ich weiss nicht ob ich da richtig bin. Habe eine Frage bezueglich des vorgehens eines Rechtsanwalts.
Haben Rechtsanwaelte eigendlich die sprichwoertliche Narrenfreiheit ??.
Wie verhaellt sich das wenn ein Anwalt an einen Fall interessiert ist, will ihn angehen, laesst sich Vollmachten schicken, tut aber mitlerweile knapp 3 Monate nicht ein Handschlag.
Er hat zwar mehrfach angekuendigt sich in kuerze inhaltlich zu Melden, kam aber nie was.
Anfangs wurden emails umgehend beantwortet und es bestand ein Prima kontakt. In der letzten Zeit jedoch absolut gar nichts mehr, ohne jegliche Begruendung.
Auf emails antwortet er nicht mehr, telefonisch ist nur der AB da. Ob er im Urlaub ist, oder vielleicht auch krank geworden ist, ich weiss es nicht. Vielleicht hat er im nachhinein auch an der Problematik selber verzweifelt ??.
Ich bin selber in einer sehr brikaeren Lage und haenge im Ausland fest und bin dringend auf Abhilfe durch ein Anwalt angewiesen, da hier in beiden Faellen, Verwaltungs und Strafrecht Anwaltszwang besteht.
Mir laeuft die Zeit davon, muss Frau und ein Kind ernaehren. Bin aber finanziell so ziemlich am Ende. Das weiss der Anwalt auch, aber ???.
Ich moechte mich gerne mit jemand unterhalten, der sich indirekt mit rechten und Pflichten eines Rechtsanwalts auskennt. Dieser jenige moege sich Bitte bei mir an : kohchang@live.de melden.
Innhaltlich dann naehreses zur Sache und meinen Gedanken zum Verhalten des Rechtsanwalts.
Es tut mir ja eigendlich Leid mich mit sowas beschaeftigen zu muessen, da mir dieser doch sehr sympatisch und kompetent erschien. Aber ich habe keine andere Wahl. Ich kann nicht bis ins unendlich warten und muss mir ggf. umgehend einen neuen Rechtsanwalt besorgen.
Untaetigkeit eines Rechtsanwalts
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Vielleicht hat er im nachhinein auch an der Problematik selber verzweifelt ?
Eher unwahrscheinlich, oder handelt es sich um einen Fall von internationalem Wirtschaftsrecht?
quote:
sehr brikaeren Lage
Auch an dich der freundliche Hinweis, daß es albern wirkt, Fremdwörter zu verwenden, die man nicht mal annähernd richtig schreiben kann (es heißt "prekären Lage").
quote:
muss mir ggf. umgehend einen neuen Rechtsanwalt besorgen
Dann setze deinem Anwalt schriftlich eine Frist und kündige ihm danach das Mandat und nimm dir einen neuen Anwalt.
-- Editiert am 05.10.2010 14:50
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ist ja gut, man kann ja nicht alles wissen,bz. Prekär !.
Frist habe ich schon gesetzt.Keine Reaktion.
Mir gehts auch darum das es so einfach nicht geht, mit mal gerade nen neuen Anwalt suchen. Es wurden mehrere Monate sinnlos vertan. Ich moechte das so nicht hinnehmen.
Beim Verwaltungsgerichtshof schon. Obgleich die Sache beim VGH mit Urteil abgeschlossen ist. Was der Anwalt fuer ein naechsten Schritt fuer notwendig hielt, konnte ich leider nicht erfahren.
In der Verwakltungrechtlichen Sache wurde eine Ratenzahlung vereinbart, bzw. von ihm akzeptiert. In der Strafrechtlichen sollte das ganze auf PKH laufen.
Geld war hier nie ein Problem. Darueber hatten wir und einig abgesprochen.
-- Editiert am 05.10.2010 16:08
quote:
In der Strafrechtlichen sollte das ganze auf PKH laufen.
Pech nur, daß es im Strafrecht keine PKH gibt...
PKH gibt es nur im Zivilrecht. Im Strafrecht bekommt man ggfs. einen Pflichtverteidiger, aber nur ab einer bestimmten Schwere der angeklagten Tat.
quote:
Obgleich die Sache beim VGH mit Urteil abgeschlossen ist. Was der Anwalt fuer ein naechsten Schritt fuer notwendig hielt, konnte ich leider nicht erfahren.
Vermutlich ja gar keinen. Zumal ja nun auch schon alle Fristen verstrichen sein könnten.
quote:
da hier in beiden Faellen, Verwaltungs und Strafrecht Anwaltszwang besteht
Worum geht es denn genau?
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--- editiert vom Admin
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