Vereinbarung

21. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
michi_gera
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Vereinbarung

Hallo.

Kann man von einer Vereinbarung zurücktreten?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49389 Beiträge, 17371x hilfreich)

Um welche Art von Vereinbarung geht es denn?

Üblicherweise ist das, was Du als Vereinbarung bezeichnest, ein Vertrag.

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#2
 Von 
michi_gera
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Also meine konkrete Vereinbarung lautet:

Vereinbarung


Herr/Frau …………………………………………………………………

wohnhaft in ……………………………………………………………….

Telefon: ……………………………………………………………………


übernehmen den Garten Nr. 91

...............................................
Datum Unterschrift


Die Vereinbarung wurde am 08.11.06 unterzeichnet. Und am 20.11.06 per E-mail widerrufen.

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#3
 Von 
lisann
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 55x hilfreich)

Würde mal ganz vorsichtig anführen, dass Ihre Vereinbarung kein Vertrag im rechtlichen Sinne ist, da u.a. schon keine zwei übereinstimmenden willenserklärungen erkennbar sind. Übernehmen von wem, für was, Garten Nr. 91 wo, in Kurdistan? Ich würde sagen, so ein Stück Papier ist nicht die Tinte wert.

-- Editiert von lisann am 22.11.2006 14:02:28

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#4
 Von 
michi_gera
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo.

Ich habe die Namen natürlich nicht mit hingeschrieben. Wo der Garten ist habe ich natürlich hingeschrieben.

Aber ich habe nicht unterschrieben. War das ein Fehler?

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#5
 Von 
lisann
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 55x hilfreich)

Wer sind Sie denn, der Übernehmer, der den Garten wieder los werden will, oder der Übergeber, der den Garten zurück haben will. Und was haben Sie nicht unterschrieben, Ihr Exemplar, oder das der Anderen? :???:

-- Editiert von lisann am 22.11.2006 15:31:36

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Meinem Vorredner kann ich mich nur anschließen.

Hat die unter "Name/Vorname usw." angegebene Person mit sich selbst eine Vereinbarung geschlossen? Nur eine Person?

Ich glaube, wo nichts zustande gekommen ist, braucht auch nichts widerrufen zu werden.

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7012 Beiträge, 3931x hilfreich)

Man darf aber nicht vergessen, dass sich ein Vertragsschluss ggf. aus den Begleitumständen ergibt. Ein Vertrag muss ja nicht notwendig schriftlich geschlossen werden. Diese Vereinbarung sieht vielmehr nach einer Bestätigung aus. Die tatsächliche Vereinbarung = Vertrag wäre in einem solchen Fall mündlich agbeschlossen worden.

Im Übrigen hängt die Möglichkeit, ob man eine Vertragserklärung widerrufen kann, von den Ausgestaltungen des Vertrages ab, es sei denn es liegt einer der wenigen Fälle vor, in denen das Gesetz ein Widerrufsrecht einräumt.

-- Editiert von eidechse am 22.11.2006 15:51:35

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#8
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 231x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Entscheidend ist die übereinstimmende Willenserklärung beider Seiten. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Natürlich stellt sich bei mündlichen Verträgen immer die Beweisfrage.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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