Hallo Kollegen,
wollte wissen, ob man über das Datum, Gericht und Tat das Aktenzeichen und/oder das Urteil vom Fall? Ich kenne das Geburtsdatum und den Namen des Täters, da er ein Person öffentlichen Lebens ist und das Urteil von mehreren Zeitungen genannt wurde.
Könnte man auch nachfragen, ob es jemals ein Wiederaufnahmeverfahren beim Aktenzeichen gab?
Mit freundlichen Grüßen
Urteilsauskunft von Gerichten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zitatund das Urteil von mehreren Zeitungen genannt wurde. :
na dann wird diese Frage
Zitat:Könnte man auch nachfragen, ob es jemals ein Wiederaufnahmeverfahren beim Aktenzeichen gab?
vielleicht auch noch durch Presseberichte beantwortet
Nein, es sind keine Berichte darüber da, dass der Herr ein Wiederaufnahmeverfahren gehabt hat. Die Person behauptet zwar er hätte es, will aber das angebliche Wiederaufnahmeverfahren oder Urteil nicht veröffentlichen.
Zwar hat er ebenfalls angedroht Wikipedia zu verklagen, mehrmals, hat es nie durchgezogen, sondern nur später behauptet, man könne Wikipedia nicht verklagen (Sitz irgendwo in den US, obwohl Wikimedia eV in Berlin ist und laut dejure sehr wohl klagen gegen WP)
Würde gerne ihn der Lüge überführen.
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Den Herrn, der eine Person des öffentlichen Lebens ist?ZitatWürde gerne ihn der Lüge überführen. :
Da solltest du dir versierte juristische Hilfe suchen, denn allein wirst du auf ganzer Linie versagen und kannst uU den *Rückstoß* nicht verkraften.
ganz allgemein: Lügen ist erlaubt.
ZitatDen Herrn, der eine Person des öffentlichen Lebens ist? :
Da solltest du dir versierte juristische Hilfe suchen, denn allein wirst du auf ganzer Linie versagen und kannst uU den *Rückstoß* nicht verkraften.
ganz allgemein: Lügen ist erlaubt.
Habe ich gesagt, dass Lügen verboten sei? Wollte nur verifizieren, ob die Aussage wahr oder falsch ist.
Da er die beiden strafrechtlichen Verfolgungen nicht leugnet sondern zugibt, kann ich wohl davon ausgehen, dass die beiden Zeitungsartikel wahr sind. Es würde nur davon gehen, ob es ein Wiederaufnahmeverfahren gab.
Verfahren, die abgeschlossen sind, sind im Bundeszentralregister gespeichert. Dort kann man auch als dritte unbeteiligte Person Auskünfte erhalten, sofern dadurch nicht gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen wird, welches auch einem prominenten Mitbürger zusteht.
wirdwerden
ZitatVerfahren, die abgeschlossen sind, sind im Bundeszentralregister gespeichert. Dort kann man auch als dritte unbeteiligte Person Auskünfte erhalten, sofern dadurch nicht gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen wird, welches auch einem prominenten Mitbürger zusteht. :
Welche Kriterien muss man haben, damit man von einem dritten den Auszug aus dem Zentralregister bekommt?
Also Urteile stammen aus 2012 und 2017.
Wie unbestimmte Rechtsbegriffe auszufüllen sind, das ist eine Einzelfallentscheidung. Geh einfach mal davon aus, dass die Persönlichkeitsinteresse des Betroffenen in der Regel wesentlich höher bewertet wird als das Interesse Externer. Und ein "er hat gesagt," das reicht mit Sicherheit nicht aus.
wirdwerden
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