Vereinssatzung Vs. BGB §33 Abs.1

27. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
MissionMan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinssatzung Vs. BGB §33 Abs.1

Hallo,
ich habe mal eine Frage, ist eine Klausel in der Satzung rechtens bzw.
wirksam wenn sie unter den erfordernissen des BGB §33 Abs. 1
bleibt ?

Geht im eigentlichen darum das demnächst eine Satzungsänderung
ansteht, allerdings in der alten Satzung folgender Text verfasst ist:

"Beschlüsse über die Satzungsänderung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
"

Was gilt nun ?


MissionMan

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MissionMan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hat sich erledigt:

§ 40 Nachgiebige Vorschriften
Die Vorschriften des § 27 Abs. 1, 3, des § 28 Abs. 1 und der §§ 32, 33, 38 finden insoweit keine Anwendung, als die Satzung ein anderes bestimmt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen