Hallo! Eine Freundin von mir aus Deutschland ist Opfer einer Betrügerin aus Österreich geworden.
Kurze Vorgeschichte:
Die Betrügerin hat sich als Düsseldorferin ausgegeben und eine Chanel Tasche für 480 Euro online verkauft. So eine Tasche wiegt zwischen 600 und 800 Gramm. Meine Freundin erhielt statt der Chanel Tasche ein Päckchen mit einer Haarspülung... und wurde kurz darauf von der Verkäuferin auf der Verkaufsplattform sowie Whats App gesperrt.
Was alles für den Betrug spricht:
1.) Die Verkäuferin kam nicht aus Düsseldorf sondern aus Kärnten (Österreich), was am Poststempel ersichtlich ist
2.) Sie hat auf das Paket ihren Vor- und Zweitnamen, jedoch keinen Nachnamen und keine Hausnummer geschrieben. Und als Absender eben Düsseldorf, obwohl es aus Klagenfurt kam und ein 'internationales Paket' ist.
3.) Sie hat die Käuferin blockiert, bevor sie sich überhaupt beschweren konnte
4.) Das Paket wog laut Vermerk bei der Abgabe etwas über 400 Gramm. Mit Karton. Die Tasche alleine sollte aber eigentlich mindestens 600 Gramm wiegen.
Die Betrügerin hat aber ihren echten Namen für die Überweisung hinterlassen. Dadurch haben wir sie letztendlich auch bei Social Media ausfindig gemacht. Sie studiert selbst Jus und wir wollten ihr ein wenig Angst machen, damit sie das Geld zurücküberweist. Da meine Freundin kein Facebook hat, habe ich und ihrem Vater (aus Angst, dass sie einfach wieder meinen Account blockieren würde, so wie sie es vorher bei meiner Freundin gemacht hat) geschrieben. Das war vielleicht nicht die klügste Entscheidung - aber kann ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen? Ich meine, ich hab das gemacht weil man sonst überall gesperrt wird und im Affekt nicht daran gedacht, das einfach die Polizei regeln zu lassen.
Folgende Nachricht (mit Screenshots der Konversation auf der Plattform) hab ich ihrem Vater geschrieben:
"Sehr geehrter Herr xxxxxx,
ich entschuldige mich, dass ich Sie wegen eines sehr unangenehmen Vorfalls kontaktieren muss. Es geht um Ihre Tochter xxxxxxxx. Sie verkauft unter dem Namen „xxxxxxx" auf xxxxxxx Taschen. Das Problem: Sie ergaunert sich von den Käuferinnen Geld und schickt die Ware nie ab sondern stellt sie immer wieder zum Verkauf online und blockiert die Geschädigten. Meine Freundin xxxxxxx ist leider eines ihrer Opfer. Ich wollte Sie nur über die Geschehnisse informieren und darum bitten, ihrer Tochter nahe zu legen, den Betrogenen das Geld zurück zu überweisen. Es wurden außerdem bereits rechtliche Schritte gegen Ihre Tochter eingeleitet. Ich denke, Sie wissen, wie sich das auf die juristische Karriere Ihrer Tochter auswirken kann." (Screenshots) "Ich entschuldige mich sehr, Sie an einem Samstag Abend mit solchen unangenehmen Nachrichten zu überraschen. Falls Sie mit der Geschädigten Rücksprache halten wollen, hier ist ihre Nummer: xxxxxxxxxxx. Ich bin nur eine Freundin und sollte das ausrichten, weil sie kein Facebook hat."
Und der Betrügerin das (wurde natürlich von ihr daraufhin blockiert):
"Liebe xxxxxxxxxxxx. Vielleicht wunderst du dich, warum ich dir schreibe (wie ich dich gefunden habe, tut nichts zur Sache). Du hast einer Freundin von mir - xxxxxxxx - eine Chanel Tasche über xxxxxxxx verkauft. Nun leider war in diesem Paket eine Spülung enthalten. Auf dem Paket ist ein Gewicht von etwa 400 Gramm vermerkt - eine Chanel Flap Bag wiegt laut Auskunft des Chanel Stores locker das Doppelte. Ich nehme an, dir ist diese Aktion durchaus bewusst, immerhin hast du sie auch wissentlich geblockt: Bei xxxxxxxx sowie Whats App.Ich wollte dir nur mitteilen, dass wir eine Anzeige gegen dich erstattet haben (siehe Anhang) und ich denke, du weißt wie sich das auf deine juristische Karriere auswirken wird. Außerdem haben wir uns bereits mit deinem Vater, xxxxxx, in Verbindung gesetzt.
