Hallo
ich habe aus den Jahren 1934/35 Vereinbarungen von den früheren Nachbarn ( 4 Stück ) in welchen jeweils festgelegt wurde von welcher Seite bis jeweils der Einzelne für die Wartung des Zauns zuständig ist. Mittlerweile haben sich die Besitzverhältnisse geändert. Haben diese Vereinbarungen Gültigkeit, oder muss so etwas im Grundbuch eingetragen werden.
Wer weiß da Bescheid.
Danke
Gruß
elfba
Vereinbarung Instandhaltung Gartenzaun
21. Februar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 21. Februar 2006 | 07:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung Instandhaltung Gartenzaun
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 21. Februar 2006 | 09:22
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 15x hilfreich)
Für das Jahr 1934/35 haben diese Vereinbarungen Gültigkeit, ansonsten sind die Angaben zu dürftig.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
248.604
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten