Veranstaltung Rockkonzert

13. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
juergen56
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Veranstaltung Rockkonzert

Hallo,
ich habe da ein Problem mit einen Veranstalter
ich wohne in *****hausen Einfamilienhaus mit Grundstück und genau neben mein Haus findet Jährlich ein Festival über vier
Tage stat.
nun wollte ich auf mein Grundstück (Grundstück und Haus ist gemietet) Getränke verkaufen mit Gewerbeanmeldung also
Legal jetzt bekam ich von dem Anwalt des Veranstalters Post mit der Auflage den Verkauf zu unterlassen ansonsten Anzeige
Darf der Veranstalter mir das Untersagen da ich ja nicht auf dem Festgelände bin sondern daneben.

Danke für eure Antworten Juergen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat:
nun wollte ich auf mein Grundstück (Grundstück und Haus ist gemietet) Getränke verkaufen mit Gewerbeanmeldung also

Schriftliche Genehmigung des Vermieters liegt vor?
Genemigung des Bauamtes dort ein entsprechendes Gewerbe zu betreiben liegt vor?
Man ist sich der gesetzlichen Auflagen die ein Lebensmiteleinzelhandel in dieser Kategorie mit sich bringt bewusst?



Zitat:
jetzt bekam ich von dem Anwalt des Veranstalters Post mit der Auflage den Verkauf zu unterlassen ansonsten Anzeige

Was hat er denn als (Rechts-)Grundlage genannt?



Wäre für mich jetzt erstaunlich, wenn ein Veranstalter eine "Bannmeile" über fremde Grundstücke verhängen könnte, um ein eigenes Monopol durchzusetzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Wäre für mich jetzt erstaunlich, wenn ein Veranstalter eine "Bannmeile" über fremde Grundstücke verhängen könnte, um ein eigenes Monopol durchzusetzen.


Fußball WM 2006 schon wieder vergessen?

Vermutlich wird aber deswegen auch mit einer Anzeige gedroht, statt eine Unterlassungserklärung verlangt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat:
Fußball WM 2006 schon wieder vergessen?

Fußball-Desinterssierter bittet um Aufklärung ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Fußball-Desinterssierter bittet um Aufklärung ...

Die FIFA hatte sich in den WM-Spielorten ein Monopol für Ihre Werbepartner nicht nur im Stadion, sondern auch im Umkreis um das Stdion sowie in den sog. "Fanmeilen" zusichern lassen.

Siehe hier:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45280048.html

Die herausgefrästen Mercedessterne aus den Mannschaftbussen waren besonders lustig anzusehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat:
Die FIFA hatte sich in den WM-Spielorten ein Monopol für Ihre Werbepartner nicht nur im Stadion, sondern auch im Umkreis um das Stdion sowie in den sog. "Fanmeilen" zusichern lassen.

Das kam aber dadurch, das die "Fanmeilen" eine Lizenz der FIFA benötigten und damit sich vertraglich Unterworfen hatten.


Die "blaue Zone" in Berlin hat die FIFA nicht durchbekommen.


So wie ich das sehe, liegt der TE in der "blaue Zone"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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