Unterlassungserklärung - Ab wann zählt sie als anerkannt?

16. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.09.2020 10:54:48
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassungserklärung - Ab wann zählt sie als anerkannt?

Hallo,

vor kurzem habe ich von einem Anwalt eine Unterlassungserklärung wegen vermeintlichem Stalking bekommen.

In diesem Brief steht was ich alles zu unterlassen hätte, was an Vertragsstrafe anfällt und man drohte mir im Wiederholungsfall mit rechtlichen Schritten. Hierfür würde schon heute alles vorliegen.

Man forderte mich nur auf das Honorar zu zahlen, es war nichts zum unterschreiben dabei.
Der Brief kam per Einschreiben.

Zählt die Annahme des Einschreibens rechtlich schon als Anerkennung dieses Schreibens oder wie soll ich damit umgehen?

Ich distanziere mich von diesem Vorwurf, da 2 von drei Dingen nicht den Tatsachen entsprechen. Ist nur super schwer zu beweisen. Der Mensch fühlt sich seit einem Jahr gestalkedt. Problem ist, dass zu diesem Zeitpunkt leider die Abtreibung unseres gemeinsames Kindes , auch auf sein Drängen hin stattgefunden hat. Das war März. Er hat mich bei Komplikationen und OP letzten Mai im Krankenhaus abgeholt... Also ich glaube mit dem Stalker macht man das nicht... Generell war er noch bis Oktober da , ehe es auseinander ging.
Habe bis heute nicht das Gefühl, dass er klarkommt mit der Sache. Seit Oktober ist Funkstille und dieser Brief kam jetzt komischerweise als sich die Abtreibung gejährt hat....

Habe das Gefühl, dass mir da jemand was auswischen möchte und einen juristischen Maulkorb lasse ich mir nur super ungern zu Unrecht verpassen weil er nicht klarkommt.

Was habe ich denn für Möglichkeiten gegen das Schreiben vorzugehen?




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126040 Beiträge, 40589x hilfreich)

Zitat (von Tamtam2019):
Zählt die Annahme des Einschreibens rechtlich schon als Anerkennung dieses Schreibens oder

Nö.



Zitat (von Tamtam2019):
wie soll ich damit umgehen?

Kommt auf den Wortlaut des Schribens an.

Ich sehe hier 4 Moglichkeiten:
A) Nichts machen und abwarten
B) Dem Anwalt schreiben das man das vorgeworfenen nicht getan hat
C) Eine negative Feststellungsklage erheben
D) C + B kombinieren



Zitat (von Tamtam2019):
was an Vertragsstrafe anfällt

Eine Vertragsstrafe würde einen Vertrag benötigen, der ist hier aber nicht erkennbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.09.2020 10:54:48
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da wäre noch die Frage wie sich eine Vetragsstrafe zusammensetzt. In meinem Fall hat man 8.000€ eingesetzt und das erscheint uns allen sehr hoch.

Wir haben vor knapp vier Wochen ein neues Schreiben aufgesetzt und unsere Sicht der Sache dargestellt, eben unter dem Hintergrund ,dass es nachweislich die Abtreibung mit seiner Beteiligung gab.
Seither kam keine Reaktion mehr.

Wie lange kann sich die Gegenseite denn Zeit lassen, um bei Bedarf zu reagieren.





0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126040 Beiträge, 40589x hilfreich)

Zitat (von Tamtam2019):
Wir haben vor knapp vier Wochen ein neues Schreiben aufgesetzt

Dann wäre zu prüfen, ob das eine (konkludente) Anerkenntnis erhält.



Zitat (von Tamtam2019):
Wie lange kann sich die Gegenseite denn Zeit lassen, um bei Bedarf zu reagieren.

So lange wie sie mag.



Zitat (von Tamtam2019):
Da wäre noch die Frage wie sich eine Vetragsstrafe zusammensetzt.

Das ist in der Regel eine Pauschale.



Zitat (von Tamtam2019):
In meinem Fall hat man 8.000€ eingesetzt und das erscheint uns allen sehr hoch.

Das erscheint mir auch als sehr hoch.
Ist aber egal wenn man es anerkannt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1143x hilfreich)

Ich verstehe den Sachverhalt noch nicht so ganz. Der Anwalt wirft Ihnen Stalking vor. Aber er beschreibt doch sicherlich auch einen genaueren Vorwurf, wie das Staling also aussehen bzw. worin es bestehen soll, oder? Was genau sollen Sie falsch gemacht haben und wie lange ist das her (oder soll das her sein)?

Sie haben also seit Oktober wirklich nichts mehr von ihm gehört, ihn auch in keiner Weise (auch nicht über Dritte) kontaktiert und dann plötzlich circa 6 Monate später das Anwaltsschreiben im Briefkasten gehabt? Das wäre sehr ungewöhnlich.

