Veranstaltungsrecht - Stornierungsgebühr 100%

5. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
illi89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Veranstaltungsrecht - Stornierungsgebühr 100%

Hallo,

folgendes Thema macht uns gerade zu schaffen. Wir haben unsere Hochzeit aufgrund der unsicheren Corona Situation storniert. Wir mussten selbstverständlich für alle (Location, Fotograf, Musikband etc) eine Stornogebühr bezahlen.
Leider verlangt jedoch die Musikband eine Stornierungsgebühr von 100%. In deren AGB´s steht drin, dass wenn innerhalb von 12 Monaten!! storniert wird die volle Gebühr anfällt.
Als wir den Vertrag 2019 unterschrieben hatten war das für uns noch kein Thema. 2020 wurde dann ein neuer Vertrag geschlossen (in der Pandemie), da die Hochzeit wegen Corona nicht stattfinden konnte.

Die Hochzeit wäre am 02.06.21.

Meine Frage hierzu ist ob diese AGB Klausel rechtens ist, dass hier 100% an Stornierungsgebühr anfällt wenn es innerhalb von 12 Monaten storniert wird.

Wir sind froh um jeden Antwort von euch.

Liebe Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von illi89):
Meine Frage hierzu ist ob diese AGB Klausel rechtens ist,

Dazu müsste man erst mal den Wortlaut der Klausel kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Bei 100% Stornierungsgebühr würde ich die Band spielen lassen. Selbst wenn es in einer finsteren Scheune ohne Publikum wäre. scnr

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#4
 Von 
illi89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Klausel lautet folgendermaßen:

Bei einer Absage seitens des Veranstalters ist bis 12 Monate vor der Feier das halbe, danach das volle Honorar zu bezahlen, sofern kein gleichwertiges Ersatz-Engagement mehr gefunden werden kann. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Künstler hat Anspruch auf einen ihm möglichen Ersatztermin innerhalb der folgenden 6 Monate nach dem geplanten Datum bzw. nach Entfallen des Ausfallsgrundes.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage hierzu ist ob diese AGB Klausel rechtens ist, dass hier 100% an Stornierungsgebühr anfällt wenn es innerhalb von 12 Monaten storniert wird.

Ja - das ist grundsetzlich rechtes, weil die Klausel die Einschränkung "wenn kein angemessenes Ersatz-Engagement gefunden wird" enthält.
D.h. wenn die Band an dem Tag anderweitig gebucht wird, fallen für Euch keine Stornokosten an. Wenn die Band aber zu Hause Däumchen drehen muss, dann halt 100%. Aufwandsbasierte Kosten (z.B. Anfahrtskosten) müssen natürlich nicht bezahlt werden.

Zitat:
Bei 100% Stornierungsgebühr würde ich die Band spielen lassen. Selbst wenn es in einer finsteren Scheune ohne Publikum wäre.

Das sehe auch so. Da die Wahrscheinlichkeit, dass die Band in Corona-Zeiten anderweitig gebucht wird, gering ist, und die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr 100% Stornokosten zahlen müsst, hoch ist, würde ich die Band antreten lassen.
Macht Euch einfach einen schönen Abend mit einer Band, die nur für Euch spielt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
illi89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Naja die Band kostet über 3000€, deswegen ist das schon etwas wo man erst einmal versucht das zu verhindern. Aber irgendwas werden wir uns da einfallen lassen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von illi89):
Der Künstler hat Anspruch auf einen ihm möglichen Ersatztermin innerhalb der folgenden 6 Monate nach dem geplanten Datum bzw. nach Entfallen des Ausfallsgrundes.

Dann würde ich doch das nutzen ...



Zitat (von illi89):
Leider verlangt jedoch die Musikband eine Stornierungsgebühr von 100%.

Hat man denn schon storniert?
Wenn ja, mit welchem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Die Fragen von Harry halte ich für wichtig.

Wenn ihr noch nicht storniert habt, solltet ihr noch abwarten. Zur Zeit steht in den Sternen, ob eine Hochzeit bis dahin überhaupt erlaubt wird und wenn das Gesundheitsamt absagt, ist das höhere Gewalt.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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