Vereinsrecht/ Gebührenerhöhung

21. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
estrella585
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinsrecht/ Gebührenerhöhung

Hallo

vielleicht kann mir hier jemand helfen. In dem Verein in dem ich bin hatten wir letztes Jahr im April Mitgliederversammlung. In dieser Versammlung wurde "angeblich" Beschlossen, dass der Beitrag erhöht wird. Das Problem nun ist, dass davon kaum Leute etwas mitbekommen haben, obwohl wir da waren!

Außerdem wurden glaube ich auch nicht alle aktiven Mitglieder ordentlich Eingeladen! WEr hat hier die Beweislast? Falls wir in Streit geraten, ob der Beschluss rechtmäßig war?

Des Weiteren wurde auch kein Protokoll der Versammlung verschickt oder ausgehängt! Wie geht man hier nun am besten vor?


Was kann man überhaupt machen?

Eine weitere Frage ist, wieviel Arbeit ist es im Vorstand Mitglied zu sein? Mir gefallen diese ganzen Querellen in dem Verein nicht mehr, so dass ich gerne selbst etwas mehr machen würde. Es wäre nett wenn mir jemand ein paar Grundlegende Tipps und Dinge sagen könnte, worauf geachtet werden muss, etc etc. um wieder einen Arbeitsfähigen Verein zu erhalten in dem nicht jeder jedem im weg steht sondern gemeinsam etwas erreicht wird.


Schon mal vielen Dank im voraus

Estrella585

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1 Antwort
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13141 Beiträge, 4463x hilfreich)

Hallo Estrella,

ob die Einladung zur Mitgliederversammlung formgerecht erfolgt ist oder nicht, muss derjenige nachweisen, der die Mitgliederversammlung, bzw. dort gefasste Beschlüsse, anfechten will. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dieses nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen müsste.

Es muss zwar von der Mitgliederversammlung ein Protokoll gefertigt werden. Dieses wird aber üblicherweise nicht an alle Mitglieder verschickt, sondern auf der nächsten Mitgliederversammlung verlesen und genehmigt.

Wieviel Arbeit ein Vorstandposten mit sich bringt, hängt davon ab, um was für einen Verein es sich handelt, wie aktiv dieser ist und wie die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes ist. Das lässt sich also so einfach nicht beantworten.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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