Unterschied zwischen Gerichtsvollzieher u. Vollstreckungsbeamte?

1. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschied zwischen Gerichtsvollzieher u. Vollstreckungsbeamte?

Hallo,

gibt es da überhaupt ein unterschied?
Wenn man einen Brief vom Vollstreckungsbeamten bekommt, gibt es da Sachen die er mitteilen muss oder Papiere mit dabei sein müssen?

zb Beauftragung, wer Geld möchte? Wieviel?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von giga0000):
Wenn man einen Brief vom Vollstreckungsbeamten bekommt, gibt es da Sachen die er mitteilen muss

Er muss Fakten mitteilen, weiche die Forderung nachprüfbar / zuordenbar machen. Also Gläubiger, Summe, eventuell noch Aktenzeichen des Gläubigers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er muss Fakten mitteilen, weiche die Forderung nachprüfbar / zuordenbar machen. Also Gläubiger, Summe, eventuell noch Aktenzeichen des Gläubigers.



Stand nur das drin,

haben den angerufen, dann hat er den Termin am Freitag vorgeschlagen und kam nicht
https://ibb.co/mFGsn2b




-- Editiert von giga0000 am 01.05.2021 21:01

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von giga0000):
Stand nur das drin,

Da hat man wohl die ganzen vorherigen Aufforderungen / Schreiben nicht mitbekommen.
In solchen Fällen muss er nicht mehr mitteilen als das was dort steht.

Also mal sich dort melden, dann wird er auch Details mitteilen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da hat man wohl die ganzen vorherigen Aufforderungen / Schreiben nicht mitbekommen.
In solchen Fällen muss er nicht mehr mitteilen als das was dort steht.


Hmm, kam nie was

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von giga0000):
Hmm, kam nie was

Dafür kann es diverse Ursachen geben. Deshalb ist jetzt Aufklärung angesagt.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dafür kann es diverse Ursachen geben. Deshalb ist jetzt Aufklärung angesagt.



fängt ja gut an,

Hatte angerufen, wollte am Freitag kommen, kam aber nicht…

Fängt ja super an…

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#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1035 Beiträge, 178x hilfreich)

Er kann dir die Fragen sicher auch am Telefon beantworten ...

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