Hallo,
ich würde gerne eine Party auf einem öffentlichen Platz feiern.
Bei uns gibt es in der Nähe eines Waldes eine große Wiese, welche extra angelegt wurde, um sich dort mit Freunden zu treffen und auch dort zu zelten. Auch offenes Feuer ist dort erlaubt. Ein Müllcontainer sowie Dixiklos sind auch vorhanden.
Nun würde ich gerne dort eine Party feiern, ohne das große Kosten entstehen.
Wie sieht es rechtlich mit so etwas aus? Eigentlich ist diese Wiese ja grade zum feiern gedacht.
Meine Idee ist folgende:
Ich baue eine Anlage auf und lade Freunde ein, welche wiederrum Freunde einladen dürfen. Normalerweise macht mein Freundeskreis immer nach diesem Prinzip Hauspartys.
Die Sache ist jetzt die:
a) Da diese Veranstaltung ja auf einem öffentlichen Platz stattfindet und ich sie auch nicht abgrenze, ist sie öffentlich.
Was heißt das also? Brauche ich für so etwas trotzdem eine Genehmigung?
Wie sieht es allgemein mit der GEMA aus?
Kann ich belangt werden, falls etwas passiert?
Im Endeffekt baue ich ja nur Boxen auf. Was drum herum passiert ist ja nicht meine Sache.
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Veranstaltung auf öffentlichem Platz
2. November 2014
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Frage vom 2. November 2014 | 22:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Veranstaltung auf öffentlichem Platz
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#1
Antwort vom 2. November 2014 | 22:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119993 Beiträge, 39812x hilfreich)
Nun, des wird von der Gemeinde aus eine entsprechende Platz-/Nuzungsordnung geben.
Die sollte man sich als erstes mal durchlesen.
quote:<hr size=1 noshade>Was heißt das also? Brauche ich für so etwas trotzdem eine Genehmigung? <hr size=1 noshade>
Siehe oben
quote:<hr size=1 noshade>Wie sieht es allgemein mit der GEMA aus? <hr size=1 noshade>
Die und andere Verwerter wollen Kohle sehen bei öffentlichen Wiedergaben.
quote:<hr size=1 noshade>Kann ich belangt werden, falls etwas passiert? <hr size=1 noshade>
Ja.
quote:<hr size=1 noshade>Im Endeffekt baue ich ja nur Boxen auf. Was drum herum passiert ist ja nicht meine Sache <hr size=1 noshade>
Nette Ausrede, funktioniert nur leider nicht. Da helfen auch keine Umgehungskonstrukte.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 4. November 2014 | 21:20
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Guten Abend,
fragen Sie Ihr Ordnungsamt. In der Regel wird eine Gebühr für die Benutzung fällig.
Das Ordnungsamt kann Ihnen u. U. auch sagen, wie das mit der GEMA ist. Dieses Problem wird nicht neu sein.
Fragen Sie das Ordnungsamt ob es zur Abdeckung von Personenschäden eine Versicherung in der Platzmiete eingeschlossen ist. Ggfl. auch Ihre Privathaftpflicht.
U. U. müssen Ihnen die Patyteilnehmer den Haftungsausschluss erklären.
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