Unzuverlässigem Anwalt kündigen?

6. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tobias234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unzuverlässigem Anwalt kündigen?

Hallo zusammen,

ich habe im September 2014 einen Anwalt damit beauftragt zu klären wie die Aufteilung des Unterhalts seitens meiner Eltern ist. Dieser besagte Anwalt ist jedoch absolut unzuverlässig, hat Reaktionszeiten von 3 Wochen und ruft, selbst wenn man es der Sekretärin 2 mal sagt, nicht zurück.
Aktuell habe ich seit Mitte Januar nichts mehr von ihm gehört, obwohl mein letztes Schreiben klare Fragen enthielt.
Auch hat mein Vater 3 Tage nachdem er vom Anwalt seine Berechnung der Unterhaltsverteilung erhielt Widerspruch dagegen eingelegt, da sie laut ihm klare Fehler enthielt (ebenfalls Mitte Januar). Hiervon bin ich jedoch bisher nicht informiert worden, theoretisch müsste ich aktuell davon ausgehen, dass mein Vater sich weigert den Unterhalt zu zahlen.
Habe ich eine Möglichkeit problemlos sein Mandat zu kündigen, da er bisher keine Leistung erbracht hat? Immerhin muss ich nun seit einem halben Jahr mit weniger Unterhalt auskommen. Im Restaurant kann ich auch gehen ohne zu bezahlen, wenn das Essen zu spät kommt.

Viele Grüße und danke vorab
Tobias

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Nun, vermutlich hat man den Anwalt nicht exklusiv für sich gebucht, so das er sich auch um andere Klienten kümmern muss.

Kündigen kann man ihm das Mandat, nur wird man um die Bezahlung des Mandats nicht herumkommen, da der Anwalt ja schon tätig war.



Der nächste Anwalt wird dann auch wieder entsprechende Vergütung verlangen.
Bei dem kann man sich dann von Anfang an einen Exklusiv-Expressstatus sichern, in dem man für deise Leistung eine Vergütung deutlich oberhalb des RVG vereinbart.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)



Was soll der Anwalt denn jetzt noch tun? Der hat Geld gefordert, das war es dann. Wenn der Vater jetzt nicht zahlt, was ja offensichtlich der Fall ist, und Sie aber mehr Geld haben möchten, was offensichtlich auch der Fall ist, müssen Sie nunmal klagen. Dazu erteilen Sie dem Anwalt eine Prozessvollmacht und beauftragen ihn mit der Klage. Außerdem müssen Sie dann die Gerichtskosten vorstrecken und dem Anwalt ein die für eine gerichtliche Vertretung notwendige Vergütung (mindestens RVG) in Aussicht stellen. Haben Sie das getan?
Wenn SIe das noch nicht getan haben, wäre es jetzt an der Zeit. Wenn Sie das getan haben, sollten Sie nachforschen, warum noch kein Schriftsatz zum Gericht gegangen ist.

Problem an der ganzen Sache:
Könnte natürlich auch sein, dass der Anwalt des Vaters richtig liegt und Sie keinen höheren Anspruch haben bzw. den bei der Mutter geltend machen müssen. Das würde sich aber erst vor Gericht entscheiden. Bis dahin kann man meiner Meinung nach auch nicht mit Gewissheit sagen, dass Sie "zu wenig" bekommen. So gesehen entsteht Ihnen auch durch die Verzögerung nicht unbedingt ein Schaden. Sowieso laufen die Ansprüche gegen den Vater dann ja auf.
Sollten Sie tatsächlich evident zu wenig bekommen und es nicht zum Leben reichen, können Sie das dem zuständigen Bafög-Amt mitteilen und erhalten dann einen Vorschuss. Die kümmern sich dann um die Sache oder warten den Prozess ab. Sollten Sie bisher noch keinen Bafög-Antrag gestellt haben, sieht es mit der Geltendmachung von Unterhalt sowieso schlecht aus. In aller Regel kann der Unterhaltspflichtige das verlangen.

Offenbar ist es jetzt gerade mal circa 6 Wochen her, dass das letze mal ein Schriftsatz an den Vater rausgegangen ist. Womöglich hat der Anwalt danach auch noch einen rausgeschickt. Er muss Sie keineswegs über jeden solcher (rechtlich unerheblichen) Einzelschritte informieren, sondern sich nur um Ihre Ansprüche kümmern. Wenn Sie eine so exklusive Behandlung wollen, müssen Sie sich in der Tat an den Ratschlag von Harry halten.
6 Wochen sind einfach überhaupt nichts. Selbst wenn er damals direkt den Antrag bei Gericht eingereicht hätte, hätten SIe bis heute vom Gericht nichts gehört. So ein Unterhaltsprozess, bei dem es offenbar um Feinheiten wie die Quotelung geht, kann nunmal gut und gerne 1 Jahr dauern.

Aber wenn Sie unbedingt da weg wollen, können Sie selbstverständlich das Mandat kündigen. Solange Sie keiner Behörde gegenüber etwas anderes versprochen haben, sind Sie keineswegs an die Betreibung des Verfahrens gebunden und können sowieso den Anwalt frei wählen. Allerdings müssen Sie den Anwalt dann genau so bezahlen, als wenn der Vater jetzt die Zahlungen aufgenommen hätte.
Für den Fall, dass Sie bisher Beratungshilfe vom Staat erhalten haben, gibt es die natürlich nicht nochmal.

1x Hilfreiche Antwort

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