Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde die Situation einer Person detalliert schildern, weil die Details wichtig sind.
Die Person kommt aus Syrien und ist nach Deutschland vor mehreren Jahren mit einem Studium-Visum eingereist.
Als Person A sich für das Visum beworben hat, war unter 20 Jahre alt.
Alles war richtig und die Sache ist gut gelaufen und das Visum wurde dieser Person erteilt.
Alle Unterlagen für das Visum waren FAST echten richtigen Unterlagen.
Die Frage hier geht um eine dieser Unterlagen.
A hatte die A1- und A2- Zertifikate von einem syrischen Institute bekommen und hat wirklich diese Kurse und dazugehörigen Prüfungen bestanden.
Beide A1 und A2 Zertifikate wurden gestempelt und von dem Direktor des Institutes unterschreiben.
Das Ding ist, der Kursleiter in Syrien hat das A1 Zertifikat untergeschrieben, aber A2 Zertifikat nicht.
Der Kursleiter war dann nie erreichbar.
So hat diese Person die Unterschrieft des Kursleiters nachgemacht.
Diese 2 Unterlagen wurden der Botschaft vorgelegt.
So war das A1-Zertifikat ganz richtig, aber A2-Zertifikat denke ich nicht.
Das ist wie gesagt, vor Jahren passiert und die Person war dann unter 20.
Ob dieses A2-Zertifikat noch bei anderer Behörde vorgelegt wurde, liegt nicht in Erinnerung.
Jedes Zertifikat von diesen war eine Voraussetzung zu dem höheren nachfolgenden Kurs.
A2-Zertifikat war eine Voraussetzung für B1 Kurs, den in Syrien gemacht wurde.
B1 war eine Voraussetzung für B2-Kurs
Für die Teilnahme an DSH-Kurs und Prüfung war nur B2-Zertifikat eine Voraussetzung.
Beim ersten Kurs in Deutschland "B2-Kurs" hat die Person A, alle Zertifikate von Syrien bei dem deutschen Institute vorgezeigt, um Platz im B2 Kurs in Deutschland zu bekommen.
Wahrscheinlich wegen des letzten Zertifikats "B1-Zertifikat", das ganz richtig ist, wurde der Person den Kursplatz B2 genehmigt.
Danach hat Person A das DSH Zertifikat bekommen.
Nach ca. 1 Jahr nach der Einreise und Monaten nach der Einschreibung an der Uni setzt die Person das Studium fort.
Die Fragen wären :
könnte dieses A2 Zertifikat denn einen negativen rückwirkenden Einfluss auf B1, B2 - und allen darauffolgenden höheren Sprachlichen Zertifikate haben und alle diese ungültig machen ?
Liegt hier ein Betrug wegen Erschleichung bei der Registerierung für B1-Kurs in Syrien wegen der Urkundenfälschung Oder ist das kein Betrug, weil die Person A den Kurs A2 wirklich gemacht und bestanden hat ?
Dass A2-Zeugnis verfälscht ist, bedeutet, dass B1 Kurs und Zertifikat ungültig sind ?
Liegt hier ein Betrug für den ersten Kurs in Deutschland B2-Kurs? oder hier war die Regesteriering ganz richtig, weil die Person besetzte davor sowieso anderen höheren Zertifikate, unabhängig von der Echtheit des A2-Zertifikats und unabhängig von welchem Zertifikat, von dem eine Kopie genommen wurde ?
Oder werden B1-, B2, und DSH Zertifikate nicht zurückgenommen, weil die Person A2-Kurs wirklich bestanden hat und die A2 erforderliche Kentnisse sowieso wirklich hatte, unabhängig von der Unterschrift Fälschung beim A2-Zertifikat ?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen.
-- Editiert von Om.abd am 18.03.2021 18:29
Unterschrift Fälschung und Wirkung auf höheren sprachlichen Zertifikaten
18. März 2021
Thema abonnieren
Frage vom 18. März 2021 | 16:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschrift Fälschung und Wirkung auf höheren sprachlichen Zertifikaten
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#1
Antwort vom 19. März 2021 | 13:31
Von
Status: Bachelor (3512 Beiträge, 557x hilfreich)
Unis und Fachhochschulen verlangen doch in der Regel C1? Und Prüfungen bei Telc, testDaf usw.
Und selbige müssen in D nachgeholt werden, außer sie stammen von einem Goetheinstitut im Ausland.
Zeugnisse aus den Heimatländern müssen als beglaubigte Kopien an uni-assist in Berlin geschickt werden und diese übersetzten sie.
Studiert die von ihnen gen. Person wirklich in Deutschland?
#2
Antwort vom 19. März 2021 | 16:04
Von
Status: Unbeschreiblich (31979 Beiträge, 5629x hilfreich)
Das Thema wurde schon beantwortet.ZitatDie Fragen wären : :
https://www.123recht.de/forum/auslaenderrecht/Sorgen-um-Einbuergerung-__f585057.html
Das trifft nicht nur auf die mögliche Einbürgerung, sondern auch auf die Sprachzertifikate zu.
Ich meine, die Angst ist unbegründet.
Aller Wahrscheinlichkeit nach NICHT.Zitatkönnte dieses A2 Zertifikat denn einen negativen rückwirkenden Einfluss auf B1, B2 - und allen darauffolgenden höheren Sprachlichen Zertifikate haben und alle diese ungültig machen ? :
Das ist aller Wahrscheinlichkeit nach NICHT so.ZitatDass A2-Zeugnis verfälscht ist, bedeutet, dass B1 Kurs und Zertifikat ungültig sind ? :
Aller Wahrscheinlichkeit nach NICHT.ZitatLiegt hier ein Betrug für den ersten Kurs in Deutschland B2-Kurs? :
Aller Wahrscheinlichkeit nach fragt niemand nach einem A-2-Zertifikat, wenn die höherwertigen Nachweise vorliegen und die Person studiert und deutsch sehr gut versteht/spricht/schreibt.Zitatweil die Person A2-Kurs wirklich bestanden hat und die A2 erforderliche Kentnisse sowieso wirklich hatte, :
Wunderbar.ZitatDanach hat Person A das DSH Zertifikat bekommen. :
Die Frage ist eher:
WER würde ALLE Sprachzertifikate dieser Person sehen wollen?
Mir fällt fast kein Grund ein.
Es sei denn, irgendjemand hat jetzt noch Zweifel an der berechtigten Erteilung eines Visums zum Studium in D.
Und jetzt?
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