Vaporizer (Verdampfergerät) auch erwerblich für Minderjährige?

4. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.04.2021 16:32:16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaporizer (Verdampfergerät) auch erwerblich für Minderjährige?

Hallo!
Ich habe mir vor kurzem einen Artikel über Vaporizer (KEINE E-Zigarette, sondern Verdampfergerät)
gelesen und sah in diesen Gerät viele gute Eigenschaften. Jetzt wollte ich wissen, ob man solch ein Gerät auch als Minderjähriger erwerben kann, weil ich dazu nichts im JuSchG finden konnte.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Ich weiß jetzt nicht, ob ein technischer Unterschied zw. "Vaporizer" und "E-Zigarette" besteht. Sollte das nicht der Fall sein, wäre §10 JuSchG, insbesondere Abs 4. hier einschlägig. Damit käme eine Abgabe an Minderjährige nicht in Frage.
Naheliegend wäre das jedenfalls, da das gesetz von E-Zigaretten und "Geräten zum Verdampfen (=vaporize)" spricht.

-- Editiert von NaibaF123 am 04.11.2019 11:26

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von LukasGall):
Jetzt wollte ich wissen, ob man solch ein Gerät auch als Minderjähriger erwerben kann
Man geht in den Laden, und fragt nach.
Man googelt und findet:
https://www.san-vaporizer.com/magazin/gibt-es-altersbeschraenkungen-fuer-vaporizer/


Ein Rechtsforum?
:neck:

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von LukasGall):
Jetzt wollte ich wissen, ob man solch ein Gerät auch als Minderjähriger erwerben kann
Man geht in den Laden, und fragt nach.
Man googelt und findet:
https://www.san-vaporizer.com/magazin/gibt-es-altersbeschraenkungen-fuer-vaporizer/


Ein Rechtsforum?
:neck:


Ob es intelligent ist, die Informationen irgendeiner beliebigen "Schweizer" Webseite, deren Intention nicht klar ist, den Informationen eines Rechtsforums vorzuziehen, sei mal dahingestellt.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Ja, das stimmt.
Die andere Seite (aus den NL) konnte ich nicht öffnen, weil ich die Angabe *bist du über 18?* nicht beantworten konnte. :neck:

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Tja, ein Blick ins JuSchG tut es ja zum Glück auch. Da muss man nicht mal 7 jahre alt für sein. Nur verstehen sollte man es natürlich.

P.S. auch so manch ein Bundesministerium gibt ganz barrierefreie Informationen zu diese Thematik preis. Auch da ist natürlich ein Verständnis der dt. Sprache grundsätzlich von Vorteil.

-- Editiert von NaibaF123 am 04.11.2019 12:25

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ein Rechtsforum?

Ja, und zwar eines das sich nicht mit Schweizer oder Niederländischem Recht beschäftigt. Sollte man berücksichtigen, bevor man sinnfreie Sachen postet...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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