Unwissentliche Schenkung Haus

4. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Xavine1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Unwissentliche Schenkung Haus

Hallo Miteinander,
Heute wende ich mich mit einem besonderen Problem an die Community. Leider weiß ich nicht so genau in welches Forum ich diese Frage stellen soll. Folgender Sachverhalt liegt vor.
Die Eltern meiner Schwiegertochter haben 2004 ein Haus in Frankreich gekauft. Dieses wurde über ein Darlehen finanziert und eine Grundschuld eingetragen. Als Haupteigentümer haben sie ohne Wissen meiner Schwiegertochter diese als Haupteigentümerin eingetragen. Sie haben sozusagen eine Schenkung zu Gunsten meiner Schwiegertochter vorgenommen. Diese war zu diesem Zeitpunkt minderjährig (16 Jahre alt). Von dieser Schenkung hat meine Schwiegertochter erst vor 2 Monaten erfahren und ist eigentlich nicht mit dieser Schenkung einverstanden. Laut ihren Eltern ist eine solche Schenkung inklusive Eintragung ins Grundbuchamt in Frankreich ganz einfach durch Vorlage der Geburtsurkunde möglich. Bislang hat sie noch nie irgendetwas unterschrieben. Nun wollen ihre Eltern das Darlehen umschulden und erhöhen um das Dach sanieren zu lassen. Hierfür soll meine Schwiegertochter einen Kreditvertrag und eine Grundschuldeintragung beim Notar in Frankreich unterschreiben. Im Raum steht eine Darlehenssumme von 160.000,-€. Dies wird meine Schwiegertochter jedoch nicht tun. Nun erheben sich zwei Fragen: 1.) ist die ursprüngliche Schenkung gültig auch wenn meine Schwiegertochter damals minderjährig war und sie bis vor kurzem keinerlei Ahnung von der Schenkung hatte? Und 2.) wenn dem so ist kann meine Schwiegertochter die Schenkung rückgängig machen und ihren Eltern das Haus wieder zurückschenken? Was muss dann hier unternommen werden? Kann das auch in Deutschland bei einem Notar erfolgen. Der Notar in Frankreich meinte nämlich, er könnte ihr den Vertrag den sie nun unterschreiben sollte nicht ins Deutsche übersetzen. Somit würde sie ein Dokument ohne Kenntnis des Inhalts unterschreiben.
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe.


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"Tausend Dank

Xavine"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das hat nichts mit deutschem Recht zu tun. In französischem Forum nachfragen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

in diesem Fall ist das Recht in Europa so ziemlich gleich.

Tenor: Minderjährige können nur einen allein rechtlichen Vorteil erlangen.

D. H., die Schenkung an sich ist wirksam, die damit quasi mitverschenkten Darlhensverpflichtungen sind nichtig. Das wäre auch dann so, wenn die Immobilie 1 Mio. Wert und nur noch 10.000 Euro Schulden da wären.

Ihre Schwiegertochter ist als Minderjährige Eigentümerin geworden. Die Schulden konnten die Eltern nicht verschenken. Die Schulden gehören nach wie vor den Eltern.

Erst wenn Ihre Schwiegertochter jetzt - nach Eintritt der Volljährigkeit etwas unterschreibt - könnte Sie auch die Schulden am Hintern haben.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xavine1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Aber sie will das Haus gar nicht. Kann sie die Schenkung nachträglich rückgängig machen, bzw. es ihren Eltern zurück schenken. Auch gegen deren Willen? Und wenn ja, wie muss sie diese Angelegenheit dann abwickeln?

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"Tausend Dank

Xavine"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

sicher wird sie auch zurückschenken können, wird dann aber eine schön teure Angelegenheit. In Frankreich gibt es seit wenigen Jahren erhebliche Steuern für sowas!

Wenn sie schenkt wird der Wert des Hauses durch einen Gutachter ermittelt, auf diesen Wert fallen dann die Steuern an. Die höhe der Steuern richtet sich nach der Zeit des Eigentumes. Nach Jahren würden keine Steuern anfallen, sollte das Eigentum kürtzer in Besitz sein, wird nach Anzahl der Jahre gequotelt.
Jahre müssten also die Steuerbeträge ermittelt werden, wird dann nicht ganz günstig...
Für

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Tenor: Minderjährige können nur einen allein rechtlichen Vorteil erlangen. <hr size=1 noshade>

Das ist zumindest nach deutschem Recht halbwegs richtig. Ganz richtig ist: Für Angelegenheiten, die für den Minderjährigen ausschließlich rechtliche Vorteile bringen, ist die Zustimmung der Eltern nicht erforderlich.

quote:<hr size=1 noshade>D. H., die Schenkung an sich ist wirksam, die damit quasi mitverschenkten Darlhensverpflichtungen sind nichtig. Das wäre auch dann so, wenn die Immobilie 1 Mio. Wert und nur noch 10.000 Euro Schulden da wären.
Ihre Schwiegertochter ist als Minderjährige Eigentümerin geworden. Die Schulden konnten die Eltern nicht verschenken. Die Schulden gehören nach wie vor den Eltern. <hr size=1 noshade>

Innovative Interpretation, zu der ich mal besser nichts sage.
Im Prinzip ist es aber auch egal, da die Schulden ja als Grundschuld auf die Immobilie eingetragen sind.
D.h. es ist völlig egal wem die Schulden "gehören". Falls sie nicht zurückgezahlt werden, kommt die Immobilie in die Zwangsversteigerung.

Aber der einzig richtige Rat wurde schon von wirdwerden gegeben:
quote:<hr size=1 noshade>Das hat nichts mit deutschem Recht zu tun. In französischem Forum nachfragen.
<hr size=1 noshade>

Bei Immobiliengeschäften gilt das Recht des Landes in dem sich die Immobilie befindet.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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