Vereinbarung Instandhaltung Gartenzaun

21. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
elfba
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung Instandhaltung Gartenzaun

Hallo
ich habe aus den Jahren 1934/35 Vereinbarungen von den früheren Nachbarn ( 4 Stück ) in welchen jeweils festgelegt wurde von welcher Seite bis jeweils der Einzelne für die Wartung des Zauns zuständig ist. Mittlerweile haben sich die Besitzverhältnisse geändert. Haben diese Vereinbarungen Gültigkeit, oder muss so etwas im Grundbuch eingetragen werden.
Wer weiß da Bescheid.
Danke
Gruß
elfba


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
T-Rex
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 15x hilfreich)

Für das Jahr 1934/35 haben diese Vereinbarungen Gültigkeit, ansonsten sind die Angaben zu dürftig.

0x Hilfreiche Antwort

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