Hallo zusammen,
es wurde eine neue Küche gekauft und man trennt sich von seiner Partnerin und kündigt die gemeinsame Wohnung in der die besagte Küche steht.
Die Küche wird zum Auszug an den Nachmieter verkauft.
Bezahlt wurde Diese über ein gemeinsames Familienkonto, welches auf den Namen von Person A läuft, und Person A und B monatlich Geld einzahlen. Also jeder zahlte anteilig die Hälfte.
Der Kaufvertrag im Küchenstudio wurde aber nur durch Person A unterschrieben.
Jetzt sagt Person A, dass Person A allein die Küche gehören würde, da Person A allein den Kaufvertrag unterschrieben hatte, und möchte den Erlös nicht fair 50:50 teilen.
Hat Person A Recht und Person B kann nichts tun, oder reicht der Nachweis über Kontoauszüge, dass Person B die Küche anteilig gehört?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Unterschrift auf Kaufvertrag regelt Besitzverhältnisse?
20. September 2022
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Frage vom 20. September 2022 | 13:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschrift auf Kaufvertrag regelt Besitzverhältnisse?
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#1
Antwort vom 20. September 2022 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32001 Beiträge, 5631x hilfreich)
Nein. Besitzer und Eigentümer der Küche ist nun der Nachmieter. Der hat mit dem Kaufvertrag von damals im Küchenstudio nichts zu tun.ZitatUnterschrift auf Kaufvertrag regelt Besitzverhältnisse? :
Da wird man wohl noch länger mit A diskutieren müssen, damit der Erlös fair geteilt wird.ZitatJetzt sagt Person A, :
Offenbar reicht das A nicht. Mit den Kontoauszügen kann B nur nachweisen, dass X € eingezahlt wurden.Zitatoder reicht der Nachweis über Kontoauszüge, dass Person B die Küche anteilig gehört? :
Und jetzt?
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