Ich verstehe auch nicht ganz, was mit der Vertragsstrafe gemeint ist. Eine Vertragsstrafe würde voraussetzen, dass Sie schonmal etwas unterschrieben hätten oder nun unterschreiben sollen. Und in dem Anwaltsschreiben werden Sie ganz sicher nicht dazu aufgefordert, irgendeine Erklärung abzugeben?

Vermutlich ist mit der "Vertragsstrafe" von 8000€ der Gegenstandswert gemeint. Das bedeutet, wie "wichtig" diese Angelegenheit (angebliches Stalking) ist. Je wichtiger, desto mehr Honorar kann der Anwalt verlangen (das Sie dann ersetzen sollen). Da ist es typisch für Anwälte, dass sie zu hohe Beträge nennen (das würde für sie ja mehr Honorar bedeuten). Aber wenn Sie sowieso nicht bezahlen wollen, kann Ihnen das egal sein.

Der Gegner (weder der Ex-Partner noch dessen Anwalt) ist nicht dazu verpflichtet, sich auf irgendwelche Diskussionen einzulassen oder zu verhandeln. Was man von Ihnen will, hat man Ihnen ja bereits geschrieben. SIe kennen bereits den Standpunkt der Gegenseite (und die Gegenseite jetzt sogar Ihren). Offenbar wollte man da von Ihnen, dass Sie die Anwaltskosten ersetzen. Entweder machen Sie das jetzt (ganz oder teilweise) oder eben nicht. Wenn Sie nicht (vollständig) das machen, was von Ihnen gefordert wurde, dann gehen Sie das Risiko ein, dass der Gegner klagt.

Für eine Klage kann der Gegner sich Zeit lassen. Bis zur Verjährung in einigen Jahren. Aber der Gegner muss nicht klagen. Die genannten 4 Wochen sind da aber auch einfach noch nicht lang. Und wenn er nun doch nicht klagen möchte (aus welchen Gründen auch immer), dann muss er Ihnen das auch nicht mitteilen.

SIe können hier meines Erachtens nur abwarten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dann lassen Sie sich jetzt selber bei einem Anwalt beraten. Insbesondere könnte der Anwalt prüfen, ob Sie nicht tatsächlich dazu verpflichtet sind, die gegnerischen Anwaltskosten zu ersetzen. Da müssen Sie aber wohl überlegen, ob es sich zur Beseitigung dieses Risikos lohnt, Geld für einen eigenen Anwalt auszugeben.



-- Editiert von Zuckerberg am 17.05.2020 02:29

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.09.2020 10:54:48
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

[Der Anwalt wirft Ihnen Stalking vor. Aber er beschreibt doch sicherlich auch einen genaueren Vorwurf, wie das Staling also aussehen bzw. worin es bestehen soll, oder? Was genau sollen Sie falsch gemacht haben und wie lange ist das her (oder soll das her sein)?]

Angeblich soll die Sache mit Stalking seit über einem Jahr gehen. Man hält mir Nachrichten über WhatsApp, etc... aber auch Pakete und Dienstleistungen auf seinem Namen vor. Von Paketen ist mir nichts bekannt. Es gab auch im Verlauf dieses Zeitraums WA- Nachrichten, allerdings war das zu der Zeit wo die Sache mit dem Kind aktuell war. Laut seiner Darstellung geht es hier um einen Zeitraum von März 19- heute. Er ging ja noch bis Oktober bei mir ein und aus. Ich glaube das macht man bei seinem Stalker wohl kaum....

[Sie haben also seit Oktober wirklich nichts mehr von ihm gehört, ihn auch in keiner Weise (auch nicht über Dritte) kontaktiert und dann plötzlich circa 6 Monate später das Anwaltsschreiben im Briefkasten gehabt? Das wäre sehr ungewöhnlich.]
Da war absolut nichts. Wir sind uns leider dieses Jahr an Fasching beim Umzug begegnet. Sein Wagen war direkt vor unserem und da hat er mich sehr eindeutig mit neuem Partner gesehen. Wenn Blicke töten können...
Ich glaube hier spielt Kränkung eine große Rolle.

Was mich noch bei diesem Schreiben irritiert ist der Aufbau.
Es gibt keinen Betreff, lediglich das Aktenzeichen ist angegeben. Man schreibt mir nur, dass mir der Grund weshalb man mich anschreibt ja bekannt sein sollte.
Dann kommt die Sache mit Stalking seit über einem Jahr, den WhatsApp und den Paketen... ausführlich Ich hätte dies sofort zu unterlassen. Bei einem Verstoß wären 8000€ fällig und man würde weitere juristische Schritte einleiten ohne Vorankündigung.
Es ist nichts zu unterschreiben dabei. Man fordert mich zum Abschluss lediglich auf die Kosten von etwas mehr als 700€ zu begleichen.

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