Unterlassungserklärung wegen SMS an Sohn meines Mannes

26. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
coldrain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassungserklärung wegen SMS an Sohn meines Mannes

Der Sohn meines Ehemanns aus erster Ehe verklagt meinen Mann auf Zahlung von Studiengebühren nebst Unterhalt. Soweit ok. Ich habe ihm eine SMS geschrieben, dass ich sein Verhalten nicht verstehen kann und es auch nicht gutheiße. Jetzt kam ein Brief vom Anwalt meines Mannes, in dem der Anwalt des Sohnes von mir eine Unterlassungserklärung fordert und mich zur Zahlung des Anwaltshonorars auffordert. Ist das rechtens? Wie soll ich mich verhalten? Muss ich dies unterschreiben?

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"clear"

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Wenn Du nur Deine Meinung geäußert hattest, ohne die Persönlichkeit des Sohnes anzugreifen, dann hast Du nichts verbrochen.
Was sollst Du unterlassen ? Darf der Sohn Deine Meinungsfreiheit abschneiden ? - Laßt Dir diese von dem Anwalt zuerst erklären.


Wenn Du nichts zu unterlassen hast, dann hat
sich der RA geirrt, also kann er auf seine
Honorar verzichten.



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#3
 Von 
coldrain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin mir nicht darüber bewußt die Persönlichkeit des Sohnes verletzt zu haben. Aber ich habe schon meine Meinung geäußert und dazugeschrieben, dass auch ich keinen Kontakt mehr möchte und dass dies auch für die Kinder aus der Ehe mit meinen Mann gilt. Abgesehen davon besteht ohnenhin seit Jahren überhaupt kein Kontakt zwischen den Halbgeschwistern. Also kann ich das auch nicht verstehen auf was das abzielt. Was soll ich nun tun ? Selbst zum Anwalt gehen, den Anwalt meines Mannes kontaktieren?
Grüße

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"clear"

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