Verein sperrt Fussball Spieler nach Kündigung

21. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
Mertens123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Verein sperrt Fussball Spieler nach Kündigung

Vielleicht kann wer helfen
Ein Spieler 17 Jahre alt,spielt in der A Jugend
Diese A Jugend stammt aus 2 verschiedenen Vereinen ,da es eine Spielgemeinschaft ist.

Dort wo der Spieler angemeldet ist, wird klar geregelt das sobald die Spieler von dort 18 sind und rechtzeitig kündigen,sie sofort eine Freigabe für den Herrenbereich bekommen egal bei welchem Verein

Dies wurde zwischen den Jugendleitungen der jeweiligen Vereine so geregelt

Nun ist es so das bei dem Verein wo der Spieler gemeldet ist,neue Vorstände sind .
Der Spieler hat sich in der Frist abgemeldet und gekündigt. Dazu kam eine Bestätigung das alles korrekt ist.

2 Spieler von dort haben sich nun in einem neuem Verein angemeldet. Und siehe da der ehemalige Verein hat sie sperren lassen

Begründung der neue Vorstand wusste nix von der Abmachung usw und man wolle nun Geld haben für die Ausbildung

Die 3 Spieler waren zwar dort gemeldet aber haben dort nie trainiert oder gespielt sondern alles in dem anderem Verein.

Können die dann trotzdem so vor gehen?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2726 Beiträge, 447x hilfreich)

Zitat (von Mertens123):
Dort wo der Spieler angemeldet ist, wird klar geregelt das sobald die Spieler von dort 18 sind und rechtzeitig kündigen,sie sofort eine Freigabe für den Herrenbereich bekommen


Wenn das so klar geregelt ist, dann hält man diese klare Regelung dem neuen Vorstand unter die Nase und dann hat...

Zitat (von Mertens123):
der neue Vorstand wusste nix von der Abmachung


...keine Relevanz mehr.

Wenn es nichts gibt, was man dem Vorstand unter die Nase halten könnte, dann ist die Regelung wohl nicht so klar, wie man es sich wünscht. In dem Fall hat man als junger Herandwachsender aber eine wichtige Lektion gelernt: Wichtige Absprachen immer verschriftlichen, damit man im Zweifel dem Nachfolger oder Erben auch die Existenz dieser Absprache nachweisen kann.

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#2
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 20x hilfreich)

Generell: In welchen Fällen der abgebende Verein Anspruch auf eine Ausbildungsentschädigung hat, ist in den Statuten des DFB und - vor allem für die unteren Ligen - der jeweils zuständigen Landesverbände geregelt. Auskunft kann auch der betreffende Fußballkreis geben, z. B. der Kreisvorstand oder der Kreisjugendobmann.
- Hat der Verein nach den Statuten keinen Anspruch auf Ausbildungsentschädigung? Dann den Verband kontaktieren, am besten macht das der aufnehmende Verein, darlegen, dass die Verweigerung der Freigabe nicht zulässig ist, und entsprechende Belege beibringen (z. B. dafür, dass eine eventuelle Frist für die Abmeldung eingehalten wurde).
- Könnte der Verein nach den Statuten eine Ausbildungsentschädigung einfordern? Dann hängt es davon ab, ob der alte Vorstand die Zusicherung verbindlich im Namens des Vereins gegeben hat. Wenn ja, und wenn das auch belegt werden kann, dann ist auch der neue Vorstand daran gebunden. Wenn nein, dann muss wahrscheinlich die Ausbildungsentschädigung gezahlt oder die Wechselsperre abgesessen werden, wenn der neue Vorstand des abgebenden Vereins auf seiner Position beharrt. Den neuen Vorstand über eine außerordentliche Hauptversammlung des Vereins zu zwingen, die Zusagen der Vorgänger einzuhalten, dürfte schon an der Mitarbeit der nicht betroffenen Vereinsmitglieder scheitern. Härtefallregelungen könnte man im Einzelfall noch prüfen (Umzug z. B.), aber die würden das Problem nicht allgemein lösen.

Dass es sich im konkreten Fall um eine Spielgemeinschaft handelt, dürfte nichts ändern, solange die Spielberechtigung der betroffenen Spieler auf den Verein ausgestellt ist, der sie jetzt nicht freigeben will. Das gilt auch, wenn der andere Verein federführend für die Spielgemeinschaft und gegenüber dem Verband verantwortlich ist.

Ein Punkt aber noch, der mir fragwürdig vorkommt: Bei jemandem, der noch 17 ist, dürfte sich im Regelfall die Frage nach dem Übergang in den Herrenbereich noch gar nicht stellen. Man ist A-Jugendlicher bis zum Sommer des Jahres, in dem man 19 wird. Mit 17 oder gerade eben 18 in den Herrenbereich zu wechseln, geht (zumindest, solange es sich nicht um einen ausnahmsweisen Einsatz handelt) nur mit einer Erklärung zum Senior, und die geht nicht mal eben so und schon gar nicht bei jedem beliebigen Verein.

-- Editiert von User am 21. Juli 2025 13:01

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