Urteilsauskunft von Gerichten

6. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 17x hilfreich)
Urteilsauskunft von Gerichten

Hallo Kollegen,

wollte wissen, ob man über das Datum, Gericht und Tat das Aktenzeichen und/oder das Urteil vom Fall? Ich kenne das Geburtsdatum und den Namen des Täters, da er ein Person öffentlichen Lebens ist und das Urteil von mehreren Zeitungen genannt wurde.

Könnte man auch nachfragen, ob es jemals ein Wiederaufnahmeverfahren beim Aktenzeichen gab?

Mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6057 Beiträge, 1318x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
und das Urteil von mehreren Zeitungen genannt wurde.


na dann wird diese Frage

Zitat:
Könnte man auch nachfragen, ob es jemals ein Wiederaufnahmeverfahren beim Aktenzeichen gab?


vielleicht auch noch durch Presseberichte beantwortet

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 17x hilfreich)

Nein, es sind keine Berichte darüber da, dass der Herr ein Wiederaufnahmeverfahren gehabt hat. Die Person behauptet zwar er hätte es, will aber das angebliche Wiederaufnahmeverfahren oder Urteil nicht veröffentlichen.

Zwar hat er ebenfalls angedroht Wikipedia zu verklagen, mehrmals, hat es nie durchgezogen, sondern nur später behauptet, man könne Wikipedia nicht verklagen (Sitz irgendwo in den US, obwohl Wikimedia eV in Berlin ist und laut dejure sehr wohl klagen gegen WP)

Würde gerne ihn der Lüge überführen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29663 Beiträge, 5340x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Würde gerne ihn der Lüge überführen.
Den Herrn, der eine Person des öffentlichen Lebens ist?
Da solltest du dir versierte juristische Hilfe suchen, denn allein wirst du auf ganzer Linie versagen und kannst uU den *Rückstoß* nicht verkraften.

ganz allgemein: Lügen ist erlaubt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Den Herrn, der eine Person des öffentlichen Lebens ist?
Da solltest du dir versierte juristische Hilfe suchen, denn allein wirst du auf ganzer Linie versagen und kannst uU den *Rückstoß* nicht verkraften.

ganz allgemein: Lügen ist erlaubt.


Habe ich gesagt, dass Lügen verboten sei? Wollte nur verifizieren, ob die Aussage wahr oder falsch ist.

Da er die beiden strafrechtlichen Verfolgungen nicht leugnet sondern zugibt, kann ich wohl davon ausgehen, dass die beiden Zeitungsartikel wahr sind. Es würde nur davon gehen, ob es ein Wiederaufnahmeverfahren gab.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37195 Beiträge, 13736x hilfreich)

Verfahren, die abgeschlossen sind, sind im Bundeszentralregister gespeichert. Dort kann man auch als dritte unbeteiligte Person Auskünfte erhalten, sofern dadurch nicht gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen wird, welches auch einem prominenten Mitbürger zusteht.

wirdwerden

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#6
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Verfahren, die abgeschlossen sind, sind im Bundeszentralregister gespeichert. Dort kann man auch als dritte unbeteiligte Person Auskünfte erhalten, sofern dadurch nicht gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen wird, welches auch einem prominenten Mitbürger zusteht.


Welche Kriterien muss man haben, damit man von einem dritten den Auszug aus dem Zentralregister bekommt?

Also Urteile stammen aus 2012 und 2017.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37195 Beiträge, 13736x hilfreich)

Wie unbestimmte Rechtsbegriffe auszufüllen sind, das ist eine Einzelfallentscheidung. Geh einfach mal davon aus, dass die Persönlichkeitsinteresse des Betroffenen in der Regel wesentlich höher bewertet wird als das Interesse Externer. Und ein "er hat gesagt," das reicht mit Sicherheit nicht aus.

wirdwerden

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