Mal eine ganz weit hergeholte Frage:
Was sagt das Recht eigentlich zum thema Unterschrift?
Muss man mit seinem Namen unterschreiben oder kann man auch irged ein Zeichen verwenden oder sogar einen Phantasienamen?
Ein Kollege hat mir neulich erzählt, dass er alle Verträge grundsätzlich mit "Doktor Collossus" unterzeichnet.
(Ich muss wohl nicht erwähnen, dass er weder Doktor ist noch Collossus heisst ;-))
Unterschrift
19. Juli 2006
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Frage vom 19. Juli 2006 | 04:07
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschrift
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#1
Antwort vom 19. Juli 2006 | 08:42
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Eine rechtsverbindliche Unterschrift besteht aus den Vornamen und dem Nachname.
Wenn man den Vertrag mit einem nicht existierenden Namen unterschreibt, ist der Vertrag nichtig (wäre z.B. bei Haustürgeschäften mal eine Möglichkeit, damit die Drückerkolonne Probleme bekommt).
Vor Ämtern, Behörden usw. wäre das natürlich Unterschriftsfälschung und dann käme evtl. Mißbrauch von Titeln dazu.
Frage ihn doch mal, ob er seinen Arbeitsvertrag/Mietvertrag auch so unterschrieben hat, ich vermute mal, eher nicht.
Und jetzt?
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