Unterschlagung*

25. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.04.2019 11:33:10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung*

Guten Tag, folgender Sachverhalt:

Person A mietet einen Gegenstand der ihm logischerweise nicht gehört da gemietet.

Den Gegenstand darf Person B als Familienmitglied benutzen.

Familienmitglied B verkauft diesen Gegenstand und wusste nicht dass dieser gemietet ist.

Wer macht sich hier strafbar, der ursprüngliche Mieter oder das Familienmitglied welches den Gegenstand verkauft hat?

Vorallem wen kann man hier zivilrechlcih haftbar machen (wer muss den Artikel ersetzen)?

Danke für Infos.

-- Editiert von Moderator am 25.03.2019 14:38

-- Thema wurde verschoben am 25.03.2019 14:38

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Familienmitglied B verkauft diesen Gegenstand und wusste nicht dass dieser gemietet ist. B wußte aber, dass der Gegenstand ihm nicht gehört - das dürfte für eine Strafbarkeit völlig ausreichen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12319.04.2019 11:33:10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mit der Anwort kann ich nicht viel anfangen.

Person B wusste nicht dass der Gegenstand gemietet ist!

Person A hat diesen Gegenstand gemietet und ihn Person B zur Benutzung überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Was Muemmel meint Person B weiß ja, daß der. Gegenstand nicht Person B gehört - also darf Person B den Gegenstand schon mal per sé nicht verkaufen. Dies ist strafbar.

Also:

Zitat (von Fragender54321):
Wer macht sich hier strafbar, der ursprüngliche Mieter oder das Familienmitglied welches den Gegenstand verkauft hat?
Das Familienmitglied Person B.

Zitat (von Fragender54321):
Vorallem wen kann man hier zivilrechlcih haftbar machen (wer muss den Artikel ersetzen)?

Person A hat den Gegenstand vom Händler geliehen, also muß auch Person A diesen Gegenstand an den Verleiher zurückgeben (mit dem Verkauf durch Person B hat der Verleiher nichts zu tun, das braucht ihn auch nicht zu interessieren).

Person B muss allerdings der Person A den Gegenstand verschaffen (zurückgeben). Ob Person B das macht, indem er/sie den Gegenstand zurück kauft oder einen neuen, gleichen Gegenstand kauft, ist egal. Nur zurück muß er!

Angenommen, Person B gibt Person A dem Gegenstand nicht zurück und auch kein Geld dafür. Mit "Geld" dafür ist nicht gemeint, den Preis den Person B dafür erzielt hat. Angenommen, der Gegenstand hat einen Wert von 100 € und Person B hat den Gegenstand für 20 € verkauft. Es reicht dann nicht aus, dass Person B der Person A die 20 € gibt, sondern Person B muss Person A 100 Euro geben (vorausgesetzt, der Gegenstand war brandneu. Ansonsten muss der Zeitwert ersetzt werden) .

Der Verleiher, der den Gegenstand zurück haben will, verklagt Person A ZIVILRECHTLICH (der Strafprozess bringt niemandem sein Geld zurück, das muss auf zivilrechtlichem Weg erledigt werden). Er kann auch nur Person A verklagen, weil er mit Person B ja nichts zu tun hat.

Person A wiederum kann dann aber Person B verklagen, denn Person B muss den Gegenstand beschaffen, im Notfall halt kaufen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Also mit der Anwort kann ich nicht viel anfangen. Ach was - wenn Sie mir ein Fahrrad leihen und ich verkaufe das dann, dann finden Sie das legal und okay, wenn es ein von Ihnen gemietetes Rad war: Das glauben Sie doch selber nicht...
Person B wusste nicht dass der Gegenstand gemietet ist! Wie oft wollen Sie das noch wiederholen? Es ändert nichts an der Strafbarkeit.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Fragender54321):
Wer macht sich hier strafbar, der ursprüngliche Mieter oder das Familienmitglied welches den Gegenstand verkauft hat?

Das Familienmitglied welches den Gegenstand verkauft hat, denn es wusste ja genau das der Gegenstand nicht sein Eigentum ist.



Zitat (von Fragender54321):
Vorallem wen kann man hier zivilrechlcih haftbar machen (wer muss den Artikel ersetzen)?

Der Mieter haftet dem Vermieter, das Familienmitglied haftet dem Mieter und dem Käufer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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