Vereinbarung zur Zahlung der Schulkaution

24. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nadine D.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Vereinbarung zur Zahlung der Schulkaution

Hallo,
Mein Ex-Mann und ich haben eine schriftliche Vereinbarung zum Schulbesuch unserer Tochter getroffen, insbesondere zu der Aufteilung der Kosten, da es einePrivatschule ist. Unter anderem
haben wir vereinbart dass er die Kaution stellt. Diese wurde nun von meinem Konto abgebucht und er möchte sie nicht zahlen. Er argumentiert dass ich gerne vor Gericht gehen kann, aber es schlecht für mich aussieht, da mir ja kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, da ich das Geld ja in ein paar Jahren wiederbekomme. Ist das wirklich so, dass ich keine Chance gerichtlich habe mir das Geld von ihm wieder zu holen, obwohl wir es so vereinbart hatten?
Danke im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Können Sie die Vereinbarung nachweisen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nadine D.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, die haben wir schriftlich aufgesetzt und beide unterschrieben.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Nadine D.):
Ja, die haben wir schriftlich aufgesetzt und beide unterschrieben.


Das spricht erstmal für Dich.

Aber. Hat der Ex die Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt mit Wirkung für die Zukunft aufgekündigt? er muss seine Verweigerungshaltung doch irgendwie begründet haben.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nadine D.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Er hat es mir erst mitgeteilt dass er nicht zahlen wird, als die Kaution bereits von der Schule abgebucht war. Seine Begründung: er findet es einfacher wenn ich es zahle und er hat Angst das Geld nicht wieder zu bekommen weil es auch auf mein Konto in einigen Jahren zurück überwiesen wird. Und da mir aus seiner Sicht keine wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, da ich das Geld ja irgendwann wieder bekomme, zahlt er nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Vereinbart ist vereinbart. Also entweder setzt man ihn in Verzug und lässt nach Fristablauf den Anwalt dran oder man lässt es für die Zukunft Vereinbarungen zu treffen.

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