Hallo.
Kann man von einer Vereinbarung zurücktreten?
Vereinbarung
Notfall oder generelle Fragen?
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Um welche Art von Vereinbarung geht es denn?
Üblicherweise ist das, was Du als Vereinbarung bezeichnest, ein Vertrag.
Also meine konkrete Vereinbarung lautet:
Vereinbarung
Herr/Frau …………………………………………………………………
wohnhaft in ……………………………………………………………….
Telefon: ……………………………………………………………………
übernehmen den Garten Nr. 91
...............................................
Datum Unterschrift
Die Vereinbarung wurde am 08.11.06 unterzeichnet. Und am 20.11.06 per E-mail widerrufen.
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Würde mal ganz vorsichtig anführen, dass Ihre Vereinbarung kein Vertrag im rechtlichen Sinne ist, da u.a. schon keine zwei übereinstimmenden willenserklärungen erkennbar sind. Übernehmen von wem, für was, Garten Nr. 91 wo, in Kurdistan? Ich würde sagen, so ein Stück Papier ist nicht die Tinte wert.
-- Editiert von lisann am 22.11.2006 14:02:28
Hallo.
Ich habe die Namen natürlich nicht mit hingeschrieben. Wo der Garten ist habe ich natürlich hingeschrieben.
Aber ich habe nicht unterschrieben. War das ein Fehler?
Wer sind Sie denn, der Übernehmer, der den Garten wieder los werden will, oder der Übergeber, der den Garten zurück haben will. Und was haben Sie nicht unterschrieben, Ihr Exemplar, oder das der Anderen?
-- Editiert von lisann am 22.11.2006 15:31:36
Meinem Vorredner kann ich mich nur anschließen.
Hat die unter "Name/Vorname usw." angegebene Person mit sich selbst eine Vereinbarung geschlossen? Nur eine Person?
Ich glaube, wo nichts zustande gekommen ist, braucht auch nichts widerrufen zu werden.
Man darf aber nicht vergessen, dass sich ein Vertragsschluss ggf. aus den Begleitumständen ergibt. Ein Vertrag muss ja nicht notwendig schriftlich geschlossen werden. Diese Vereinbarung sieht vielmehr nach einer Bestätigung aus. Die tatsächliche Vereinbarung = Vertrag wäre in einem solchen Fall mündlich agbeschlossen worden.
Im Übrigen hängt die Möglichkeit, ob man eine Vertragserklärung widerrufen kann, von den Ausgestaltungen des Vertrages ab, es sei denn es liegt einer der wenigen Fälle vor, in denen das Gesetz ein Widerrufsrecht einräumt.
-- Editiert von eidechse am 22.11.2006 15:51:35
--- editiert vom Admin
Entscheidend ist die übereinstimmende Willenserklärung beider Seiten. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Natürlich stellt sich bei mündlichen Verträgen immer die Beweisfrage.
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