Guten Tag,
Ich habe ein Problem mit der VGF und der Deutschen Bahn.
Seid einiger Zeit erhalte ich immer wieder Post und bekomme Mahnungen von diesen zweit Verkehrsgesellschaften.
Ich habe angeblich mit der Bahn/S-Bahn gefahren und hatte kein gültiges dabei.
Doch das stimmt nicht, denn ich fahre schon seid 3 Jahren nur noch mit dem Auto und dies kann jeder aus meiner Familie bestätigen. Also ist da jemand, der sich als ich ausgibt.
Das Problem ist, ich wüsste nicht wer das sein könnte.
So, nun bin ich mit dem Brief zu den Persönlich hingefahren und wollte den Zettel sehen, die der unbeannte einige male unterschrieben hat, da mir vielleicht was auffallen könnte. Doch der Herr sagte nur " Nö, das haben wir nicht mehr ".
Danach hat er noch gesagt, das ich genauer aufpassen soll und das ich beim nächsten mal nicht so leicht davon komme. Bitte was?... sagte ich zu ihm. Ich kann ja wohl schlecht auf der Arbeit sein und nebenher noch mit der Bahn herumfahren.
Was meint Ihr? Falls mal ein Inkasso schreiben auf mich zukommt.. wie soll ich vorgehen?
Habe nämlich schon 3 Briefe erhalten und keinen bezahlt, da ich es einfach nicht bin der ständig schwarz mit der Bahn fährt.
Danke euch im vorraus.
VGF & DB
1. Februar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 1. Februar 2008 | 12:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
VGF & DB
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Februar 2008 | 14:16
Von
Status: Lehrling (1119 Beiträge, 251x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 1. Februar 2008 | 15:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Also kann ich das so verstehen das ich überhaupt nichts zahlen muss, da ja die Unterschrift sowieso nicht identisch ist?
Danke auch für die schnelle Antwort.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Februar 2008 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Du musst nichts zahlen.
Dennoch würde ich der Ordnung halber auf so einen Brief antworten und dem Absender mitteilen, dass Du es nicht gewesen bist.
Es wäre auch für Dich nicht besonders toll, wenn es ansonsten erst zu einem Gerichtsverfahren kommt, in dem das dann geklärt wird.
Und jetzt?
Schon
268.142
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
30 Antworten
-
3 Antworten
-
23 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten