Hallo Zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt.
Ich habe vor 3 Tagen erfahren, dass mein Vater verstorben ist.
Ich habe ihn leider nie persönlich kennengerlernt.
Das erste mal Kontakt hatte ich mit ihm vor ca. 20 Jahre, da war ich 19 Jahre alt.
Anfangs war der Kontakt per Brief und SMS gut, dann immer weniger und nur noch sehr selten und seit ca. 4-5 Jahren gar kein Kontakt mehr gewesen.
Ich habe dann vor einiger Zeit wieder den Versuch gestartet ihn zu finden bzw kontakt zu suchen.
Habe seine Familie (den Teil den ich gefunden habe) gefragt, aber da war auch kein Kontakt.
Habe dann über Facebook in einer Gruppe seines Wohnortes einen Aufruf gestartet und parallel beim Bürgeramt eine Anfrage gestellt.
Über Facebook hat sich dann jemand bei mir gemeldet, der ihn "kannte". Er war Hausmeister in dem Haus wo er wohnte. Er berichtete mir dann, dass er schon länger verstorben ist.. Leider sehr einsam und hat wohl wochenlang tot in seiner Wohnung gelegen, bis er gefunden wurde.
Allein diese Tatsache, zerbricht mir das Herz, dass ihn niemand vermisst hat.
Danach hat mich auch das Bürgerbüro kontaktiert und mir bestätigt, dass er verstorben ist.
Wollte dann das Sterbedatum erfahren, was er mir aber nicht sagen durfte.
Habe nun eine Anfrage ans Standesamt gestellt, aber da kann die Antwort Monate dauern.
Nun zu meiner Frage.
Ist es korrekt, dass mir das Sterbedatum nicht mitgeteilt werden darf?
Ich bin doch seine Tochter.
Und wieso wurde niemand seiner Familie kontaktiert?
Wer hat die Bestattung organisiert und die Kosten getragen? Kann ich das irgendwo erfahren?
Genauso würde ich gern wissen, wo er beerdigt ist.
Nur ohne das Sterbedatum komme ich ja nirgends weiter.
Hab ich ein Recht darauf, die Todesumstände zu erfahren?
Zu erben wird es nichts gegeben haben, aber ich hätte gern zumindest persönliche Dinge gehabt, auch wenn es nur Fotos wären. Dies blieb mir verwehrt, weil ich nichts von seinem Tod wusste und denke dass all sein Han und Gut entsorgt wurde.
Mich macht die Situation echt fertig und dass man mir keine Infos gibt.
Danke und sorry für den langen Text.
Vater verstorben / keine Info
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Vermutlich ist die Stadtverwaltung die für sämtliche Belange zuständige Behörde und im Zweifelsfall hat auch diese die Bestattung übernommen. Sowohl Bürgerbüro als auch Standesamt gehören zu der Stadtverwaltung. Meiner Meinung nach sollten Sie die Auskunft des Standesamtes abwarten. Auch zu der Bestattung kann die Stadtverwaltung Ihnen ggf. Auskunft erteilen.
War er Ihr rechtlicher Vater, also war er mit Ihrer Mutter verheiratet gewesen oder hat er die Vaterschaft anerkannt? Dann könnten Sie (Mit-)Erbin sein. Auch wenn er kein wirkliches Erbe hinterlassen hat, könnte dieser Status in Ihrem Interesse sein. Sie können das Amtsgericht an dem letzten Wohnort Ihres Vaters kontaktieren, sich dort als Erbin präsentieren und einen Erbschein beantragen. Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie vielleicht weitere Informationen.
Bedenken sollten Sie: Erben kann man auch Schulden und die von der Stadtverwaltung übernommene Bestattung würde diese Ihnen womöglich in Rechnung stellen.
Hallo,
ja er ist als mein Vater in meiner Geburtsurkunde eingetragen.
Verheiratet war er mit meiner Mutter nicht.
Er hat ja noch eine Tochter, mit ihr habe ich Kontakt aufgenommen. Sie wusste auch davon nichts.
Und einer seiner Brüder wusste darüber auch nicht bescheid.
Beim Amtsgericht kann ich ja erst einen Antrag stellen, wenn mir die Sterbeurkunde vorliegt. Hatte schon mal geschaut. Zur Beantragung des Erbscheins benötigt man die Sterbeurkunde oder zumindest das Sterbedatum.
Wenn man online schaut, steht, dass man bei der Meldeauskunft normalerweise auch das Sterbedatum bekommt. Aber ich habe es nicht bekommen und der Herr vom Bürgeramt sagte mir, dass er mir das nicht sagen darf. Und ich verstehe nicht warum.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Verstirbt ein Patient, können dessen Erben und nächste Angehörige Einsicht in die Patientenakte verlangen (§630 g Abs. 3 BGB).
Dieses Einsichtsrecht kann aber mit der ärztlichen Schweigepflicht kollidieren, die über den Tod des Patienten hinaus Wirkung entfaltet (§203 Abs. 5 StGB). Ein Recht zur Einsichtnahme ist daher ausgeschlossen, soweit der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht (§630 g Abs. 3 S. 3 BGB).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) obliegt dem behandelnden Arzt die Prüfung des Patientenwillens. Ihm steht dabei ein Ermessen zu, das nur begrenzt gerichtlich überprüfbar ist. Der Arzt muss allerdings gegebenenfalls darlegen, unter welchen allgemeinen Gesichtspunkten er sich durch die Schweigepflicht an der Offenlegung der Unterlagen gehindert sieht. Er muss nachvollziehbar vortragen, dass sich seine Weigerung auf konkrete oder mutmaßliche Belange des Verstorbenen und nicht auf sachfremde Gesichtspunkte stützt (BGH, Urteil vom 26.02.2013, Az. VI ZR 359/11).
Angehörige haben nicht das Recht, gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu nehmen – auch nicht aufgrund einer Vorsorgevollmacht, wie jüngst das OLG Karlsruhe urteilte (Urt. v. 14.08.2019 – 7 U 238/18).
ZitatEr berichtete mir dann, dass er schon länger verstorben ist.. :
ZitatZu erben wird es nichts gegeben haben, aber ich hätte gern zumindest persönliche Dinge gehabt, :
Und wer soll die persönlichen Gegenstände aufgehoben haben?
Zitatund hat wohl wochenlang tot in seiner Wohnung gelegen, bis er gefunden wurde. :
Es verbreitet sich rasch Ungeziefer, bevor selbiges in Nachbarwohnungen gelangt wird, wurde vermutlich rasch alles entsorgt.
ZitatIch bin doch seine Tochter. :
Ein Miteinander hat zu Lebzeiten offenbar nicht geklappt. Behalten sie ihn so in Erinnerung, als ihn das letzte Mal sahen.
ZitatWer hat die Bestattung organisiert und die Kosten getragen? Kann ich das irgendwo erfahren? :
Sie sollten dabei nicht vergessen, dass sie als bisher nicht bekannte Tochter evtl. nachträglich als Kostenträger infrage kommen. Dazu könnten neben den Beerdigungskosten auch Reinigungskosten der Wohnung anstehen. Selbige muss bei solchen Sachverhalten von einer spezial Firma gereinigt werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten