"Verbote" in einer Psychosomatischen Klinik!?

28. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
jerry006
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 30x hilfreich)
"Verbote" in einer Psychosomatischen Klinik!?

Hallo,

was darf einem Patienten alles in einer Psychosomatischen Klinik "verboten" werden und wie weit dürfen Ärzte und Therapeuten Konsequenzen ziehen?

Speziell liegen folgende "Verbote" bzw. Empfehlungen vor:

1.) Interne Telefonate mit anderen Patienten sind untersagt!
2.) Telefonate werden teilweise mitgehört!
3.) Kontaktsperre mit Freunden, Verwandten, ... außerhalb der Klinik!
4.) Hausgebot! Das Haus darf höchstens in die Raucherecke verlassen werden, wenn man eine rauchen möchte! Eingeschränktes Hausgebot! Das Haus darf z. B. für 2 Std. verlassen werden!
5.) Ein Patient hat sich einen anderen Patienten verliebt. Ärzte und Therapeuten erfahren dies. Dürfen Ärzte und Therapeuten den Patienten empfehlen, keinen Kontakt zueinander zu haben? Inwieweit muss man sich daran halten? Frage, da aus Sicht der Ärzte und Therapeuten eine Therapie nicht zustande kommen kann, wenn man wegen verliebt sein/Liebe nicht über seine Probleme spricht, da man aufgrund der positiven Gefühle beeinflusst ist! Gibt es einen Unterschied, wenn sich der Patient kurz vor dem Krankenhausaufenthalt in jemanden verliebt hätte?
6.) Dürfen Kameras und Wanzen angebracht werden? Wenn ja, in welchen Räumlichkeiten ist dies erlaubt? Muss man darüber als Patient informiert sein?

Wenn man sich an DIESE o. g. "Verbote", Empfehlungen, ... nicht hält, dürfen die Ärzte und Therapeuten den Patienten aus dem Krankenhaus werfen? Oder gibts bei den o. g. Fällen Abgrenzungen?

Bitte um eure Hilfe.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

1. Wie interne Telefonate?

2. Telefonate dürfen ohne Wissen des Patienten nicht mitgehört werden.

3. Hmm wird halt Bedingung für die Therapie sein, man kann gehen oder sich damit abfinden.

4. siehe 3.

5. Das übliche Problem, ein guter Therapeut bindet dann einfach den Partner mit in die Therapie ein.

6. Kameras und Wanzen sind verboten ohne Mitwissen des Ausspionierten, eine Ausnahme wäre vielleicht bei akuter Suizidgefahr oder dergleichen.

Ich denke wenn man über die Punkte informiert wird und das akzeptiert ist das ganz normales Hausrecht. Das eine Klinik jemand behalten muss der gegen das Hausrecht verstösst glaube ich nicht.


-----------------
"ego lavo meum manus endo innocentia"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Eine Klinik kann viele bestimmungen treffen im Rahmen die Vorschriften ud Verordnungen (Gesundheitsminst.), eine PsychologieG gibts m.W. in D nicht wie z.B. in der CH die fall ist.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Zu 3.

Ist meist in Suchtkliniken der Fall, um die Patienten voll und ganz auf ihre Problematik zu konzentrieren und jegliche Einflüsse von außen, die sich negativ auswirken können, auszuschließen.

Zu 5.

Das ist gerade das Problem, mit den *Kurschatten*. Vor allem in solchen Kliniken. Jeder, der in eine psychosomatische Klinik kommt, hat mehr oder weniger massive Probleme, mit denen er sich ausenander setzen muss, soll und zumeist auch will. Wenn sich dann 2 *Kranke* ineinander *verlieben*, sieht man alles im ersten Moment durch die rosarote Brille. Es kann dadurch passieren, dass derjenige, der sich in Therapie begibt, sein eigentliches Problem vergisst oder weniger beachtet (man ist ja so verliebt und das Leben ist ja so schön, Probleme haben wir keine) und dadurch der gesamte Aufenthalt und somit der Heilerfolg gefährdet ist. Wie viele dauerhafte Beziehungen gibt es denn, die sich daraus entwickelt haben? Der Regelfall ist doch, wenn der Aufenthalt vorbei ist, verliert man sich aus den Augen und die *Liebe* schwindet. Aber es war ja nur eine *Empfehlung*, wenn ich das richtig interpretiere. Verbieten dürften die Ärzte die Beziehung sicher nicht.
Ich weiß allerdings nicht, wie das ist, wenn die Ärzte tatsächlich der Meinung sind, dass sich aus der *Beziehung* dieser beiden Personen tatsächlich eine größere Gefahr für einen oder gar beide ergibt. Diese können die Gesamtsituation sicher am besten einschätzen, sie wissen ja um das Krankheitsbild von beiden.

Zum Rest

Das dürfte sich aus der Hausordnung ergeben. Die Patienten müssen darüber informiert sein. Vielleicht liegt das ja auch in der Art der Krankheit, die eine solche Überwachung erforderlich erscheinen lässt (z.B. bei Suizidgefahr). Das kann man akzeptieren, oder die Klinik verlassen. Nur, wer wirklich Hilfe braucht und entsprechend gesundheitlich beeinträchtigt ist, sollte sich den Abbruch der Behandlung überlegen. In einer anderen Klinik gelten bei gleichen Krankheitssymptomen unter Umständen die gleichen Regeln. Ich denke, dass gerade in psychosomatischen Kliniken andere Regeln gelten und auch gelten müssen, als in anderen Kliniken, wo jemand z. B. mit nem Beinbruch oder ner neuen Hüfte behandelt wird.
Ganz sicher darf die Klinik Patienten des Hauses verweisen, wenn diese gegen die Hausordnung verstoßen. Ob das gleich beim ersten Verstoß sein darf, müsste sich auch aus der Hausordnung ergeben. Wenn es so drin steht...

Man könnte sich natürlich auch an den Kostenträger der Maßnahme wenden und dort nachfragen, ob dies so gewollt ist. Der Kostenträger sucht in den meisten Fällen die entsprechende Einrichtung, die er für am besten geeignet hält, aus. Ggf. kann man da dann näheres erfragen. Im Normalfall wissen die Kostenträger schon, weshalb gerade DIESE Einrichtung ausgewählt wurde. Willkürlich Klinikauswahl (so nach dem Motto. da haben wir noch nen freien Platz) ist eher selten.

-----------------
"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 214x hilfreich)

ich war fast 6 wochen in einer psychosomatischen klinik und muss sagen es kommt darauf an in welcher abteilung du bist.

intensiver kontakt unter patienten soll nicht stattfinden weil sich sonst die probleme vergrössern können(kenn ich auch)

telefonate wurden nie mitgehört... dies ist eine subjektive empfindung die mit der krankheit zu tun haben.

die ärtzte empfehlen dir den kontakt ausswerhalb der klinik, sie wollen dein bestes. sie wollen zum beispiel nicht, dass du dich mit leuten triffst die dir nicht gut tun(war auch mein problem seither bin ich wie ein neuer mensch)

kameras und wanzen sind auch subjektiv auf die krankheit zurückzuführen ... es wäre zu afwändig sowas zu überprüfen bei vielen patienten.

lass dir von den ärzten helfen und kämpfe nicht dagegen an.

ich wünsche dir viel glück auf deinem weiteren weg ..


andi

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.824 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen