Im Fernsehen kam ein Film da hat eine Baufirma, die für einen Bauherren ein Haus gebaut hat, die Garage der Nachbarn zugeparkt. Jetzt könnten die betroffenen Nachbarn von der Baufirma Unterlassung verlangen. Aber könnten sie auch vom Bauherren Unterlassung verlangen, da er ja die Firma beauftragt hat?
Unterlassung fordern vom Bauherrn stellvertretend für Baufirma?
19. Juli 2024
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Frage vom 19. Juli 2024 | 10:49
Von
Status: Schüler (236 Beiträge, 10x hilfreich)
Unterlassung fordern vom Bauherrn stellvertretend für Baufirma?
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#1
Antwort vom 19. Juli 2024 | 11:02
Von
Status: Student (2079 Beiträge, 441x hilfreich)
Fordern kann man ja vieles, effektiver ist es aber, die Leute kurz anzusprechen.
#2
Antwort vom 19. Juli 2024 | 11:18
Von
Status: Schüler (236 Beiträge, 10x hilfreich)
ZitatFordern kann man ja vieles, effektiver ist es aber, die Leute kurz anzusprechen. :
Stimmt, für diejenigen, die deinen Parkplatz benutzen, ist das effektiver. Die sagen dann nämlich: "ach Gott entschuldigung, ich fahre gleich weg."
Und am nächsten Tag stehen sie wieder da und das Spiel beginnt von vorne.
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#3
Antwort vom 19. Juli 2024 | 11:52
Von
Status: Student (2079 Beiträge, 441x hilfreich)
Nun gut, zurück zur Frage.
ZitatAber könnten sie auch vom Bauherren Unterlassung verlangen, da er ja die Firma beauftragt hat? :
Warum sollte der Bauherr für das Fehlverhalten anderer Kraftfahrzeugführer verantwortlich sein? Wie könnte der Bauherr ein Fehlverhalten anderer wirksam unterbinden?
Die Chance, eine derartige Unterlassungserklärung zu bekommen, dürfte gegen Null tendieren.
#4
Antwort vom 19. Juli 2024 | 12:19
Von
Status: Schüler (236 Beiträge, 10x hilfreich)
Dies ist ein Juraform. Bitte keine Plaudereien.
Es geht um die Haftung des Geschäftsherrn für Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen.
#5
Antwort vom 19. Juli 2024 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (35139 Beiträge, 6002x hilfreich)
Du hast es noch nicht verstanden.ZitatDies ist ein Juraform :
Hier bist du in einem Meinungs-und Diskussionforum zu Rechtsfragen.
Na, wenn das keine Plauderei ist.ZitatIm Fernsehen kam ein Film da hat eine Baufirma, :
Ja. Alle können alles verlangen.ZitatJetzt könnten die betroffenen Nachbarn von der Baufirma Unterlassung verlangen. Aber könnten sie auch vom Bauherren Unterlassung verlangen, da er ja die Firma beauftragt hat? :
Das hast du hier schon xmal gelesen.
#6
Antwort vom 19. Juli 2024 | 13:31
Von
Status: Unbeschreiblich (126124 Beiträge, 40606x hilfreich)
ZitatJetzt könnten die betroffenen Nachbarn von der Baufirma Unterlassung verlangen. Aber könnten sie auch vom Bauherren Unterlassung verlangen, da er ja die Firma beauftragt hat? :
Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen" , denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Und es könnte dann sogar für den Abmahner recht teuer werden, falls z.B. eine negative Feststellungsklage erfolgen sollte.
#7
Antwort vom 19. Juli 2024 | 14:17
Von
Status: Schüler (236 Beiträge, 10x hilfreich)
§278, §831, §1004 (mittelbarer Störer) sind doch Rechtsgrundlagen, die man für so eine abstrakte Frage nur prüfen muss. Teuer kann es in fiktiven Fällen überhaupt nie werden.
#8
Antwort vom 19. Juli 2024 | 19:58
Von
Status: Student (2079 Beiträge, 441x hilfreich)
Zitatdie man für so eine abstrakte Frage nur prüfen muss. :
Dann prüfe mal schön.
§ 278 BGB - Wo ist das Schuldverhältnis?
§ 831 BGB - Welcher Schaden soll eingetreten sein? (P.S.: Dafür wurde die Bauherrenhaftpflicht "erfunden".)
§ 1004 BGB - Störer ist der Fahrzeugführer, nicht der Bauherr.
Falls Du eine Lösung findest, kannst die ja gern posten.
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