Hallo,
unser gemeinnütziger eingetragener Verein hat eine Satzung, in der unter "Gemeinnützigkeit" steht:
"Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden."
Ist es wohl dem Verein gemäß seiner Satzung erlaubt, ein Vereinsmitglied als Arbeitnehmer einzustellen, oder bedeutet "Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins" das die Satzung geändert werden müßte. Wäre ein Arbetslohn eine "Zuwendung"? -- Wie seht Ihr das? Übrigens, als wir damals den Verein gründeten, haben wir halt für diesen Punkt so eine "Mustervorlage" verwendet.
Vereinsrecht -- Satzungsfrage
20. Juni 2006
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Frage vom 20. Juni 2006 | 10:36
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 5x hilfreich)
Vereinsrecht -- Satzungsfrage
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#1
Antwort vom 20. Juni 2006 | 14:58
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2934x hilfreich)
Ein Vereinsmitglied darf durchaus als Angestellter für den Verein tätig sein und dafür auch ein Gehalt erhalten.
#2
Antwort vom 20. Juni 2006 | 16:26
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 5x hilfreich)
@silka0304 Vielen Dank!
Mit dem Passus "Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins" sind dann niche Gehälter/Löhne oder Honorrare gemeint, oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Juni 2006 | 17:04
Von
Status: Philosoph (13140 Beiträge, 4462x hilfreich)
quote:
Mit dem Passus Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins sind dann niche Gehälter/Löhne oder Honorrare gemeint, oder?
Nein, sind es nicht. Wie @sika ganz richtig schreibt, darf ein Vereinsmitglied sehr wohl als Mitarbeiter des Vereins (z.B. Tierpfleger im Tierheim des Tierschutzvereins)beschäftigt werden und als solcher selbstverständlich auch ein entsprechendes Gehalt empfangen.
Bei Honoraren, z.B. für irgendwelche beratenden Tätigkeiten, könnte es allerdings m.E. schon Schwierigkeiten bei der genauen Abgrenzung geben.Auch dürfte dabei durchaus von Bedeutung sein, in welcher Funktion der Berater ansonsten möglicherweise im Verein tätig ist. Beispiel: Wenn der Vereinsvorsitzende hauptberuflich bei einer Bank arbeitet und auf Grund seiner entsprechenden Kenntnisse den Verein in finanziellen Fragen berät, würde ich es schon für bedenklich halten, wenn dieser für diese Beratungstätigkeit ein Honorar erhält. Ist aber nur meine persönliche Meinung. Diesbezüglich würde ich mir gegebenenfalls den Rat eines Anwalts einholen, um da auf der sicheren Seite zu sein.
Vielleicht kannst Du ja noch mal genauer schildern, worum es denn genau geht?
Gruss,
Axel.
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