Unterlassungsklage - Führungszeugnis Belegart 0

16. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Equa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassungsklage - Führungszeugnis Belegart 0

Max studiert Medizin und hat während seines Studiums einen Internethandel betrieben. Er hat eine wettbewerbliche Abmahnung erhalten und die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben.

Es wurde ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Unterlassungsansprüche eingeleitet und dem Kläger wurde Recht gegeben. Bei Zuwiderhandeln würde ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungsstrafe von 6 Monaten verhängt.

Ein Zuwiderhandeln ist nicht geschehen.



Wird dies im Führungszeugnis der Belegart 0 aufgeführt?

Könnte dies die Approbation von Max gefährden?



Vielen Dank für alle Antworten.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von Equa):
Wird dies im Führungszeugnis der Belegart 0 aufgeführt?

Nö, da kommen keine zivilrechtlichen Ansprüche rein.



Zitat (von Equa):
Könnte dies die Approbation von Max gefährden?

In der Regel nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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