Damit die Strafe für dich eventuell milder ausfallen wird, legen wir dir nahe, den vollen erschummelten Betrag der Chanel Tasche binnen 48 Stunden auf das Konto xxxxxxx zurück zu überweisen. Falls du mit xxxxxxxx selbst Rücksprache halten willst, hier ist ihre Nummer: xxxxxxxxx. Ich bin nur eine Freundin und sollte das ausrichten, weil sie kein Facebook hat.
Was sagt ihr? muss ich mir Gedanken machen, dass ich auch noch Ärger bekomme? Gibt es überhaupt einen Anlass für eine Anzeige? Ich habe es ja eigentlich nur gut gemeint und hab ihnen geschrieben weil die Betrügerin meine Freundin ständig blockiert hat.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Vater der Betrügerin ausfindig gemacht und angeschrieben - mach ich mich strafbar?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Bei einem Betrug sollte man zur Polizei gehen und nichts anderes.
wurde schon gemacht,
ich frage mich nur ob so ein handeln rechtliche konsequenzen mit sich ziehen kann.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
MIr ist ja gerade völlig unverständlich, weshalb hier ständig auf dem Gewicht herumgeritten wird. Es geht doch nicht um das Gewicht des Päckchens, es gibt auch Haarspülungen in passender Grösse.
Zur Frage: Irgendwelche Menschen anmailen ist nicht verboten. Jeder, der sich in der Form erreichbar macht, ist selber schuld.
Ansonsten dürfte hier angesichts des offensichtlichen Betrugs der Weg vielleicht durchaus pädagogische Wirkung haben.
naja das gewicht ist insofern wichtig, da es den betrug beweist. es wird immerhin bei der ABGABE erfasst und damit kann man feststellen ob der inhalt vor oder während / nach dem transport vertauscht wurde.
leeres paket (175 gramm) + haarspülung (250 gramm) = 425 gramm. genau das steht auf dem päckchen drauf.
es wurde aber keine haarspülung sondern eine ledertasche mit metallverschluss + metallhänkeln gekauft.
leeres paket (175 gramm) + tasche (laut chanel 700 - 800 gramm) = ca. 975 gramm erforderliches gewicht.
Dennoch bleibt das Gewicht wirklich nur ein Indiz und ist eine Nebensache, das man dann erwähnen sollte, wenn es um eine Beweisführung geht. Im Moment geht es einfach nur um den Betrug.
Wichtigster Fakt ist und bleibt, dass nicht das bestellte Produkt nicht geliefert wurde.
Und mir gefällt sehr gut, den Vater zu kontaktieren.
Das mag kein Betrüger
-- Editiert von altona01 am 06.02.2018 20:55
ich bin mal gespannt was herauskommt... die vermeintliche betrügerin ist jura studentin und ihr vater ist auch relativ bekannt. (wusste vor der ganzen geschichte natürlich nicht, dass sie verwandt sind).
sie hat nachdem wir den vater kontaktiert haben, wurde meine freundin von der betrügerin auf whats app entsperrt und die hat gefleht, dass die anzeige zurückgezogen wird und sie das geld überweist. meine freundin war leider nicht so schlau und hat sie beschimpft und gesagt, dass ihre karriere als juristin wohl bald vorbei ist und auch das gute ansehen ihres vaters dadurch geschmutzt wird. das war sehr sehr sehr dumm. sie hat im affekt sehr emotional gehandelt weil sie die person ENDLICH gefunden hat und einfach überreagiert...
die betrügerin hat jetzt den spieß umgedreht und sagt, sie wird meine freundin wegen erpressung, beleidigung und bedrohung anzeigen. naja.... bin mal gespannt wie sie den offensichtlichen betrug (gewicht, erfundener absender, blockierung nach geldüberweisung) rechtfertigen will.
