einen Anwalt beauftragt, sich für den Fall einzusetzen und er nichts macht, überhaupt nichts.

Doch
1. Der Anwalt ist Herr des Verfahrens, nicht der Mandant.
2. Der Anwalt hat die Aufgabe das sinnlose aus dem Verfahren heraus zu halten.
3. Es zählen für den Anwalt die Gesetze und die Rechtsprechung, nicht die Meinung wie es laufen soll von Leuten die keine Ahnung haben
4. Wenn der Mandant verlangt das der Anwalt völligen Unfug machen soll, ist er sogar zum Schutze des Mandanten verpflichtet nichts zu tun, einfach um Schaden von dem Mandaten abzuwenden.



Angesichts dessen
Zitat (von Oktopus50 / 30. März 2023 / 20:50):
Nach dem Telefonat mit der Krankenkasse haben sie gesagt, dass mein Fall an die Widerspruchsstelle weitergeleitet wurde

Zitat (von Oktopus50):
03,04. Anwalt erhält Mandat wegen Sanktion der Krankenkasse 2019

ist das
Zitat (von Oktopus50):
Es würde reichen, wenn er E I N M A L ein Schreiben für die Krankenkasse schreibt, dass er für 2019 Klage oder Widerspruch oder was auch immer einreicht.

Natürlich völlig sinnlos.
Kein Anwalt würde ein solches Zeichen völliger juristischer Inkompetenz setzen wollen.

Wenn man solch wichtigen Details natürlich ausspart, kommen natürlich ganz andere - und völlig nutzlose - (Wunsch)Antworten.



Zitat (von Oktopus50):
wenn ich es wünsche, wird er ein Schreiben aufsetzen.

Der Anwalt wird dann auch entsprechend formulieren, das er dieses Schreiben nur schreibt, damit das Generve des Mandanten aufhört. Dann steht das so was wie "auf mehrfaches Drängen / mehrfachen Wunsch (und entgegen des anwaltlichen Rates) ... schreibe ich im Auftrage meines Mandaten ..."
Wobei ich bei dem Anwalt eher auf die Niederlegung des Mandates tippe. Wenn man schon für ein Trinkgeld tätig wird, will man nicht noch sinnlos Zeit mit Besserwissern ohne Kompetenz vergeuden.



Zitat (von Anami):
Wer hat dich hier beleidigt?

Gute Frage ...



Zitat (von Oktopus50):
Hier komme ich nicht weiter,

Wunschantworten gibt es hier nicht. Wir richten uns nach den Gesetzen, der Rechtsprechung, etc. kurzum nach der Realität ...

Falls einem realistische Antworten nicht zusagen, sollte man das auch gleich am Anfang mitteilen. Das erspart allen unnütze Verschwendung von Lebenszeit.



Zitat (von Oktopus50):
Ich kann gegen den Anwalt Beschwerde einreichen

Das kann man natürlich immer.
Entscheidend ist aber was dabei rauskommt.



Zitat (von Oktopus50):
Und sollte er nicht tätig werden, kann es sein, dass er dafür in Haftung kommt und mich entschädigen muss.

Nachdem nun der tatsächliche Sachverhalt bekannt ist, dürften die Chancen für eine Haftung dieselben sein, wie die vom Eiswürfel im Hochofen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Anwalt ist Herr des Verfahrens, nicht der Mandant.


Aeh, wat?

Das ist immer noch der Mandant; will der Mandant partout etwas, das der Anwalt nicht will und fuer unsinnig/schaedlich haelt, muss der Anwalt das Mandat niederlegen.

Deine Aussage besagt aber "wenn der Mandant die Sache beenden will, darf der Anwalt gegen dessen Willen das Verfahren weiter betreiben".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128517 Beiträge, 40998x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Das ist immer noch der Mandant;

Nö, auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält ...



Zitat (von BigiBigiBigi):
will der Mandant partout etwas, das der Anwalt nicht will und fuer unsinnig/schaedlich haelt, muss der Anwalt das Mandat niederlegen.

Nein, das muss er nicht.
Er macht einfach weiter, so wie er das für richtig hält.



Zitat (von BigiBigiBigi):
Deine Aussage besagt aber "wenn der Mandant die Sache beenden will, darf der Anwalt gegen dessen Willen das Verfahren weiter betreiben".

Nö, denn der Kunde kann durch Kündigung das ganze jederzeit beenden, der Anwalt ist ja nur Herr des Verfahrens.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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