Verein Gründen unter 18?

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
tomekian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verein Gründen unter 18?

Guten Abend!

Ich habe mich heute mit sechs weiteren Freunden zusammengesetzt (alle im Alter 14-16) und habe die Idee Vorgeschlagen für unsere Projekte einen Verein zu Gründen, da dieser einiges einfacher machen würde.

Unsere Vereins-Idee und bereits heute erstellte Satzung würde lt. Gesetz als gemeinnützig erklärt werden, da es sich hierbei um Aufklärung in einer Sensiblen Thematik dreht.

Nun ist die Sache, dass Ich als einziger im Vorstand sein soll (was gar kein Problem für mich ist).

Ich bin 16 Jahre alt. Darf Ich da einen Verein gründen? Mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten? Denn durch diesen Verein darf ich immerhin jegliche Verträge unterschreiben, die kein hohes Geld-Risiko beinhalten. U.a. Mietverträge, Partnerschaften etc.

Dass Kosten hiermit verbunden sind ist uns allen klar. Für diese würden wir auch aufkommen.

Gruß,

tomekian.

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4 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Persönlich ist mir kein Fall bekannt, bei dem minderjährige einen Verein gegründet haben.

Ohne genaueres Wissen würde ich analog zum Gewerbe annehmen, das die Zustimmung des Betreuungsgerichts brauchst.

Zitat:
Denn durch diesen Verein darf ich immerhin jegliche Verträge unterschreiben, die kein hohes Geld-Risiko beinhalten. U.a. Mietverträge, Partnerschaften etc.


Wie darf ich das verstehen? Ein Mietvertrag enthält immer ein mehr oder weniger hohes Geld-Risiko.
Solange du minderjährig bist, bist du erstmal nur beschränkt geschäftsfähig.
Das Gericht kann dich für voll geschäftsfähig erklären, DANN könntest du einen Verein gründen, aber auch die Verträge privat abschließen.

Dann brauchst du für die Eintragung des Vereins mindestens 7 Mitglieder. D.h, noch 6 weitere, wenn diese minderjährig sind, brauchen sie jeweils die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Ich denke daher, dass du praktisch keinen Verein gründen können wirst. Entweder 2 Jahre warten, oder ein paar Volljährige von der Idee überzeugen (was ja bei einer laut deiner Aussage sicher gemeinnützigen Sache kein großes Problem ist).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es gibt eine Reihe von gravierenden Rechtsgeschäften, da genügt die Genehmigung der Sorgeberechtigten nicht aus. Da bedarf es der Genehmigung und permanenten Rechenschaft beim Familiengericht.

Aber, diese Problematik kann man letztlich vernachlässigen. Nur weil jemand die Genehmigung bekommt, einen Verein zu gründen, ist dieser nicht automatisch rechtsfähig. Und wer sollte einen Verein von Minderjährigen für rechtsfähig erklären? Und wie? Geht doch gar nicht.

wirdwerden

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wenn ein Minderjähriger für voll geschäftsfähig erklärt kann er natürlich auch einen Verein eintragen lassen (analog zur Gewerbeanmeldung).

Der Verein ist dann auch rechtsfähig.

Aber ich glaube nicht das da ein Gericht mitspielt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nee, wegen so einer Träumerei, da spielt kein Gericht mit. Spannend finde ich auch den "Einmann-Vorstand", die Anerkennung der Gemeinnützigkeit u.s.w. Abgesehen davon war auch nicht von vorzeitiger voller Geschäftsfähigkeit die Rede. Das betraf gar nicht die Anfrage.

wirdwerden

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