Unwissentlich Termin zur Güterverhandlung verpasst

8. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
lkirschner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Unwissentlich Termin zur Güterverhandlung verpasst

Nach fasst 3 Wöchiger abwesenheit, fand ich abends am 7.06.13 gegen 20 Uhr einen Brief des Amtsgerichtes im Briefkasten. In diesem wurde ich zum 06.06.13 15 Uhr zur Güteverhandlung vorgeladen, persönliches Erscheinen wurde angeordnet.
Als ich das las, wurde mir vor Schreck heiss und kalt.

Zugestellt wurde mir der Brief am 24.05.13, also 13 Kalendertage vor dem Termin. Da ich seit den 22.05.13 nicht mehr zu Hause war, und ich auch niemanden habe, der wärend meiner Abwesenheit den Briefkasten leert und meine Post liest, hatte ich also keine Kenntniss von diesem Termin. Sind 2 Wochen vorlaufzeit nicht doch ein bischen wenig?

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Kann ich noch irgend etwas tun um den Prozess nicht von vornherein verloren zu haben?

Um hilfreiche Antworten, wäre ich sehr dankbar.
Danke im Vorraus.

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"Wenn du denkst es geht nicht schlimmer, ein Bürokrat findet immer einen Weg."

-- Editiert lkirschner am 08.06.2013 10:48

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Amtsgericht anschreiben, Nachweis über den 3wöchigen Urlaub vorlegen (Flugticket o.ä.) und um Neuansetzung ersuchen würde ich sagen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120153 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Sind 2 Wochen vorlaufzeit nicht doch ein bischen wenig?

Eine Frist muss angemessen sein.
Das ist sie nach herrschender Meinung wenn sie ohne hinzutreten besonderer Umstände 14 Tage beträgt.
Hier war die Frist also angemessen.



Bei Ortsabwesenheit hat man dafür Sorge zu tragen das einen wichtige Mitteilungen fristgerecht erreichen/zur Kenntnis gelangen. Insbsondere wenn einem bewusst ist, das einen rechtserhebliche Mitteilungen in dieser Zeit zugehen können
Anderenfalls hat man die Folgen wie z.B. abgelaufene Fristen selbst zu tragen.


Wie mepeisen schon sagte, wäre hier die Möglichkeit mit entsprechenden Nachweisen die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen.
Ob diese Erfolg hat sei mal dahin gestellt, versuchen sollte man es auf jeden Fall.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat:
Sind 2 Wochen vorlaufzeit nicht doch ein bischen wenig?


[URL=http://dejure.org/gesetze/ZPO/217.html]§ 217 ZPO , Ladungsfrist[/URL]

Beim Amtsgerichtsprozess hätten also sogar drei Tage gereicht.

Zitat:
Ob diese Erfolg hat sei mal dahin gestellt


Normalerweise ist Urlaubsabwesenheit (der TE war ja nicht monatelang unerreichbar) als Wiedereinsetzungsgrund ausreichend.







-- Editiert Andarta am 09.06.2013 08:26

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lkirschner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke an alle, die geantwortet haben.
Ich hoffe, es lässt sich noch was regeln.

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"Wenn du denkst es geht nicht schlimmer, ein Bürokrat findet immer einen Weg."

1x Hilfreiche Antwort

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