Hallo zusammen,
jemand unterschreibt als Sorgeberechtigter eine Schulanmeldung für die weiterführende Schule.
Eine Woche vor Fristende erklärt er gegenüber der Schule, er zöge seine Unterschrift zurück.
Geht sowas überhaupt?
Der andere Sorgeberechtigte erfährt von dieser Ankündigung durch die Schule, nicht vom anderen Elternteil.
Unterschrift zurückziehen?!
6. März 2015
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Frage vom 6. März 2015 | 15:06
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 52x hilfreich)
Unterschrift zurückziehen?!
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#1
Antwort vom 6. März 2015 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120140 Beiträge, 39835x hilfreich)
Sofern es kein Rücktrittsrecht gibt, kann man die Unterschrift nicht einfach "mal so" zurückziehen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
#2
Antwort vom 9. März 2015 | 11:58
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Eine Unterschrift kann man sowieso nicht zurückziehen, man kann allenfalls, wenn die vertraglichen oder gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Willenserklärung widerrufen oder anfechten oder einen Vertrag kündigen.
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