-- Editiert von fuechsin am 06.02.2018 21:01
Zitat1.) Die Verkäuferin kam nicht aus Düsseldorf sondern aus Kärnten (Österreich), was am Poststempel ersichtlich ist :
Ist schon mal schlicht falsch.
Denn der Poststempel befand sich mit Sicherheit auf dem Päckchen und nicht auf der Verkäuferin.
Zitat2.) Sie hat auf das Paket ihren Vor- und Zweitnamen, jedoch keinen Nachnamen und keine Hausnummer geschrieben. Und als Absender eben Düsseldorf, :
Logisch. Wenn sie aus Düsseldorf kommt, soll es auch dahin wieder zurück falls Zustellung nicht möglich.
Zitatnaja das gewicht ist insofern wichtig, da es den betrug beweist :
Nö, ist nur ein Indiz.
ZitatGibt es überhaupt einen Anlass für eine Anzeige? :
Klar. Sogar 2:
1.) man hat die Dame eine Betrügerin genannt, ohne das eine entsprechende Verurteilung vorliegt.
2.) hat dies dann auch noch gegenüber Dritten getan.
Letzteres könnte sogar dazu führen, das es von ihrem Anwalt eine strafbeherte Unterlassungserklärung gibt. Die sind mit 400-800 EUR nicht ganz billig für den Empfänger.
Zitatund ihr vater ist auch relativ bekannt :
Leute die gesellschaftlich bekannt sind neigen in solchen Fällen zu 2 Varianten:
1.) Man will das Problem möglichst ohne großes Aufsehen beseitigen
2.) Man beauftragt seine spzialisierten Anwälte mit dem Auftrag "Feuer aus allen Rohren"
Hoffen wir mal das der Herr Papa zu Variante 1 neigt ...
wie ich herausgefunden hab, kommt die dame aber aus kärnten und studiert in wien.
also nix mit düsseldorf. sie hat bei der düsseldorfer adresse weder hausnummer noch ihren nachnamen genannt und eine beliebige einkaufsstraße angegeben. und warum gibt man eine (unvollsätndige) düsseldorfer adresse an und schickt das paket vom einem fast 1000 km entfernten ort ab? und wie soll man bei problemen das paket an eine adresse zurückschicken, die es u. U. gar nicht gibt bzw. die nicht vollständig ist?
sogar aus ihrer bankauskunft geht hervor, dass sie aus kärnten kommt.
Zitatund warum gibt man eine (unvollsätndige) düsseldorfer adresse an :
Mache ich auch, wenn ich Pakete versende bevor ich länger als ein paar Tage in Urlaub fahre. Kommt die Adresse von einem Kumpel drauf, für den Fall der Fälle. Der wohnt auch sehr weit weg, ist aber dienstlich alle 2 - 3 Wochen hier.
und du gibst dann auch weder nachnamen noch hausnummer an?
also z. B.
Andreas
Friedrichsstraße
Düsseldorf
seems legit.
Zitat:
ich frage mich nur ob so ein handeln rechtliche konsequenzen mit sich ziehen kann.
Solange alle Tatsachenbehauptungen zutreffend sind und auch nachgewiesen werden können: nein.
Direkt zur Polizei gehen und nicht zum Vater.
ZitatSolange alle Tatsachenbehauptungen zutreffend sind und auch nachgewiesen werden können: nein. :
Leider falsch, da auch die nachträgliche Feststellung der Schuld die üble Nachrede hier nicht heilen würde.
Wie von Harry geschrieben, Feuer frei bedeutet in diesem Fall einiges an Kosten für die ansonsten unbeteiligte Dritte.
Beim Geplänkel zwischen Verkäuferin und Kauferin wird es vermutlich als Kinderkram eingestuft, ein öffentliches Interesse sehe ich da bezogen nur auf die Kommunikation nicht.
Berry
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
2 Antworten