Verbindlichkeiten werden von Mitarbeitern gefordert

15. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Syvo77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbindlichkeiten werden von Mitarbeitern gefordert

Als Verlag habe ich einen Presseausweis. Autoren, die für Recherche einen beantragen wollen, müssen mir eine Veröffentlichung nachweisen. Ich habe Ausweise beantragt, diese wurden an meine Autoren versendet. Jetzt hatte ich ein persönliches Schicksal, dass einiges an Geld kostete. Die Abbuchung für die Ausweise schlug fehl. Sofort schickte der Anbieter einen Brief an meine Autoren. Schüchtert sie ein und nötigt sie so, diesen Ausweis zu bezahlen. Meine Frage: ich habe als Firma diesen Vertrag. Auf den Ausweisen steht mein Firmenname. Sollte die Forderung nicht an mich gehen!?! Wenn Aldi Außenstände bei einem Lieferant hat wird doch auch nicht die Kassiererin in die Pflicht genommen. Dieses Vorgehen führt gerade zu Schwierigkeiten innerhalb meines sehr jungen Verlags. Eine Autorin( studierte Journalistin) ist daraufhin ausgestiegen! Sind die Ausweise tatsächlich ungültig und kommt es zu Konsequenzen negativer Art wenn sie weiterhin benutzt werden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Syvo77 ):
Sollte die Forderung nicht an mich gehen!?!


Ist sie doch, du hast aber die Begleichung verweigert (so ist die fehlgeschlagene Abbuchung zu deuten).

Zitat (von Syvo77 ):
Eine Autorin( studierte Journalistin) ist daraufhin ausgestiegen!


Sie ist wohl eher ausgestiegen, weil du pleite bist.

Zitat (von Syvo77 ):
Sind die Ausweise tatsächlich ungültig und kommt es zu Konsequenzen negativer Art wenn sie weiterhin benutzt werden?


Das kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Anscheinend wurden sie ja jetzt zumindest bezahlt.

Zitat (von Syvo77 ):
Jetzt hatte ich ein persönliches Schicksal, dass einiges an Geld kostete.


Das hat aber keine Auswirkungen auf andere zu haben. Vor allem liegen bei so einem Ausweis ja keine Wochen zwischen Bestellung und Bezahlung. Es steht also auch noch der Verdacht des Betruges im Raum, weil du ggfls. Schon wusstest, dass du nicht zahlen kannst.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es scheint sich hier um ein Vertragsgefüge eigener Art zu handeln. Das ist im Rahmen der Vertragsfreiheit absolut legal und in Ordnung. Du mit Deinem Verlag scheinst eher als Vermittler aufzutreten. Es wäre also zunächst zu überprüfen, wer Vertragspartner ist. Und wenn das klar ist, sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Hier fehlen m.e. wesentliche Informationen.

Meiner Kenntnis nach sind Presseausweise nichts anderes als Mitgliedsausweise, für Mitglieder, die hauptberuflich journalistisch tätig sind.
Ich bezweifle stark, dass sie als Verlag überhaupt für ihre "Autoren" (vermutlich nicht Mal Angestellte, sondern wenn überhaupt sog. feste freie ) hier mehr als überhaupt vermittelnd tätig waren.....

Wenn, dann gibt es vielleicht eine Kostenübernahme im Innenverhältnis zwischen ihnen und ihren Mitarbeitern.

Oder ggf. Einen falsus procurator

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Syvo77 ):
Meine Frage: ich habe als Firma diesen Vertrag.

Zitat (von Syvo77 ):
Sollte die Forderung nicht an mich gehen!?!

Zitat (von Syvo77 ):
Sind die Ausweise tatsächlich ungültig und kommt es zu Konsequenzen negativer Art wenn sie weiterhin benutzt werden?

Ohne die konkreten vertraglichen Vereinbarungen zu kennen, wird man keine der Fragen zielführend diskutieren können.
Denkbar wäre aber durchaus, das die Autoren schon immer die Schuldner waren und man da nur der Vereinfachung wegen über den Vermittler abgewickelt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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