Verfassungskonformität des StUG

18. August 2001 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Wulf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfassungskonformität des StUG

Hallo!
Mich würde mal interessieren, wie andere es mit der Grundgesetzkonformität des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sehen. Hierbei interessiert mich speziell, ob dieses Gesetz nicht gegen Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG verstößt, also das Persönlichkeitsrecht. Haben z.B. Menschen wie Helmut Kohl kein Recht dazu ihre Stasi-Unterlagen vor der Presse oder der Forschung zurückzuhalten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Da bist Du in diesem Forum falsch. Diese Frage kannst Du erschöpfend nur vom BVG beantworten lassen. Alles andere hier sind Meinungsäußerungen, mit denen Du nichts anfangen kannst...


Joh. 19, 22

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Und ich dachte immer, dazu sind derartige Foren da: zur Meinungsäußerung! Ansonsten können wir uns ja gleich einschließen und hoffen, dass die da oben schon alles richtig machen. Was steht denn im Johannesevangelium? Ich bin da leider nicht so bewandert.

Alexander, ich weiß nicht so recht. Das Persönlichkeitsrecht lässt sich einschränken, wenn ein höheres Gut betroffen ist. In der Tat lässt sich das Persönlichkeitsrecht ziemlich einfach einschränken, und es ist ja auch nur ein Auffangrecht, wenn kein anderes Grundrecht greift. Die Aufklärung der Stasi-Tätigkeit und somit die Offenlegung der Geschichte kann sicherlich vor dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen kommen. Wenn schon Zweifel an einer Verfassungskonformität, dann würde ich eher die Menschenwürde heranziehen: Niemand darf durch den Staat zum bloßen Objekt herabgewürdigt werden. Aber ob das hier der Fall ist, wird wohl auch anzuzweifeln sein...?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marc Seifert
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Hank
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist kein Auffanggrundrecht sondern die allgemeine Handlungsfreiheit. Wenn man bedenkt, was für Anforderungen z.B. an die Erhebung individueller peronenbezogener Daten gestellt werden und dass die Stasi-Informationen illegal erlangt wurden, womit sie z.B. m.E. unter ein Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren fallen würden, so halte ich eine Veröffentlichung für nicht rechtmäßig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Marc!
Uuuups, Ja, richtig. Da habe ich wohl nur Art. 2 gesehen und mich daran festgebissen.. Naja, Grundrechte Note 6, setzen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Die Signatur Joh. 19, 22 hat mich auch neugierig gemacht - hab' mal in meiner Bibel nachgeschaut: "Pilatus sagte: Was ich geschrieben habe, bleibt stehen." Keine schlechte Signatur in einem Forum !!

Jetzt zum Thema StUG:
Die Veröffentlichung der Akten von Persönlichkeiten der Zeitgeschichte (Kohl, Witt etc.) halte ich für sehr bedenklich.

Erstens sind es - wie schon erwähnt - illegal erhobene Daten.
Zweitens halte ich die Aussagekraft der Akten für sehr gering. Man muß sich nur vorstellen, vom wem die Daten über die Personen gesammelt wurden - von kleinen oder großen "IM's", die darauf aus waren ihren Vorgesetzen "Spitzelerfolge" zu präsentieren - da dichtet man schon gerne mal was dazu um die Story spannender zu machen (1. Verfälschungsmöglichkeit). Dann darf man nicht verkennen, dass die Spitzel beim schreiben ihrer Berichte unter dem Einfluss marxistisch-leninistischer Ideologien standen und sich dies auch in ihren Berichten niederschlägt (2. Verfälschungsmöglichkeit). Und nicht zuletzt würden wir die Akten heute aus einer völlig anderen sicht - mit einem ganz anderen historischen und ideologischen Background lesen (3. Verfälschungsmöglichkeit).

Ich will damit nur zeigen, dass es eine große Gefahr ist, wenn die Akten in die Hände der Presse geraten und in Überschriften-Form (Bild) wiedergegeben werden. Mehrmals interpretierte Akten, von Menschen gelesen, denen die Umstände in der DDR völlig fremd sind oder die sie schon wieder vergessen haben, können keinesfalls nur anähernd wahrheitsgetreu verstanden werden.

Bei einer Auswertung durch Historiker und Experten besteht diese Gefahr sicher nicht so gravierend.
Und in der Historie - der Aufarbeitung der DDR Geschichte und auch der Verknüpfungen zur BRD bis in die heutige Politik - sehe ich auch eine Rechtfertigung für die Einschränkung der Persönlichkeitsrecht von Persönlichkeiten der Zeitgeschichte.

Natürlich sollte es keinen interessieren, mit wem Kati Witt im Bett war und womit sich Kohl den Bauch so fett gefressen hat - steht sicher auch in den Akten. Solche privaten Details werden vor Veröffentlichung der Akten gem. StUG sowieso geschwärzt.

Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Akten von Witt zur Aufklärung der Dopingskandale im DDR Leistungssport beitragen könnten. Auch wenn diese Fakten dann selbstverständlich nur sehr eingeschränkt in Strafverfahren Verwendung finden können.

Noch interessanter könnte Kohls Akte sein: Wie waren die Verbindungen zwischen Ost und West? Wie lange hat die Stasi noch funktioniert und gespitzelt (denn es ist anzunehmen, dass am 03.Okt. 1990 noch keinesfalls Schluß war)? Welche Deals hat Kohl im Hintergrund geschlossen? Und sicher noch viel mehr Fragen.

Wenn solche wichtigen historischen Informationen nicht anderweitig zu erlangen sind, dann ist die Freigabe der Akten zur Wissenschaftlichen Auswertung meiner Meinung nach ein verhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

Neil

3x Hilfreiche Antwort

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