Salut,
angenommen man zahlt im Ausland eine Verkehrsbusse mit der Kreditkarte. Kurz danach stellt man aber fest, dass diese Busse ungerechtfertigt war, und die Zahlung hauptsaechlich durch inkorrektes Vorgehen der Polizei, Einschuechterung etc. erreicht wurde (z.B. Nichtabnahme Radkralle bis zur Zahlung).
Ist es dann moeglich rasch mit der kartenherausgebenden Bank (oder direkt mit der Kartengesellschaft) Kontakt aufzunehmen und den Transfer des Bussgeldes zu verhindern?
Spielen die dann mit?
hat jemand evtl. schon hiermit Erfolg gehabt?
VISA/Mastercard: Transaktion (Abbuchung) sperren, bevor sie ausgefuehrt wird?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Am besten ist sofort VISA zu informieren. Schildern Sie den Vorgang schnellstmöglich(am besten per Fax).
Sie können die Überweisung zwar nicht einfach rückgängig machen, doch wird bei begründeter Beanstandung das Geld von VISA zurückgebucht.
Ich hatte auch schon einen ähnlich gelagerten Fall, war kein Problem.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
--- editiert vom Admin
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wo der volker7 recht hat, hat er recht!
Habe die Ordnungswidrigkeit glatt überlesen.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Das geht auf keinen Fall. Das wäre das Gleiche als wenn du Geld bei deiner Bank abhebst, dir davon z.B. ein Auto kaufst und anschließend wieder zu deiner Bank gehst und den Betrag zurückverlangst, weil das Auto Mängel hat. Die Zahlung wurde von dir veranlasst und deshalb wird sie auch deinem Kreditkartenkonto belastet. Was das dieser Zahlung zugrundliegende Geschäft angeht ist ausschießlich Sache zwischen dir und dem Vertragspartner (also der Polizei). Die Kartengesellschaft wird nur tätig wenn z.B. mit deiner gestohlenen Karte Verfügungen vorgenommen wurden oder ein Händler eine Zahlung doppelt ausgeführt hat.
?
darf man nicht auch wie beim Bankkonto binnen sechs Wochen ohne Annahme von Gründen Buchungen von Kreditkarten, die nicht per Geheimzahl getätigt worden sind, rückgängig machen?
Dann müsste der Vertragspartner das Geld per Rechnung fordern, und falls vollumfänglich nach meinem Kenntnisstand berechtigt, auch zusätzlich die Kosten für die Ruckbüchung der Transaktion tragen.
--- editiert vom Admin
Dit stimmt jenau!!
Bei der Krdeitkarte ist es schon möglich, einen Betrag stoppen zu lassen, deshalb mein erstes Posting.
Fall: Ich habe einen Leihwagen bezahlt, mußte dann feststellen, dass der Betrag der gebucht wurde für eine Leistzung war, welche ich nicht in Anspruch genommen habe. Der Rechnungsinhalt lautete auch anders.
Daraufhin habe ich VISA die Rechnung zukommen lassen und darum gebeten, diesen Betrag nicht buchen zu lassen, da unkorrekt.
VISA hat den Vorgang intern geprüft und mein Konto wieder rückbelastet, so dass der Betrag nicht angewiesen wurde.
Zeigt, dass es im berechtigten Falle möglich ist.
Aber wie Volker7 schreibt, es ist kein Girokonto und ersetzt Bargelb, so dass sich der Akzeptierende darauf verlassen muß, dass er sein Geld auch bekommt. Somit kann hier natürlich nicht willkürlich rückgebucht werden wie bei einem Bankeinzug.
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Die Abbuchung der Kreditkartenabrechnung vom Bankkonto ist natürlich auch eine Lastschrift, die ohne Begründung innerhalb von 6 Wochen zurückgebucht werden kann.
Da im genannten Fall die Abbuchung aber gerechtfertigt war, sind die durch eine willkürliche Rückbuchung entstehenden Kosten voll dem Kunden anzulasten. Die anschließenden Mahnkosten und weitere Kosten zum Eintreiben des Geldes muss er natürlich auch zahlen.
Eine Rückbuchung durch die Kreditkartenorganisation ist nur dann möglich, wenn etwas abgebucht wurde, für das man nicht unterschrieben hat. Das gilt im Fall von andrew_vd aber nicht.
--- editiert vom Admin
Hmm OK also wenn ich mit meiner normalen Unterschrift die Kartenzahlung veranlasse ist da wohl nichts mehr zu reissen ....
(Habe von Fällen gehört wo jemand in Frankreich den Zahlschein für die Verkehrsbusse mit "Helmut Kohl" statt seinem Namen unterzeichnet hat und danach bekam er von der Kreditkartengesellschaft das Geld rückgebucht. Dumm nur wenn dies der Polizei vor Ort auffällt -- die können einen dann glatt wegen Betrugsversuchs festnehmen )
Das ist doch gar kein Argument, dass die Kreditkarte "Bargeld" ist.
Demzufolge dürften die EC-Karten ausgerottet sein, da man deren Buchungen, sofern diese per POZ-Verfahren (Unterschrift) bezahlt wurden sind, binnen sechs Wochen ohne Begründung widersprechen.
Dies ist mW genau wie bei Kreditkarten der Fall.
Der vermeintliche "Gläubiger" müsste jetzt nachweisen, und wenn er dies kann, muss der Schuldner den durch ihn entstandenden Schaden ersetzen.
+
...jetzt nachweisen, dass der Schuldner ihm eine Geldleistung schuldig ist,...
@Volker7
...das kannst Du aber nur machen, wenn Dir an Deiner Kreditkarte bzw dem Vertrag nicht mehr viel liegt...
Das ist wohl wahr. Die Rückbuchung funktioniert aber trotzdem erst einmal. Der große Ärger kommt danach.
@Erklärung_ueber
Das gilt natürlich sinngemäß auch für EC-Karten
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